Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 09. September 2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen aufzustellen und den Flächennutzungsplan parallel in einem 53. Änderungsverfahren zu ändern.

 

Auf den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) sowie auf den Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 2)  wird verwiesen.

 

Allgemeines Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung.

 

In der Ausschusssitzung erfolgt die ausführliche Vorstellung des Planentwurfes.

 

Auf der Grundlage dieses Planentwurfes ist dann vorgesehen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

Stadtverordneter Schiefke erklärt, dass die vorgesehenen Stellplätze der vier Baufenster entlang der Roermonder Straße so nicht gewollt seien. Durch die vielen Ausfahrten ist zu befürchten, dass es zu Unfällen kommen könnte. Die Stellplätze sollten besser entlang der Erschließungsstraßen angeordnet werden. Des Weiteren solle für diese vier Bereiche eine zwingende 2-geschossigkeit festgesetzt werden.

Er stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Ratssitzung zurück zu stellen und auf der Grundlage seiner Anregung eine alternative Planung zu erarbeiten.

 

Stadtkämmerer Darius führt aus, dass die Festsetzung einer zwingenden 2-geschossigkeit kein Problem darstelle. Zu den vorgesehenen Stellplätzen gebe es im Stadtgebiet bereits eine Reihe von vergleichbaren Fällen (z.B. Am Römerhof, Erkelenzer Straße – L19, Alter Kirchpfad, Roermonder Straße).

 

Stadtverordneter Schiefke erklärt weiterhin, dass auch Garagen und Nebenanlagen seitlich neben den Baugrenzen zugelassen werden sollten. Eine zulässige Errichtung außerhalb der Baufenster wäre ebenfalls bei Terrassenüberdachungen und Wintergärten sinnvoll.

 

Dipl.-Betriebswirt Oeben führt aus, dass die zulässige Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassenüberdachungen und Wintergärten mit in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werde. Die Möglichkeit zur Errichtung von Garagen neben den seitlichen Baugrenzen sei bereits jetzt im Planentwurf enthalten. Er regt an, die Baufenster von 16 m auf 18 m auszudehnen.

 

Ausschussvorsitzender Dohmen lässt nun über die Zurückstellung dieses Tagesordnungspunktes bis zur nächsten Ratssitzung und Erarbeitung einer alternativen Planung abstimmen:

 


 

 


Beschluss des Ausschusses:               (18 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

 

Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Ratssitzung zurückgestellt.