Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 20.10.2015 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 83 „Südlich der Nautikstraße“ in der Ortschaft Wassenberg mit der Zielsetzung beschlossen, Baurecht für Wohnbebauung auf den Grundstücken Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstücke 1791 und 1792 zu schaffen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde zwischenzeitlich durchgeführt; Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Ferner wurde auch die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 durchgeführt; es wird auf die nachfolgenden Stellungnahmen verwiesen:

 

1.         Kreiswasserwerk Heinsberg vom 07.03.2016,

2.         LVR-Amt für Bodendenkmalpflege vom 11.03.2016,

3.         Deutsche Telekom Mönchengladbach vom 18.03.2016,

4.         NEW-Netz GmbH, Geilenkirchen,  vom 18.03.2016,

5.         Geologischer Dienst NRW vom 07.04.2016.

6.         Bezirksregierung Köln -Dezernat 32- vom 25. Februar 2016,

7.         EBV GmbH, Hückelhoven, vom 31.03.2016,

8.         Landrat des Kreises Heinsberg vom 05.04.2016.

 

Die Stellungnahmen der v.g. Behörden sind aus den Anlagen 1 – 8 ersichtlich.

 

Die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen ergeben sich aus der Anlage 9.

 

Der beigefügte Übersichtsplan grenzt den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 83 „Südlich der Nautikstraße“ in der Ortschaft Wassenberg (Anlage 10).

 

Die Entwürfe der Begründung sowie des Bebauungsplanes sind als Anlagen 11 und 12 beigefügt.

 

 


Beschluss des Ausschusses:               (19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

 

a)        Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB):

Es liegen keine Anregungen und Bedenken vor.

 

b)       Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):

       Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 9 zugestimmt.

 

c)        Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):

Unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge unter b) ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.