Sitzung: 23.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/001/2016
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 08.12.2015 wurde im Rahmen der
Haushaltsausführung 2015 die 3. aktualisierte Fassung in Form eines
Sachstandsberichtes zur Mitteilungsvorlage Nr. MV/FB5/001/2015 vom 02.02.2015
übersandt. Die nach diesem Sachstandsbericht noch nicht abschließend bearbeiteten
Anträge wurden in die nachstehende
Auflistung übernommen und sind somit Bestandteil der weiteren
Fortschreibung.
Darüber hinaus wurden zwischenzeitlich die Anträge und
Anregungen aus den Haushaltsreden zum
Haushalt 2016 aufgenommen und eingefügt; dabei wurden Sachthemen, die sich
auf bisher noch unerledigte Anträge beziehen und bereits Bestandteil des
Sachstandsberichtes vom 08.12.2015 (3. Aktualisierte Fassung) sind, dort
eingefügt; die Einfügungen sind grau
hinterlegt.
Die den Stadtverordneten bekannte Vorgehensweise aus
dem Vorjahr soll beibehalten werden.
1. Fortschreibung
Brandschutzbedarfsplan
·
Antrag der FDP-Fraktion auf
Erarbeitung eines langfristigen Konzeptes für die Wassenberger Feuerwehr
(Vorlage AN/FB 3/034/2011)
·
Antrag des
CDU-Ortsverbandes Myhl betreffend Feuerwehrgerätehaus Myhl (Vorlage AN/FB
2/032/2014)
·
Forderung CDU-Fraktion bis
30.06.2015, spätestens jedoch bis Erstellung Haushaltsentwurf 2016 (in 09/2015), Vorlage AN/FB 3/039/2014
·
FDP fordert Gesamtkonzept
Feuerwehr und in diesem Zusammenhang im ersten Halbjahr 2015 bereits im Vorfeld
eine Erörterung zwischen Verwaltung, Parteien und der Feuerwehr zwecks Abstimmung
eines mittel- und langfristigen Konzeptes unter Berücksichtigung finanzieller
Aspekte
·
Bürgermeister Winkens
beabsichtigt, gesondert noch das Modell der Gemeinde Roerdalen abzuklären.
· CDU-Fraktion erneuert am 10.12.2015 die bereits vorstehend aufgeführte
Forderung aus dem Vorjahr
· Die SPD-Fraktion fordert ebenfalls am 10.12.2015 die umgehende
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes (ergänzt um die Variante einer
externen Vergabe von Teilleistungen), AN/FB3/029/2015
Anmerkung:
Die Erstellung einer
Entwurfsfassung des Brandschutzbedarfsplanes setzt vorgezogen eine interne Abstimmung
zwischen Verwaltung (Bürgermeister, federführender Fachbereich 3, beteiligte
Fachbereiche 2 und 5) und der Wehrleitung voraus. Im Zuge der Erstellung der
Entwurfsfassung geht es nicht nur um die Bewertung von Feuerwehrgerätehäusern,
sondern insbesondere auch um eine möglichst optimale Nutzung (dazu zählen
ausdrücklich auch die Fahrzeugstandorte unter dem Gesichtspunkt der
Erreichbarkeit u. ä.) der erworbenen bzw. auch die Überprüfung der zum Erwerb
noch anstehenden Fahrzeuge.
Deshalb setzt die
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zudem unter Beachtung haushaltsrechtlicher
Bestimmungen auf jeden Fall eine Analyse des Bestandes, die Offenlage von
Optimierungspotentialen und die Erstellung belastbarer
Wirtschaftlichkeitsberechnungen als Grundlage für Entscheidungen im Falle
anstehender unabweisbarer Maßnahmen voraus.
Nach Erarbeitung eines
abgestimmten Grundlagenkonzeptes ist im zweiten Schritt dann die notwendige
Abstimmung der Entwurfsfassung des Brandschutzbedarfsplanes zwischen Politik,
Wehrleitung und Verwaltung vorgesehen.
Stand: 31.08.2015
Die Bearbeitung des
Brandschutzbedarfsplanes hat sich aufgrund der Problematik „Unterbringung der
Flüchtlinge“ zeitlich verzögert. Derzeit werden die notwendigen statistischen
Daten zusammengestellt und es soll nunmehr kontinuierlich an der Fortschreibung
Brandschutzbedarfsplan gearbeitet werden.
Stand: 08.12.2015
Der Stand
31.08.2015 ist unverändert, da die Flüchtlingssituation weiterhin enorme
Personalkapazitäten bindet.
Stand: 31.01.2016 Die Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes nach dem zum
01.01.2016 in Kraft getretenen Gesetz über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), das das bisherige FSHG
abgelöst hat, wurde ausgeschrieben und über das Ergebnis dieser Ausschreibung
wird dem Bauausschuss für die Sitzung am 25.02.2016 ein Vergabevorschlag
vorgelegt. Allerdings setzt auch die externe Vergabe der Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes eine erhebliche Zuarbeit von Wehrleitung und
Verwaltung sowie notwendige Abstimmungen unterschiedlicher Verfahrensschritte
voraus. Die bei einigen Kommunen eingeholten Informationen zum zeitlichen
Ablauf bei einer externen Vergabe der Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes belegen übereinstimmend, dass auch im Falle der
Zuziehung eines externen Dienstleisters ein Zeitaufwand von 6 – 9 Monaten
kalkuliert werden muss. Unabhängig von der erfolgten Ausschreibung wurden
innerhalb der Verwaltung verschiedenen Bereichen bereits konkrete
Aufgabenstellungen zugeordnet, die bereits parallel bearbeitet werden können.
Nach einem Vergabezuschlag wird anschließend zeitnah die weitere Vorgehensweise
unter Berücksichtigung der bereits in 2015 erarbeiteten Datengrundlagen mit
dem Auftragnehmer abgestimmt und ein entsprechender Zeitplan sowie eine
Aufgabenverteilung vorgenommen. An dieser Stelle erfolgt auch nochmals die Klarstellung, dass das
operative Geschäft der Feuerwehr der Stadt Wassenberg durch die zeitlich
verzögert erfolgende formale Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
nicht beeinträchtigt ist, zumal für die technische Ausstattung der Feuerwehr
ein Investitionsplan über das Jahr 2013 hinaus bis einschließlich 2018
vorliegt und die darin enthaltenen Maßnahmen auch umgesetzt wurden. |
2. Überarbeitung
Schülerbeförderungskonzept
·
Forderung der CDU, Überarbeitung
bis 31.03.2015 (Vorlage AN/FB 1/040/2014)
·
weitere Forderung der CDU,
jährliche Fortschreibung des Schülerbeförderungskonzeptes
Anmerkung:
In einem ersten Schritt ist beabsichtigt, im Monat Februar 2015 ein
Gespräch mit dem Vertragsunternehmen zu führen mit dem Ziel, bis zum Beginn des
Schuljahres 2015/2016 Einsparungen (ohne
Reduzierung bestehender Standards) in einem nennenswerten Umfang zu
erzielen. Angestrebt wird über ein Ergebnis in einer Sitzung in der
Ausschusswoche im April 2015 bzw. in der Ratssitzung 21.05.2015 berichten zu
können.
