Sitzung: 21.04.2016 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2
Vorlage: BV/FB6/019/2016
Sachverhalt:
Der
Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 20.10.2015
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 83 „Südlich der
Nautikstraße“ in der Ortschaft Wassenberg mit der Zielsetzung beschlossen,
Baurecht für Wohnbebauung auf den Grundstücken Gemarkung Wassenberg, Flur 7,
Flurstücke 1791 und 1792 zu schaffen.
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde
zwischenzeitlich durchgeführt; Anregungen und Bedenken wurden nicht
vorgebracht.
Ferner
wurde auch die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 durchgeführt; es wird auf die nachfolgenden
Stellungnahmen verwiesen:
1.
Kreiswasserwerk
Heinsberg vom 07.03.2016,
2.
LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege vom 11.03.2016,
3.
Deutsche Telekom
Mönchengladbach vom 18.03.2016,
4.
NEW-Netz GmbH,
Geilenkirchen, vom 18.03.2016,
5.
Geologischer
Dienst NRW vom 07.04.2016.
6.
Bezirksregierung
Köln -Dezernat 32- vom 25. Februar 2016,
7.
EBV GmbH,
Hückelhoven, vom 31.03.2016,
8.
Landrat des
Kreises Heinsberg vom 05.04.2016.
Die
Stellungnahmen der v.g. Behörden sind aus den Anlagen 1 – 8 ersichtlich.
Die
Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen ergeben sich aus der Anlage
9.
Der
beigefügte Übersichtsplan grenzt den Bereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 83 „Südlich der Nautikstraße“ in der Ortschaft Wassenberg
(Anlage 10).
Die
Entwürfe der Begründung sowie des Bebauungsplanes sind als Anlagen 11 und 12
beigefügt.
Beschluss des Ausschusses: (19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
a)
Ergebnis
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB):
Es liegen keine Anregungen und Bedenken
vor.
b)
Ergebnis
der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem Abwägungsvorschlag
gemäß Anlage 9 zugestimmt.
c)
Beschluss
zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB):
Unter Berücksichtigung der
Abwägungsvorschläge unter b) ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.