Sitzung: 21.04.2016 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/FB6/016/2016
Sachverhalt:
Der
Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 09.
September 2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in
der Ortschaft Birgelen aufzustellen und den Flächennutzungsplan parallel in
einem 53. Änderungsverfahren zu ändern.
Auf
den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) sowie auf den Entwurf des
Bebauungsplanes (Anlage 2) wird
verwiesen.
Allgemeines
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung.
In
der Ausschusssitzung erfolgt die ausführliche Vorstellung des Planentwurfes.
Auf
der Grundlage dieses Planentwurfes ist dann vorgesehen, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Stadtverordneter
Schiefke erklärt, dass die vorgesehenen Stellplätze der vier Baufenster entlang
der Roermonder Straße so nicht gewollt seien. Durch die vielen Ausfahrten ist
zu befürchten, dass es zu Unfällen kommen könnte. Die Stellplätze sollten
besser entlang der Erschließungsstraßen angeordnet werden. Des Weiteren solle
für diese vier Bereiche eine zwingende 2-geschossigkeit festgesetzt werden.
Er
stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Ratssitzung zurück
zu stellen und auf der Grundlage seiner Anregung eine alternative Planung zu
erarbeiten.
Stadtkämmerer
Darius führt aus, dass die Festsetzung einer zwingenden 2-geschossigkeit kein
Problem darstelle. Zu den vorgesehenen Stellplätzen gebe es im Stadtgebiet
bereits eine Reihe von vergleichbaren Fällen (z.B. Am Römerhof, Erkelenzer
Straße – L19, Alter Kirchpfad, Roermonder Straße).
Stadtverordneter
Schiefke erklärt weiterhin, dass auch Garagen und Nebenanlagen seitlich neben
den Baugrenzen zugelassen werden sollten. Eine zulässige Errichtung außerhalb
der Baufenster wäre ebenfalls bei Terrassenüberdachungen und Wintergärten
sinnvoll.
Dipl.-Betriebswirt
Oeben führt aus, dass die zulässige Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassenüberdachungen
und Wintergärten mit in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werde. Die
Möglichkeit zur Errichtung von Garagen neben den seitlichen Baugrenzen sei
bereits jetzt im Planentwurf enthalten. Er regt an, die Baufenster von 16 m auf
18 m auszudehnen.
Ausschussvorsitzender
Dohmen lässt nun über die Zurückstellung dieses Tagesordnungspunktes bis zur
nächsten Ratssitzung und Erarbeitung einer alternativen Planung abstimmen:
Beschluss des Ausschusses: (18
Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)
Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Ratssitzung
zurückgestellt.