Stand: 10.05.2015 Die ersten Gespräche mit dem Vertragsunternehmen haben stattgefunden. |
Stand: 31.08.2015
Nachdem das neue Schuljahr
begonnen hat, werden z. Z. die
Schülerströme auf den einzelnen Fahrstrecken erfasst und bewertet. In der
zweiten Septemberhälfte 2015 ist ein weiteres Gespräch mit dem Vertragsunternehmen
beabsichtigt, mit dem Ziel, die sich in den ersten Gesprächen abzeichnenden
Optimierungen hinsichtlich einer nachhaltigen Machbarkeit belastbar zu prüfen.
Stand: 08.12.2015
Der zuständige Fachbereich
hat kontinuierlich die umfangreiche Schülerbeförderungskon-zeption bearbeitet,
notwendige Abstimmungsgespräche geführt und im Januar 2016 folgt ein erneutes
Abstimmungsgespräch zwischen den Vertragsparteien; über das Ergebnis wird anschließend
berichtet.
Stand: 31.01.2016 Am 14.01.2016 erfolgte auf
der Grundlage einer vom zuständigen Fachbereich vorgenommenen Auswertung
umfangreicher Datensätze ein Folgegespräch mit dem beauftragten Unternehmer.
Dieses Gesprächsergebnis enthält nunmehr eine Aufgabenstellung für den
Unternehmer. Die Erledigung dieser Aufgabenstellung ist ebenfalls
arbeitsintensiv und vor diesem Hintergrund wird ein weiteres
Abstimmungsgespräch ca. Ende Februar 2016 stattfinden. |
3. Erstellung eines
bedarfsgerechten und zukunftsweisenden Sportstättenkonzeptes
·
CDU fordert erforderliche
Leitpläne (gemeint ist eine Anpassung der Bauleitplanung) bis Ende 2016
(Vorlage AN/FB 6/041/2014)
·
SPD beantragt Erstellung
eines Sportstättenkonzeptes für die Stadt Wassenberg (Vorlage AN/FB 6/045/2014)
·
FDP fordert den Entwurf
eines künftigen Nutzungskonzeptes der Sportstätten noch im ersten Halbjahr
2015, um zumindest planungsrechtliche Schritte vor Änderung der
Landesentwicklungsplanung einleiten zu können (Vorlage AN/STK/035/2012)
·
Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen fordert Bedarfsanalyse der Sportstätten
·
FDP erwartet im
Zusammenhang mit der Überprüfung und Konzentration auch Qualitätssteigerungen
(z. B. Kunstrasenplatz)
·
Weitere Forderung der FPD
in diesem Zusammenhang, alle vorhandenen Sportstätten einschl. der dortigen
Immobilien sowie die Kinderspielplätze zwecks Bedarfsanalyse zu betrachten.
·
FDP sieht ebenfalls die
Synergieeffekte im Zuge der Erstellung eines Sportstättenkonzeptes und wünscht
sich hierzu auch den Dialog zwischen Politik und betroffenen Vereinen und
Gruppen.
· Die FDP-Fraktion erwartet in 2016 die planungsrechtliche Entwicklung des
Konzeptes.
Anmerkung:
Ziel der Aufgabenstellung ist es für das Stadtgebiet in einem ersten
Schritt den Flächenbedarf zur Realisierung einer modernen und kompakten
Freiluftsportstätte, die heutige Standards an Sportanlagen für den Vereins- und
Schulsport erfüllt und die Sportarten innerhalb des Stadtgebietes abdeckt, zu ermitteln.
Zu diesem Verfahrensschritt zählen gleichzeitig eine Kostenprognose, das
Aufzeigen von Refinanzierungsmöglichkeiten, wie beispielsweise aus einer
Vermarktung freiwerdenden Anlagevermögens bzw. auch die Prüfung alternativer
Umsetzungs-, Bewirtschaftungs- und Betreibermodelle. Abgerundet werden soll
dieser Verfahrensschritt mit einer Anhörung von Schulen und den Vereinen aus
den einzelnen Sportarten.
Anschließend werden die
federführend Zuständigen (Fachbereich 6 und Stadtbetrieb) und die beteiligten
Fachbereiche 2 und 5 dem zuständigen Fachausschuss zur Erörterung das Konzept
vorlegen mit dem Ziel, dass die
notwendigen Flächennutzungsplanänderungen noch vor Ablauf des Jahres 2015
eingeleitet werden können.
Nach Durchführung eines
Flächennutzungsplanänderungsverfahrens ist die konkrete Umsetzung des Konzeptes
der zweite Verfahrensschritt in einem
mittelfristigen Planungszeitraum.
Die Nutzung bzw. eine u. U.
auch gebotene Optimierung einer Nutzung bestehender Sporthallen einschl. einer
Ermittlung des Kostenanteils für die außerschulischen Nutzungen ist eine
gesonderte Aufgabenstellung.
Über das Ergebnis und einen
ggf. notwendigen Anpassungsbedarf wird der federführend zuständige Fachbereich
2, ggf. mit Beteiligung der Fachbereiche 6 und 5 zu gegebener Zeit berichten.
Da aus heutiger Sicht alle
Schulstandorte im Bestand nicht gefährdet sind, begrenzt sich die Aufgabenstellung
auf die vorstehenden Ausführungen, da die Sporthallen an jedem Schulstandort
zwangsläufig erhalten bleiben.
Stand: 10.05.2015 Konzeptionelle
Überlegungen zu einer Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt sind Tagesordnungspunkt
in der Ratssitzung am 21.05.2015 |
Stand: 31.08.2015
Die Konzeption wurde
hinsichtlich der planungsrechtlichen Machbarkeit in einem Vorgespräch mit den
Vertretern der Bezirksregierung erörtert. Auf der Grundlage dieses Gesprächs
hat die Verwaltung einen Antrag auf Erteilung der landesplanerischen
Anpassungsbestätigung erarbeitet und der Bezirksregierung auf dem Dienstweg
zugeleitet. Aufgrund der Vorarbeiten erwartet die Verwaltung ein Ergebnis zu
dieser Anfrage bis Ende November 2015. Damit ist sichergestellt, dass der
entsprechende Antrag vor Änderung des Landesentwicklungsplanes eingereicht
wurde.
