Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit dem folgenden Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Im Verfahren der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg, Effelder Waldsee, steht nunmehr der Feststellungsbeschluss an.

 

Die vom Stadtrat zu beschließende 54. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.

 

Vor dem abschließenden Beschluss ist es erforderlich, alle durchgeführten Beteiligungsverfahren durch den Stadtrat abzuwägen.

 

Entsprechend wird auf die Punkte a) bis d) im Beschlussvorschlag mit den entsprechenden Anlagen 1 – 4 verwiesen.

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Zur planungsrechtlichen Sicherung der zusätzlich auszuweisenden temporären Bedarfsparkplätze für die Besucher der Einrichtungen am Effelder Waldsee bedarf es einer ergänzenden Darstellung im Flächennutzungsplan.

 

Aus diesem Grunde fasste der Stadtrat am 24. September 2015 den Beschluss, die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg im Bereich Effelder Waldsee mit den geänderten Rahmenbedingungen der überlagernden Kennzeichnung von Parkplatzflächen einschließlich deren umweltbezogener Belange und Informationen (die Darstellung der temporären Bedarfsparkplätze wird nachwievor im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft belassen) erneut für die Dauer eines Monats gemäß § 4 a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich auszulegen; dies erfolgte konkret im Zeitraum vom 21. Januar bis 22. Februar 2016.

 

Innerhalb dieser Frist wurden 2 Stellungnahmen vorgelegt:

 

1.         Kreis Heinsberg -Straßenverkehrsamt- vom 16.02.2016 (Anlage 5),

2.         Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, vom 22.02.2016 (Anlage 6).

 

Während die Anregungen und Bedenken des Straßenverkehrsamtes des Kreises Heinsberg im Beschlussvorschlag behandelt werden, beinhaltet die Stellungnahme der Landwirtschafts-kammer lediglich landwirtschaftliches Fachrecht; dieses ist im Verfahren der FNP-Änderung nicht abwägungsrelevant.

 

Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes ist als Anlage 7 beigefügt.

 

 

Stadtverordneter Maurer fragt an, wie der aktuelle Stand betreffend den Ausbau des Fahrradweges Effelder Waldsee sei und ob geplant sei, eine hilfreichere Beschilderung zu  bekommen.

 

Stadtkämmerer Darius berichtet, dass diese Fragen außerhalb der Bauleitplanung liegen. Zum Radweg werde derzeit eine Planung für einen Förderantrag erarbeitet, der in diesem Jahr eingereicht werde. Zusätzlich informiert er, dass auf der Waldseestraße in Höhe der Einmündung des Campingplatzes entsprechend der Absprache mit dem Straßenverkehrsamt und der Kreispolizeibehörde eine Verkehrsberuhigung (Bodenwellen und Fahrbahnverengung) zur Geschwindigkeitsreduzierung eingebaut werde.

Zur Beschilderung der Führung des Fahrzeugverkehrs zum Effelder Waldsee über überörtliche Straßen werde das Ordnungsamt in Kürze eine Abstimmung mit Straßenverkehrsamt und Polizei vornehmen und das Ergebnis umsetzen lassen; in diesem Zusammenhang sei vielleicht hilfreich, wenn aus Effelder Sicht mitgeteilt werde, was als kritisch angesehen werde.

 

Stadtverordneter Dohmen beantragt,  en bloc alle Punkte abzustimmen.

 

Stadtverordneter Seidl fragt, warum nochmals eine Bearbeitung stattfinde. Die Artenschutzprüfung sehe, dass eine Auswirkung auf Flora und Fauna da sei. Er wolle dies erst geklärt haben ehe er zustimme.

 

Stadtkämmerer Darius stellt zunächst fest, dass Betriebsgenehmigungen von der Bauleitplanung, die in dieser Sitzung nur zur Tagesordnung stehe, zu trennen sei. Bei dem Beratungspunkt gehe es lediglich rein formal um einen notwendigen Beschluss gem. den Vorgaben der Bezirksregierung zur Darstellung der Bedarfsparkplätze im Flächennutzungsplan.

Außerdem gibt er zu bedenken, dass zum einen das Monitoring erst nach Ablauf von 5 Jahren abgelaufen sei und zum anderen aus Zwischenergebnissen, Veränderungen nicht zwingend in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem derzeitigen Betrieb stehen und dabei auch zu berücksichtigen sei, dass ein „quasi ruhender Altbetrieb“ die zulässigen Nutzungsmöglichkeiten über viele Jahre nicht ausgenutzt habe; ganz abgesehen von den klimabedingten Veränderungen.

 

Stadtverordnete Konarski möchte wissen, ob gewährleistet sei, dass das wilde Baden im geschützten Bereich des Waldsees unterbunden werde.

