Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Kultur- und Sportausschusssitzung vom 24.02.2016 zur Kenntnis.
Stadtverordneter Dohmen erklärt, dass man beschlossen habe, alle Jahresbegrenzungen zurückzunehmen aber die Richtlinien, die bestimmt wurden sollen weiterhin Gültigkeit haben.
Stadtverordneter Thissen regt an, eine Jahresbegrenzung zu beschließen.
Stadtverordneter Seidl ergänzt, dass ein Ausgleich zwischen männlichen und weiblichen Persönlichkeiten sichergestellt werden solle.
Beschluss: (einstimmig)
1. Grundsätzlich sind Straßen nur nach bereits
verstorbenen Persönlichkeiten zu benennen.
2. Personennamen der neueren Geschichte sollen
nur dann verwendet werden, wenn ihr Geschichtsbild nach Persönlichkeit,
Verhalten und Nachwirkung abgeklärt ist und überwiegend positiv bewertet wird.
3. Sollen Verdienste verstorbener Personen aus
neuer Zeit durch eine Straßenbenennung gewürdigt werden, so sind noch lebende
Angehörige vorher möglichst zu hören.
4. Bei der Auswahl der Straße ist darauf zu
achten, dass die Straßenbenennung auch tatsächlich eine Ehrung darstellt.
5. Bei der Auswahl von Persönlichkeiten ist
auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern zu achten.