Auf der Grundlage des vor
Jahresende erwarteten Ergebnisses werden dann Fachausschuss und Rat die weitere
Vorgehensweise festlegen können.
Stand: 08.12.2015
Eine Nachfrage bei der
Bezirksregierung hat ergeben, dass der dort vorliegende Antrag auf Erteilung
der landesplanerischen Anpassungsbestätigung noch von den zu beteiligenden
Dezernaten geprüft werde und die in Aussicht gestellte Genehmigung frühestens
Mitte Februar 2016 der Stadt zugehen wird.
Stand: 31.01.2016 Die beantragte
landesplanerische Anpassungsbestätigung liegt noch nicht vor. |
4. Nassabgrabung
·
CDU fordert die
Wiederaufnahme von Verhandlungen mit der Kirchengemeinde i. S. d. haushaltsrechtlichen
Vorgabe lt. Vorbericht (Vorlage AN/FB 6/043/2014)
·
Die Fraktion „DIE LINKE“
stellt die gleiche Forderung.
· Die Fraktion „DIE LINKE“ hat am 10.12.2015 erneut zielgerichtete
Verhandlungen mit der Kirchengemeinde gefordert.
Anmerkung:
Die Verwaltung wird im ersten Halbjahr 2015 das Gespräch mit der Kath.
Kirchengemeinde St. Marien suchen. Bei diesem Gespräch gilt es, alle
Beteiligten, Kirchenvorstand mit allen Mitgliedern, Vertreter Bistum,
Abgrabungsunternehmer und Stadt unter Leitung des Bürgermeisters „an einen
Tisch zu bringen“, damit zum einen alle einen einheitlichen Kenntnisstand
erlangen und zum anderen einseitigen und zudem unzutreffenden Informationen –
wie in der Vergangenheit erfolgt – die Grundlage entzogen wird.
Stand: 31.08.2015
Das beabsichtigte Gespräch
wurde noch nicht terminiert, da zunächst das Ergebnis der zu vorstehender
Ziffer 3 beantragten landesplanerischen Anpassungsbestätigung abgewartet werden
soll, da sich hieraus nach derzeitiger Einschätzung weiterer Gesprächsbedarf
zumindest mit der Kirchengemeinde ergeben wird.
Stand: 08.12.2015
Die Kath. Kirchengemeinde
St. Marien Wassenberg wurde zwischenzeitlich um einen Gesprächstermin gebeten.
Da erst vor zwei Wochen ca. 2/3 der Mitglieder des Kirchenvorstandes neu gewählt
wurden, wird der Gesprächstermin voraussichtlich erst im Januar 2016
stattfinden können.
Stand: 31.01.2016 In einem Gespräch am
08.12.2015 hat es seitens der Kirchengemeinde St. Marien Wassenberg einige
Nachfragen gegeben, die in der Zuständigkeit des Kreises beantwortet werden
mussten. Diese Antworten wurden am 07.01.2016 der Kirchengemeinde zugeleitet
mit der Bitte um Nennung des Zeitraumes, in dem der Gesprächstermin mit dem
Kirchenvorstand stattfinden wird. Mit Schreiben vom
21.01.2016 hat die Kath. Kirchengemeinde St. Marien angekündigt, dass nach
der Kirchenvorstandssitzung am 08.03.2016 der Stadt Terminvorschläge
mitgeteilt werden und seitens der Kirchengemeinde vorgesehen sei, im März
-spätestens im April- ein gemeinsames Gespräch in der Angelegenheit zu
führen. |
5. Erstellung eines Katasters
über veräußerbare oder anderweitig verwertbare Gebäude, Grundstücke und
sonstige Vermögensgegenstände
·
CDU fordert dieses Kataster
bis Ende 2015 (Vorlage AN/FB 6/042/2014)
·
SPD hat eine
gleichlautende, jedoch nicht mit Fristsetzung verbundene Forderung
Anmerkung:
Durch den hierzu federführend zuständigen Fachbereich 6 werden auch
unter Hinzuziehung von Informationen des Stadtbetriebes die notwendigen
Vorarbeiten bis 30.09.2015 zur Erstellung eines Grobentwurfes erfolgen
(beschränkt auf Grundstücke); die Thematik Gebäude bedarf einer gesonderten
Überprüfung in Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen 2, 1 und 5.
Stand: 31.08.2015
Nach derzeitiger
Einschätzung wird die Vorlage einer ersten Fassung bis zu den Haushaltsberatungen
der Fraktionen angestrebt.
Stand: 08.12.2015
Wegen vorrangig zu
erledigender Terminarbeiten und zusätzlich zu bewältigender Aufgaben wurde die
Fertigstellung dieser Arbeiten auf Ende März 2016 verschoben. Dies ist aus
Sicht der Verwaltung zudem unproblematisch, da Ergebnisse über die weitere
Vorgehensweise zur Festlegung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens und
dessen Vermarktung ohnehin erst
innerhalb des Jahres 2016 angestrebt wurden.
Stand:
31.01.2016 Wie bereits zum
Berichtstag 08.12.2015 mitgeteilt, wurden diese Arbeiten wegen der Nachrangigkeit
auf Ende März 2016 verschoben. |
6. Bergfried
·
FDP fordert
Nutzungskonzept, u. a. über einen „runden Tisch“
·
Die SPD-Fraktion verlangt
ein generelles Nutzungskonzept, bei dem tagsüber ein geregelter Zugang für
Bürger und Touristen möglich sein muss und unterstützt gleichzeitig die
Ankündigung des Bürgermeisters zur Einrichtung eines „runden Tisches
Nutzungskonzept Bergfried“.
·
Fraktion Bündnis90/Die
Grünen sehen Bergfried als geeignete Stätte im Zusammenhang mit der Forderung
zur Bündelung kultureller Aktivitäten.
· Die Forderung zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes hat die
FDP-Fraktion am 10.12.2015 wiederholt.
Anmerkung:
Der zur Aufgabenerledigung federführend zuständige Fachbereich 4 hat
bereits mit den ersten Gesprächen zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes begonnen
(Auftaktgespräch im Ratssaal am 29.01.2015) und zudem Förderungsmöglichkeiten
zu einer behindertengerechten Erschließung des Bergfriedes ausgelotet. Über die
weiteren Ergebnisse wird der Fachbereich 4 zu gegebener Zeit berichten.
Stand: 08.12.2015
Zu diesem Punkt gibt es z.