 

Stadtkämmerer Darius erklärt, dass seit Jahrzehnten versucht werde, das widerrechtliche Betreten der Wasserfläche im hinteren Waldseebereich zu unterbinden. Hierzu seien in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde dornenreiche Bepflanzungen und das Ablegen großer Wurzelstöcke vorgenommen worden (mit begrenztem Erfolg).

 

Bürgermeister Winkens führt aus, dass durch die Umwandlung des Waldsportplatzes eine Reduzierung der widerrechtlichen Nutzung erwartet werde, da diese Fläche ein zentraler Ausgangspunkt gewesen sei. Mit Hinweis auf andere „Baggerseen“ stellt Bürgermeister Winkens jedoch heraus, dass man widerrechtliche Nutzungen nicht ausschließen könne, auch wenn der Sicherheitsdienst derartige Bereiche kontrolliere.

 

Stadtverordneter Gansweidt fragt an, wie es mit der verkehrlichen Regelung aussehe, da diese Teil des Beschlusses sei.

 

Stadtkämmerer Darius berichtet, dass das Ordnungsamt rechtzeitig vor Saisonbeginn die Auflagen für den Betreiber zur Beschilderung der Bedarfsparkplätze eines einzusetzenden Ordnerpersonals u. ä. besprechen und festlegen werde.

Des Weiteren wiederholt er die vorherigen Ausführungen zur mittelfristigen Anlegung eines Radweges mit Anbindung an die Kreisstraße und die anstehenden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Eingangsbereich des Campingplatzes.

 

Bürgermeister Winkens lässt über den Antrag des Stadtverordneten Dohmen abstimmen, die Punkte dieses Tagesordnungspunktes en bloc abzustimmen.

 

Hiermit erklärt der Rat sich einverstanden.


Beschluss:          (einstimmig)


Vor dem abschließenden Beschluss ist es erforderlich, alle durchgeführten Beteiligungsverfahren durch den Stadtrat abzuwägen.

 

a)        Anregungen und Bedenken im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 13. Mai bis 14. Juni 2013 einschließlich

Bürgerinformationsveranstaltung am 11. Juni 2013 sowie Anregungen und Bedenken im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)  vom 07. Mai bis 07. Juni 2013

 

Beschluss:      

Der Stadtrat bestätigt den Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses des Rates der Stadt Wassenberg vom 04. Juli 2013 zu TOP 4. (Anlage 1).

 

b)        Anregungen und Bedenken im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 28. August 2013 – 30. September 2013.

 

Beschluss:

Der Stadtrat bestätigt den Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses des Rates der Stadt Wassenberg vom 16. Oktober 2013 zu TOP 4. (Anlage 2).

 

c)        Anregungen und Bedenken aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 18. November bis 20. Dezember 2013

 

Beschluss:

Der Stadtrat bestätigt den Beschluss des Rates der Stadt Wassenberg vom

13. Februar 2014 (Satzungs- und Abwägungsbeschluss)  zu TOP 4. (Anlage 3).

 

d)        Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 20. Oktober bis 21. November 2014

 

Beschluss:

Der Stadtrat bestätigt den Beschluss des Rates der Stadt Wassenberg vom

11. Dezember 2014 (Satzungs- und Abwägungsbeschluss) zu TOP 10. (Anlage 4).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

e)        Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 21. Januar bis 22. Februar 2016

 

1.        Kreis Heinsberg, Straßenverkehrsamt (Anlage 5)

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Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nach wie vor grundsätzlich keine Bedenken, wenn entsprechend den Empfehlungen des Verkehrsgutachtens die Waldseestraße verbreitert und ein Rad-/Gehweg angelegt wird.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen. Entsprechend den Empfehlungen des Verkehrsgutachtens wird die Waldseestraße in einigen Bereichen punktuell verbreitert und ein Rad-/Gehweg ab niederländischer Grenze über die Bruchstraße und Waldseestraße bis zur K 21 angelegt; eine entsprechende Planung für einen Förderantrag wird derzeit erstellt.

 

2.        Kreis Heinsberg, Straßenverkehrsamt

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Zudem wird  auf die am 09.12.2015 zwischen Stadt Wassenberg, Kreispolizeibehörde und Straßenverkehrsamt abgestimmte verkehrliche Regelung für den Bereich der temporären Bedarfsparkplätze hingewiesen.

 

Beschlussvorschlag:

Die am 09.12.2015 zwischen Stadt Wassenberg, Kreispolizeibehörde und Straßenverkehrsamt abgestimmte verkehrliche Regelung für den Bereich der temporären Bedarfsparkplätze wird mit den Betreibern entsprechend umgesetzt.

 

f)          Beschlussvorschlag:

Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg wird festgestellt (Feststellungsbechluss) und gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.