Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

 

Auf den in der Anlage beigefügten Antrag des Heimatvereines Wassenberg wird zunächst verwiesen.

 

Der Antrag zielt ab auf die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen. Einer Benennung ist  nach öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten vom Grundsatz eine Ordnungs- und Erschließungsfunktion zuzuschreiben; danach ist es in erster Linie Zweck der Straßenbezeichnung, im Verkehr der Bürger untereinander und zwischen Bürgern und Behörden das Auffinden von Wohngebäuden, Betrieben, öffentlichen Einrichtungen etc. zu ermöglichen und zu erleichtern.

Eine Ordnungs- oder Erschließungsfunktion ist mit dem vorliegenden Antrag nicht gegeben, da

·         der Parkplatz bereits von den gewidmeten und mit einer Bezeichnung vergebenen Straßen der „Roermonder Straße“ und der „Synagogengasse“ erschlossen ist und beide Straßen bereits im amtlichen Straßenverzeichnis geführt werden;

·         der Weg oberhalb der Synagogengasse in Richtung Burgstraße gem. beigefügtem, aktuellen Katasterauszug nicht ausgewiesen ist.

 

Es verbleibt daher bei der Betrachtung des Antrages bei einer „Benennung“ aus kulturhistorischen Gesichtspunkten oder der Würdigung von Personen.

Hierzu wird auf folgendes hingewiesen:

 

In den Ortsteilen des Stadtgebietes tragen Plätze und Orte geläufige Namen und Bezeichnungen, die sich aus dem gemeinschaftlichen Leben in den Ortschaften entwickelt haben, über den Ortsteil hinaus bekannt sind und keiner offiziellen Straßenbenennung bedurften:

 

Wassenberg:     Roßtorplatz (offiziell: Am Roßtor)

Birgelen:              Marktplatz  (offiziell: Lambertusstraße/Rosenthaler Straße)

Myhl:                    Sankhasplatz (offiziell: Schulstraße/St. Johannes-Str.)

Effeld:                   Martinusplatz (offiziell: Rosenweg/Kreuzstraße)

Orsbeck:              von-Rohmen-Platz (offiziell: An St. Martinus); Anmerkung: hier hat der Ortsring Orsbeck eine Namenstafel angebracht

Ophoven:           Bleek (offiziell: Marienstraße/Schützenstraße)

 

Aufgrund dieser Beispiele bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken, den Platz an der neuen Gedenkstätte, gelegen an der Synagogengasse, mit einer Tafel oder einem schmuckvollen Hinweis „Synagogenplatz“ zu „nennen“, aber nicht im Sinne einer förmlichen Straßenbezeichnung über einen Beschluss des Rates zu benennen.

Die Benennung des Weges oberhalb der Synagogengasse in Richtung Burgstraße stößt aus Sicht der Verwaltung auf Bedenken, da er

a)      katastermäßig nicht erfasst, sondern nur in der Örtlichkeit einfach vorhanden ist und

b)      eine förmliche Benennung von untergeordneten Wegen i.S. des Antrages des Heimatvereines Wassenberg die Gefahr einer Präzedenz birgt, dass Rat und Ausschüsse sich zukünftig mit einer Vielzahl  ähnlich lautender Anträge verschiedenster Interessensgruppen auseinandersetzen müssten.

 

Es wird hiermit keinesfalls das redliche Interesse des Heimatvereins oder die Verdienste einzelner Personen in Frage gestellt, sondern lediglich darauf aufmerksam gemacht, was ein förmlicher Beschluss nach sich ziehen könnte.

 

Um dem Anliegen des Heimatvereines Wassenberg aus dem Antrag vom 30.09.2015 entgegen zu kommen, wäre es aus Sicht der Verwaltung unbedenklich, einen Hinweis (ähnlich wie vom Ortsring in der Ortschaft Orsbeck am „von-Rohmen-Platz“) dort zu platzieren, der als Beschreibung auch das mutige Einschreiten des Max Graab beinhaltet.

 

Stadtverordneter Ramakers unterstützt seitens der CDU-Fraktion die Ausführungen der Verwaltung in der Vorlage. 

Sepp Becker seitens des Heimatvereins erläutert den Anwesenden den Hintergrund des Antrages und äußert sein Unverständnis, warum es nicht möglich sei, namenlose Wege, egal ob sie nun katastermäßig ausgewiesen oder einfach nur vorhanden seien, nach Persönlichkeiten oder Ereignissen zu benennen.

 

Herr Darius und Herr Schiefke erläutern dem Ausschuss, dass eine förmliche Straßenbenennung den Charakter einer Ordnungs- und Erschließungsfunktion hat, die Grundlage für das amtliche Straßenverzeichnis ist und auf den Polizei- und Ordnungsbehörden, Feuerwehr, Rettungsdienste und Katastrophenschutzdienste zurückgreifen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung eines Ortes im Rahmen von Einsätzen. Des Weiteren sind diese „amtlichen“ Zuordnungen Grundlage für die zahlreichen Navigationssysteme kommerzieller Dienstleister.

Wenn demnach außerhalb dieser Ordnungs- und Erschließungsfunktion Wegen und Plätzen ein Namen gegeben werden soll, müsse darauf geachtet werden, dass

a)      die Beschilderung nicht in Form der zur Orientierung im Stadtgebiet aufgestellten Straßenbenennungsschilder erfolgt, sondern sich von diesen unterscheidet und

b)      die beantragte Namensgebung keine förmliche Straßenbenennung im Zuge der Erweiterung des amtlichen Straßenverzeichnisses sein soll.

 

Stadtverordneter Weyermanns räumt ein, dass man diese Aspekte noch gar nicht betrachtet hat und stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Angelegenheit zur Beratung in die nächste Ratssitzung zu geben.

 

Bevor der Ausschussvorsitzende über diesen Antrag abstimmen lässt stellt er auf Befragen fest, dass der Ausschuss einstimmig und einvernehmlich zustimmt, dem neugestalteten Platz an der Synagogengasse den Namen „Synagogenplatz“ zu geben.

 


Beschlussvorschlag:          (einstimmig bei 2 Enthaltungen)

 


Der  Antrag des Heimatvereins wird dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.