Z. keinen weiteren Sachstandsbericht.
Stand: 31.01.2016 Der zuständige Fachbereich
Stadtmarketing, Tourismus und Kultur teilt folgenden Sachstand mit: Am
15.10.2015 hat der Geschäftsführer des Grenspark Maas-Schwalm-Nette, Herr Leo
Reyrink, im Rahmen einer persönlichen Vorsprache dem Bürgermeister und
Vertretern der Fachbereiche 2 und 4
verkündet, dass die Arbeiten zur Aufwertung des Bergfrieds mittels
Liften und Aufzügen begonnen werden können, da von der Bewilligung des Förderantrages
ausgegangen werden kann. Der
Bewilligungsbescheid selbst liegt der Verwaltung seit dem 10.11.2015 nunmehr
auch vor. Seit
dem 15.10.2015 liegen dem Fachbereich 2 auch alle bisherigen Unterlagen des
FB 4 vor, die baulichen Maßnahmen am Bergfried umzusetzen. Über
den Fortgang der Arbeiten wird zukünftig über den Fachbereich 2 zu berichten
sein. Das
von der SPD-Fraktion geforderte Nutzungskonzept, bei dem tagsüber ein geregelter
Zugang für Bürger und Touristen möglich sein muss, wird seit Öffnung des
Bergfriedes im September 2014 in dem Umfang erfüllt, dass a)
der Schlüssel
beim Burgrestaurant gegen Nachweis oder Hinterlegung eines Ausweises erhältlich
ist b)
die
Gästeführungen und Führungen des Heimatvereines die Besichtigung des
Bergfriedes ermöglichen bzw. einschließen c)
der Heimatverein
seit Beginn 2015 regelmäßige Öffnungszeiten des Bergfriedes vorhält und d)
der Bergfried zu
Zeiten von Ausstellungen ebenfalls geöffnet ist. Weitergehende
Öffnungszeiten (z.B. täglich von ….. bis …..Uhr) bedürfen eines
entsprechenden Personal(mehr)aufwandes. Die Entscheidung hierüber ist über
den Bürgermeister und/oder Rat zu treffen. Für
die Ausstattung, Gestaltung und Einrichtung des Bergfriedes zur Steigerung
der Attraktivität und touristischer Angebote hat der Fachbereich 4 im April
2015 einen Antrag auf Zuwendung von Mitteln der Regionalen Kulturförderung
beim LVR eingereicht. Der Antrag zielte auf eine Beihilfe ab, sodass kein
Eigenanteil zu leisten ist. Die
positive Stellungnahme des Kreises Heinsberg zu diesem Antrag wurde dem LVR
ebenfalls vorgelegt. . Mit
Datum vom 06.01.2016 teilt der LVR der Stadt Wassenberg mit, dass eine
Förderung „Vermittlung der historischen Bedeutung der Burg Wassenberg(im
Bergfried)“ in Höhe von 10.000,--Euro auf der Grundlage des eingereichten
Projektantrages gewährt wird. Mit
Abschluss der Arbeiten am Bergfried (Treppenlift, Hublift, Aufzug) in naher Zukunft
ist aus Sicht des Fachbereiches Stadtmarketing, Tourismus und Kultur der Pkt. 6 „Bergfried“ innerhalb des Sachstandberichtes
als erledigt anzusehen. |
7. Stadtkernsanierung
·
Antrag der CDU-Fraktion zu
einem Sachstandsbericht – Förderung Gewerbeansiedlung Innenstand,
Leerstandsmanagement und Einrichtung eines Gewerbemonitoring (Vorlage AN/FB
6/027/2013)
·
CDU weist auf diese
Aufgabenstellung hin
·
SPD-Fraktion sieht in der
Stadtkernsanierung den Aufgabenschwerpunkt der nächsten Jahre (Forderung zu
einem runden Tisch aus Wirtschaft, Politik und Bürger zur Entwicklung von
Zukunftskonzepten, Koordination nur zentral und kontinuierlich durch
Verwaltung, Kreativität und Ideenreichtum seien gefragt ebenso wie die
Schaffung vernünftiger Rahmenbedingungen, Förderprogramme und Fördertöpfe
ausschöpfen).
·
Weitere Forderung der SPD
in diesem Zusammenhang, eine Leitbildentwicklung (ein Handlungskonzept) für
eine Gesamtkonzeption der Stadt Wassenberg (Vorlage AN/FB 6/044/2014)
·
Fraktion DIE LINKE fordert
eine Konzeption, in welche auch die Ideen, Wünsche und Vorschläge der Bürger
einfließen sollen.
·
Die Bündelung und
Vermarktung von touristischen Angeboten sei schwach und das Kulturangebot
ausbaufähig, wenn man wieder Leben in die Stadt bringen wolle (Forderung der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen).
·
Die CDU-Fraktion hat am
10.12.2015 die „Vorantreibung“ der Gestaltung des Innenstadtbereichs (dabei
auch als Folgemaßnahme im Zuge des Baues der B 221 n die Ortskernsanierung Myhl
nennend) gefordert.
·
Die SPD-Fraktion hat am
10.12.2015 gefordert, dass „die Wirtschaftsförderungsinitiative Innenstadt“
Fahrt aufnehmen müsse.
·
Die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen hat am 10.12.2015 die Weiterentwicklung der Innenstadt (und
Stadtteilentwicklungen) u. a. mit Einbeziehung externen Sachverstands
gefordert.
Anmerkung:
Die Aufgabenstellung zur Stadtkernsanierung ist bekanntermaßen
vielschichtig. Dieses Thema wird die Stadt als Aufgabenschwerpunkt über einen
mehrjährigen Zeitraum begleiten. Die bereits im Vorjahr begonnene Studienarbeit
„Entwicklung Kernstadt Wassenberg“ ist z. Z. noch in Arbeit und Professor
Castro wird das Ergebnis voraussichtlich in der zweiten
Planungsausschusssitzung in 04/2015 vorstellen. Unabhängig davon sollte mit
Vorlage der verbindlichen Zusage zum Bau der B 221n in 2015 verwaltungsintern
eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die sich aus Mitarbeitern der federführend
zuständigen Fachbereiche 4 und 6 zusammensetzt und im Bedarfsfall durch die Fachbereiche
5 bzw. den Stadtbetrieb bei konkreten Einzelmaßnahmen Zuarbeit einfordern kann
(Vorgehensweise analog zur Realisierung des Waldseeprojektes kann als Beispiel
dienen).
