Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Kultur- und Sportausschusssitzung vom 24.02.2016 zur Kenntnis.

 

Bürgermeister Winkens führt aus, dass es im Ausschuss Diskussionen bei der Benennung des Max-Graab-Weges gegeben habe

 

Stadtverordneter Winkens berichtet, dass er sich bei der Polizei und dem Rettungsdienst erkundigt habe. Demnach könne man Wege, die keinen offiziellen Namen führen, mit einem Aliasnamen hinterlegen. Man könne z. B. dem Max-Graab-Weg so hinterlegen, und sagen dass es sich um den Straßenbereich von der Kirchstraße auskommend zur Synagogengasse handele. Als Synonym könne man die Kirchstraße und die Synagogengasse angeben. Voraussetzung sei, dass ein entsprechender Antrag bei der Polizei gestellt werde. Hier solle kein Präzedenzfall geschaffen werden.

 

Stadtkämmerer Darius erklärt, dass dies richtig sei, wenn man eine Wegeflüche bezeichnet. Die Synagogengasse gehe bis zur Kirchstraße durch. Er weist darauf hin, dass es sich bei dem beantragten Wegestück nicht um einen Teilbereich der Synagogengasse, sondern um den Bereich von der Kurve in der Synagogengasse bis zur Burgauffahrt handele. Die optische Wegebezeichnung müsse sich deutlich von einem Straßenbenennungsschild unterscheiden.

 

Stadtverordneter Thissen schlägt vor, dem Antrag des Heimatvereins zuzustimmen.

 

Bürgermeister erklärt, dass im Vorfeld darüber mehrfach diskutiert wurde. Er gibt zu bedenken, dass es auch in den einzelnen Außenorten vergleichbare Anträge geben könne.

 

Stadtverordneter Weyermanns stimmt dem zu und erklärt, dass er diesem Teilantrag den Max-Graab-Weg betreffend nicht zustimmen werde, dem anderen Antrag werde er zustimmen.


Beschluss:          (einstimmig)

 


Der Parkplatzbereich an der Gedenkstätte wird „Synagogenplatz“ benannt.

 

 

Beschluss:       (30 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

 

Der obere Querweg von der Synagogengasse in Richtung Burgstraße wird „Max-Graab-Weg“ benannt.