Aufgrund der Aufgabenstellung gilt es auch durch Hinzunahme externer
Leistungen unverzüglich u. a. die Planungen zum Rückbau der Graf-Gerhard-Str.,
zur Ertüchtigung der Gassen und Hinterhöfe mit Nutzungsüberlegungen
(beispielsweise Einrichten von kleinteiligen Werkstattflächen für Künstler u.
a.) sowie sonstige Stadtkernflächen, des Vorplatzes der Kreissparkasse u. ä.
aufzugreifen (in diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass die
Kanalerneuerung auf der Graf-Gerhard-Str. dringlich ist und eine Bauzeit von
einem Jahr erfordert). Darüber hinaus sind die bereits in Vorjahren angedachten
Einzelmaßnahmen sowie künftige konkret ausgearbeitete neue Maßnahmen
rechtzeitig in einen Förderantrag eingearbeitet werden mit dem Ziel, dass
bereits während der Bauzeit der B 221n mit konkreten Maßnahmen zu einer
konkreten Umgestaltung des Stadtkerns und Aufzeigen auch alternativer Nutzungen
begonnen werden kann.
Als Teil der Aufgabenstellung gilt es parallel auch weitere konkrete
Maßnahmen auszuarbeiten, dazu zählen Entwicklungspotentiale für Leerstände
(evtl. auch über die Ansiedlung einer kulturellen Szene) und deren individuelle
Fördermöglichkeiten ebenso auszuloten wie eine Stärkung der Belange der
Gastronomie oder eine Öffnung für andere Interessen mit regelmäßigen
Veranstaltungen im öffentlichen Raum.
Letztlich müssen alle Überlegungen und Maßnahmen in ein schlüssiges Konzept
passen.
Stand: 10.05.2015 Die Studienarbeit „Entwicklung Kernstadt Wassenberg“ wird durch Herrn
Professor Castro in der Planungsausschusssitzung am 19.05.2015 vorgestellt. Stand: 31.08.2015 Nachdem nunmehr die Mittel
zum Bau der B 221 n bewilligt sind, werden derzeit von der Verwaltung Plan-
und Datengrundlagen zur Innenstadt erarbeitet. Ziel ist es, analog zur
Realisierung des Projektes Effelder Waldsee im Rahmen einer vom Bürgermeister
geleiteten Arbeitsgruppe zielgerichtet die Möglichkeiten auszuloten; dies
schließt extern zu erbringende notwendige Teilleistungen ausdrücklich ein. Parallel wird in der Verwaltung der Förderantrag zum Umbau der
Graf-Gerhard-Str. erarbeitet und noch in 2015 eingereicht. Bei der Stellung
dieses Förderantrages bedarf es noch nicht der genauen Details dieses
Straßenausbaues, sondern lediglich der wesentlichen Eckpunkte. Auch hier ist es Ziel der Verwaltung, bis Ende 2016 das entsprechende
Baukonzept über Ausschuss und Rat beschließen zu lassen und im Zuge der
anstehenden (bei frühzeitiger Förderzusage für die Straßenbaumaßnahme der
Graf-Gerhard-Str.) auch vorziehbaren Kanalerneuerungsmaßnahme den
Straßenausbau zeitgleich mit umzusetzen und auf diesem Weg möglichst bereits
vor endgültiger Fertigstellung der B 221 über ein im Innenstadtbereich
gelegenes rückgebautes Straßenteilstück der Graf-Gerhard-Str. zu verfügen. Stand: 08.12.2015 Zwischenzeitlich wurden mit dem zuständigen Dezernat der
Bezirksregierung Gespräche zu den Fördermöglichkeiten der Graf-Gerhard-Str.
aufgenommen. Dieses Thema soll Ende März 2016 im Rahmen einer vorhergehenden
Ortsbesichtigung ergebnismäßig abgeschlossen werden. Zudem sind in diesem
Zusammenhang noch Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur
vorzeitigen Inanspruchnahme durch die Stadt erforderlich. Weiterhin wurden
die ersten Gespräche mit Eigentümern von Objekten aufgenommen. Abschließend
erfolgt der Hinweis, dass am 14.01.2016 den Stadtverordneten bzw. Mitgliedern
des Planungsausschusses im Rahmen einer Info-Veranstaltung junge Studenten
ihre Sichtweise auf die Innenstadt erläutern. |
Stand: 31.01.2016 Über den aktuellen
Sachstand, verbunden mit einer Erläuterung der unterschiedlichen Aufgabenstellungen
und den anstehenden weiteren Abstimmungsgesprächen (u. a. mit
Bezirksregierung und Landesbetrieb) und den Details für das in
Einzelgesprächen mit Grundstückseigentümern zu vervollständige
Gebäudekataster der Innenstadt sowie den aus strategischen Gründen gebotenen
Erwerb eines zentral gelegenen denkmalgeschützten Objektes hat der
Bürgermeister die Stadtverordneten und Mitglieder des Planungsausschusses
anlässlich der Info-Veranstaltung am 14.01.2016 informiert. Weiterhin teilt der
Fachbereich Stadtmarketing, Tourismus und Kultur ergänzend mit, dass der
unter diesem Punkt von der
Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN erhobene
Vorwurf, „die Bündelung und Vermarktung von touristischen Angeboten sei
schwach und das Kulturangebot ausbaufähig, wenn man wieder Leben in die Stadt
bringen wolle“ korrespondiert mit den Forderungen aus Pkt. 10 des Sachstandberichtes nach Angeboten
und Aktivitäten auf diesem Sektor. Zur
Forderung nach Bündelung und Vermarktung von touristischen und kulturellen
Angeboten: Die
Stadt Wassenberg ist Mitglied und Kooperationspartner in folgenden Gremien: -
VVV Midden-Limburg -
Heinsberger Tourist
Service -
Arbeitsgruppe Marketing
Wassenberg-Roerdalen und -
Arbeitsgruppe Steuerung
Wassenberg-Roerdalen im Rahmen des gemeinsamen Tourismuskonzeptes -
Unternehmervereinigung
Gastvrij Roerdalen-Wassenberg -
Arbeitsgemeinschaft
Grenzland Sport -
Mitglied euregio
Rhein-Maas-Nord, Arbeitsgruppe Marketing euregio -
Mitglied euregio
Maas-Rhein -
Regio Aachen –
Kulturkonferenz, Arbeitsgruppe Kultur Regio Aachen -
Kreis Heinsberg –
Kreiskulturkonferenz -
Mitglied EGHN
(Europäisches Gartennetzwerk); -
Kasteel Aerwinkel (EGHN
Mitglied) Netzwerktreffen -
KunstRoert
(grenzüberschreitendes Kunstnetzwerk) -
Arbeitsgemeinschaft
Reisemobilfreundlicher Niederrhein, Niederrhein Tourismus -
Museumsnetzwerk
Niederrhein -
Europaaktive Kommune –
Netzwerktreffen -
„Nationalparkregion
Meinweg“ – Kooperation mit Roerdalen & Wegberg -
Naturpark Schwalm-Nette -
Grenspark
Maas-Schwalm-Nette -
Niederrhein Tourismus / 2
Land Reisen In
diesen Gremien und Verbänden werden touristische und kulturelle Angebote
gegenseitig eingebracht, gebündelt und vermarktet (Printmedien, digitales
Netzwerk, Messen, Ausstellungen etc.). Daneben
ist Wassenberg aufgrund des hohen Zuspruches als fester Standort für den
Niederrheinischen Radwandertag und das Limburg-Festival „gesetzt“, was auch
auf die ständige Einbringung städtischer Leistungen zurückzuführen ist, die
andere Kommunen in dem Umfang nicht aufbringen. Weiterhin
bietet die Stadt bewährte und auch neue „Events“, die angenommen und stetig
erweitert werden, wie beispielsweise · Pflanzenmarkt · Offene Gartenpforte · Gästeführungen in Zusammenarbeit mit oder durch den
Heimatverein und dem Verein Westblicke e.V. · Kunst- und Kulturtag Zum
kulturellen Angebot wird auf die Aktivitäten des Kulturfördervereins der
Stadt Wassenberg hingewiesen, bei dem die Stadt als Kooperationspartner
ständig mit vertreten ist: ·
Konzerte ·
Vortragsreihen,
Theater ·
Rock-Pop-Oldie-Night ·
NEW-Musiksommer Anmerkung:
Der Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem neu zu schaffenden
Kulturverein liefe dem Grunde nach auf eine Auflösung des derzeitigen
Kulturfördervereins hinaus. Flankiert
wird das innerstädtische Angebot von Initiativen des Gewerbevereins im
Verbund mit Vereinen und Unternehmen: ·
Mittelalterliches
Spectaculum ·
Oktoberfest ·
Weinfest ·
Weihnachstmarkt Der
von der Fraktion gewünschte Etat für Kunst und Kultur wurde im Haushalt 2016
eingerichtet. Die
Forderung, dass kulturelle Angebot insbesondere für Jugendliche zu
verbessern, wird von der Fraktion nicht näher konkretisiert. Ein
Angebot ist jedoch bereits vorhanden: Das
städtische Jugendzentrum Wassenberg (JuZe) an der Pontorsonallee bietet Freizeit- und Kulturangebote speziell für
die Zielgruppe der Jugendlichen; die vom Kulturförderverein und der Stadt angebotenen
Programme und Veranstaltungen stehen auch Jugendlichen offen. Darüber
hinaus steht beispielsweise das kulturelle Angebot „Musik“ auch den
Jugendlichen in hohem Maße in den Musikvereinen Myhl, Birgelen, Orsbeck und
Effeld offen. Die
Vermarktung des Birgeler-Urwald-Weges ist nach hiesigen Erfahrungen bereits
sehr gut, da der Naturpark Schwalm-Nette die Nachfrage dort nach diesem
Premiumwanderweg (von insgesamt 9 im
Naturpark) als überdurchschnittlich hoch bestätigt und sich zahlreiche
Anfragen bei der Stadt nach Premiumwanderwegen fast ausschließlich auf diesen
Premiumwanderweg beziehen. Die
Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Kanutourismus von Orsbeck
bis Roermond zur Attraktivitätssteigerung auszubauen, scheitert an den
tatsächlichen Bedingungen und Hindernissen des Flußlaufes. Solange die mit
„Lebensgefahr „ gekennzeichneten Sturzwehre auf dem Abschnitt von Orsbeck bis
zur Landesgrenze nach NL nicht durch Renaturierungsmaßnahmen des WVER beseitigt
werden, bleibt es bei einer Nutzbarkeit der Rur für Kanutouristen nur bis zum
Anlegepunkt Orsbeck. |
8. Zukunftskonzept
Gebäudemanagement
·
Die FPD fordert unter
Hinweis auf vorjährige Forderungen und den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt
aus 2012 eine eingehende Überprüfung (Verzicht auf Neubauten, ggf.
wirtschaftlich verträgliche Umbauten, Gewährleistung von Multifunktionalität),
Vorlage AN/FB 2/034/2014.
·
Fraktion DIE LINKE
unterstützt diese Forderung
·
Bündnis 90/Die Grünen
fordert Bedarfsanalyse für Schulgebäude und sonstige städtische Gebäude
·
Die Gemeindeprüfungsanstalt
stellt heraus, dass der Schülerrückgang im Grundschulbereich nach Lösungen
verlangt, um den Haushalt zu entlasten.
Anmerkung:
Zusätzlich zu den politischen Anträgen sind bei dieser Aufgabenstellung
auch die Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt zu berücksichtigen, z. B. dass der Hausmeisterdienst hinsichtlich der
offensichtlich unterschiedlichen Auslastung einer eingehenden Analyse und
Neuordnung bedarf (beispielsweise Hausmeisterpool), da er noch nicht zeitgemäß
strukturiert sei; Analyse und Neuordnung des Hausmeisterdienstes sei mit dem
Ziel der Effektivitätssteigerung und Aufwandsverringerung vorzunehmen.
Von den federführend zuständigen Fachbereichen 1 und 2 (der Fachbereich
5 kann allenfalls zuarbeiten) sind bei den anstehenden Überlegungen auch die
Ausführungen auf Seite 38 des Vorberichtes zum Haushaltsentwurf 2015 zur
Begrenzung des Gebäudebestandes auf den zur Aufgabenerfüllung notwendigen
Umfang zu berücksichtigen.
Stand: 31.08.2015
Derzeit erfolgen im Zuge der
Festlegung bauordnungsrechtlich festgestellter Mängel Bestandsaufnahmen in
allen Gebäuden der Grundschulen.
Stand: 08.12.2015
Nachdem zwischenzeitlich
alle Bewertungen vorgenommen wurden, wird im I. Halbjahr 2016 unter Berücksichtigung
der Vorgabe, alle vier Grundschulstandorte im Stadtgebiet zu erhalten, eine
flächenmäßige Zuordnung der benötigten Schulklassen und des in allen
Grundschulen mit hoher Frequentierung (teilweise über 90 v. H.,
Landesdurchschnitt um die 50 v. H.) eingerichteten OGS-Betriebs erstellt. Da
der OGS-Betrieb in dieser Größenordnung zusätzliche Räume bindet und im Rahmen
der Beseitigung der bauordnungsrechtlichen Mängel zum einen Klassen- bzw.
Mehrzweckräume nicht mehr in den Schulbetrieb eingebunden werden dürfen und zum
anderen zur Erfüllung brandschutztechnischer Auflagen eingezogene Raumteiler entfernt
und somit in der Vergangenheit entstandene zusätzliche Räume wieder zu einer
Raumeinheit zurückgebaut werden müssen, wird sich der von der
Gemeindeprüfungsanstalt beschriebene Flächenüberhang deutlich reduzieren und
damit auch das prognostizierte Einsparpotential. In diesem Zusammenhang gilt es
herauszustellen, dass nach Beseitigung der bauordnungsrechtlichen Mängel in
keiner der vier Schulen Sanierungsbedarf besteht und zumindest in drei
Grundschulen noch ausreichend Raumbedarf für die Einrichtung von Sonderklassen
(z. B. Beschulung von Flüchtlingskindern) und/oder für eine erhöhte
Mehrzügigkeit einzelner Jahrgänge verbleibt.
Mit der Erstellung des
notwendigen Berichtes an die Gemeindeprüfungsanstalt in 2016 ist dieser Punkt
anschließend abgeschlossen.
Stand: 31.01.2016 Der Bericht an die
Gemeindeprüfungsanstalt wird im 2. Halbjahr 2016 gefertigt und über eine der
beiden in diesem Zeitraum stattfindenden Rechnungsprüfungsausschusssitzungen
dem Stadtrat zur Kenntnis zugeleitet. |
9. Breitbandinitiative der
Bundesregierung
·
Die SPD fordert zu prüfen,
ob die Ankündigung der flächendeckenden Breitbandinitiative der Bundesregierung
für die Stadt eine Möglichkeit bietet, dem derzeit stockenden Ausbau in unserer
Stadt wieder Schwung zu verleihen .
Anmerkung:
Das Konzept der Bundesregierung ist noch nicht verabschiedet, so dass
auch derzeit die Kriterien nicht bekannt sind; federführend für diese Aufgabe sollte der Fachbereich 6 sein und über
den zuständigen Ausschuss berichten, sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen.
Stand: 08.12.2015
Auch wenn die
Verteilungskriterien Bund/Land derzeit noch offen sind, wurden bereits Gespräche
mit der Telekom geführt (das Prüfergebnis zu der von der Telekom mitgenommenen
Aufgabenstellung steht noch aus). Auch mit der Deutschen Glasfaser werden
weitere Gespräche zur Realisierung zur Verbesserung der Versorgung im
Stadtgebiet geführt.
Stand: 31.01.2016 Auch zu diesem Punkt hat
der Bürgermeister in der Info-Veranstaltung am 14.01.2016 die Stadtverordneten
und die sachkundigen Bürger über verschiedene Initiativen und anstehende
Gespräche, insbesondere mit dem Geschäftsführer der Deutschen Glasfaser,
informiert. Auch wird die Verwaltung bei der Telekom das noch ausstehende
Prüfergebnis einfordern. Ein weiteres Gespräch mit der Deutschen Glasfaser
fand am 28.01.2016 statt. Im Ergebnis hat die Deutsche Glasfaser einige Prüfaufträge,
darunter auch zu den noch fehlenden Bereichen in den Stadtteilen Orsbeck und
Birgelen mitgenommen. In diesem Gespräch wurden auch noch einige ergänzende
Varianten besprochen und die Deutsche Glasfaser hat Ergebnisse dazu für Ende
Februar/Mitte März 2016 zugesagt. Die Versorgung des
Stadtgebietes mit „schnellem Internet“ steht in der Prioritätenliste der von
der Verwaltung zu erledigenden Aufgaben oben. |
10. Stadtmarketing/Kultur (Übernahme der vorjährigen Ziffer 12)
·
Forderungen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
-
Kanutourismus von Orsbeck
bis Roermond zur Attraktivitätssteigerung ausbauen
-
Potential wie
beispielsweise Birgeler Urwald-Wanderweg muss deutlich besser vermarktet werden
-
Kulturelles Angebot,
insbesondere für Jugendliche zu verbessern
-
Es gelte weitere und
qualitativ ansprechende Kulturangebote zu unterbreiten (Voraussetzung sei eine
Bündelung der derzeitigen kulturellen Aktivitäten und eine Zusammenführung der
verschiedenen Vereine und Kulturschaffenden, beispielsweise in einem neu zu
schaffenden Kulturverein oder in einem vergleichbaren Gremium); als
Veranstaltungsorte seien die Begegnungsstätte und der Bergfried für Kleinkunst,
Musik und Ausstellungen geeignet.
-
Ein Etat für Kunst und
Kultur sei einzurichten; dazu gehöre zunächst eine übersichtliche Kostenaufstellung
der Ausgaben für kulturelle Zwecke, welche die Stadt in Form von Personal und
Zuwendungen an Vereine hat
Dieser Punkt wurde bereits schriftlich erledigt.
Anmerkung:
Für die Erledigung der Aufgabenstellung ist in der Verwaltung
federführend zuständig der Fachbereich 4. Im Zuge dieser Aufgabenerledigung
sind gleichzeitig auch die Aufwendungen aus der Nutzung, Betreuung,
Bewirtschaftung und Unterhaltung von bereitgestellten Einrichtungen zu
ermitteln.
Stand: 08.12.2015
Es gibt
keinen neuen Sachstandsbericht.
Stand: 31.01.2016 Die zu diesem Punkt
notwendigen Ausführungen sind bereits Bestandteil der Ausführungen des zuständigen
Fachbereichs für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur unter vorstehender
Ziffer 7. Auf eine Wiederholung an dieser Stelle wird verzichtet, jedoch
erfolgt der Hinweis, dass mit den Ausführungen unter Ziffer 7 die
Forderungspunkte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Kanu-Tourismus von
Orsbeck bis Roermond, Potential Birgeler Urwald-Wanderweg, kulturelles
Angebot für Jugendliche u. ä. abschließend beantwortet wurden. |
11. Mangel an
Sozialwohnungen (Übernahme
der vorjährigen Ziffer 18)
Die Fraktion „DIE LINKE“ beklagt den Mangel an Sozialwohnungen und
bezeichnet die Situation in Wassenberg ebenfalls als ernst. Die Fraktion „DIE
LINKE“ möchte dieses Thema nochmals aufgreifen und hinterfragt statistische
Angaben für Wassenberg.
Die Fraktion „Die Linke“ beantragt in der Sitzung
am 10.12.2015, dass die Stadt zum Bau mehrgeschossiger Wohnhäuser mit
Sozialwohnungen zu angemessenen Bodenpreisen Bauflächen für zunächst 100
Wohneinheiten bereitstellen soll.
Anmerkung:
Aus Sicht der Verwaltung in Kenntnis der Bautätigkeit – auch in diesem
Bereich – in Wassenberg erscheint zumindest auf den ersten Blick Wassenberg
ausreichend versorgt.
Da der Bau von Sozialwohnungen öffentlich gefördert wird, wird zu einer
abschließenden Antwort der zuständige Fachbereich 6 entsprechende Informationen
über die Zahl geförderter Wohnungen in Wassenberg abfragen und das Ergebnis zu
gegebener Zeit mitteilen.
Stand: 08.12.2015
In der Stadt
Wassenberg wurden im Zeitraum Mitte 2013 – 30.09.2015 ca. 230 öffentlich
geförderte Mietwohnungen geschaffen, zu denen die Stadt Bedarfsbestätigungen im
Vorfeld erteilt hat. Bei diesen Wohnungen handelt es sich im Regelfall um
Mietwohnungen zwischen 44 qm – 68 qm, barrierefrei erreichbar.
Mit dieser
Antwort ist der vorstehende Punkt aus der Auflistung abschließend bearbeitet.
Stand: 31.01.2016 Der Bedarf der
ausgegebenen Wohnberechtigungsscheine beim Kreis steht in unmittelbarem Zusammenhang
mit der Zahl der in Wassenberg geschaffenen Sozialwohnungen, d. h. die
überproportionale Nachfrage nach Wohnberechtigungsscheinen hängt ganz konkret
mit der Zahl der im Stadtgebiet geschaffenen Wohnungen zusammen. Zu der Zahl
der Wohnungen wurde bereits unter dem Stand 08.12.2015 berichtet; ergänzend
kann an dieser Stelle mitgeteilt werden, dass auch bereits für 2016 rd. 30
Bedarfsbestätigungen zum Bau von geförderten Mietwohnungen zwischen 44 qm und
68 qm, barrierefrei erreichbar, durch die Stadt ausgestellt wurden. Weiterhin erfolgt der Hinweis,
dass für derartige Mehrfamilienhäuser regelmäßig Bedarfsbestätigungen
ausgestellt werden (private Investoren) und auch in Baugebieten Flächen
bereitgestellt werden. Die Bodenpreise sind ohnehin angemessen, da ansonsten
eine Förderung nicht erfolgen kann. Mit dieser Ergänzung ist
der vorstehende Punkt aus der Auflistung abschließend beantwortet. |
12. Antrag
der SPD-Fraktion betreffend Aufnahme des Parkplatzes „Am Neumarkt“ in
ein Parkleitsystem (Vorlage AN/FB
3/033/2013) (Übernahme
der vorjährigen Ziffer
Nr. 22)
Bei der Erstellung des
Parkleitsystems wurde dieser Antrag inhaltlich berücksichtigt. Die Umsetzung
des Parkleitsystems erfolgt im Frühjahr 2015.
Stand: 10.05.2015 Zur Zeit werden noch zwei
Ergänzungen eingearbeitet und die Abstimmung mit den Fachbehörden soll Ende
06.2015 abgeschlossen sein. |
Stand: 31.08.2015
Nach
derzeitigem Stand soll die Maßnahme bis Ende 10.2015 umgesetzt werden.
Stand: 08.12.2015
Der
zuständige Fachbereich 6 teilt mit, dass die Auftragserteilung noch in 12.2015
erfolgt und die Umsetzung je nach Witterung Ende Februar 2016 geplant ist.
Stand: 31.01.2016 Die Auftragserteilung ist
zwischenzeitlich erfolgt und die Umsetzung wird je nach Witterung Ende
Februar 2016 erfolgen. |
13. Antrag des CDU-Ortsverbandes Wassenberg zur
Verkehrssituation an der
Querungshilfe auf der Erkelenzer Straße (Vorlage AN/FB 3/022/2014)
(Übernahme
der vorjährigen Ziffer 25)
Der Antrag wird vom Fachbereich
Ordnung und Soziales bearbeitet und dem
Fachausschuss zur Beratung
zugeleitet, sobald die notwendigen Abstimmungen mit dem
Landesbetrieb NRW als
überörtlichen Straßenbaulastträger und dem
Straßenverkehrsamt des Kreises
Heinsberg erfolgt sind.
Stand: 10.05.2015 Ein erstes
Abstimmungsgespräch hat stattgefunden. Die Fortsetzung erfolgt erst auf der
Grundlage notwendiger Verkehrszählungen. Stand: 08.12.2015 Die
Verkehrszählung ist durch den Straßenbaulastträger Land NRW durchzuführen.
Dem Fachbereich Ordnung und Soziales liegt bis heute noch kein Ergebnis vor.
|
14. Finanzierung der Flüchtlingskosten
· Forderung der CDU-Fraktion
in der Sitzung am 10.12.2015, dass die Handlungsfähigkeit der Kommune nicht
durch eine unzureichende Finanzierung der Flüchtlingskosten eingeschränkt werden
darf, AN/FB3/031/2015
· Die SPD-Fraktion fordert in
der Sitzung am 10.12.2015, dass das Kostenrisiko zur Unterbringung und
Betreuung der Flüchtlinge durch eine zeitnah notwendige auskömmliche
finanzielle Ausgestaltung begrenzt werden muss.
· Die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen kündigen in der Sitzung am 10.12.2015 an, dass Wassenberg pro Flüchtling
in 2015 7.578,00 Euro zur Verfügung stehen werde und in 2016 sich die Pauschale
auf 10.000,00 Euro pro Flüchtling erhöhe; zusätzlich fordert die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen – AN/FB3/032/2015 -
-
zur Bewältigung dieser Aufgaben mehr Personal einzusetzen,
-
die Gesundheitskarte einzuführen,
-
nennt den angestrebten Ertrag aus der Nassabgrabung
-
eine von der Verwaltung angestrebte Auffrischung des Haushalts mit dem
Vorwand eines
vermeintlichen Defizits bei den Flüchtlingskosten.
· Die Fraktion „Die Linke“
beantragt
-
einen eigenständigen Fachbereich „Flüchtlingsangelegenheiten“
-
einen Informationsbericht am Ende des I. Quartals zur
Flüchtlingssituation in
Wassenberg,
-
hat Fragen zur Pauschale des Bundes und der Jahrespauschale von
10.000,00
Euro durch das Land
und stellt die Frage, wie die Arbeitsbeschaffung für
Flüchtlinge im Kreis
Heinsberg und Wassenberg organisiert ist und ob es dafür
z. B. Jobbörsen gebe.
Zu der
Gesamtthematik bedarf es der nachfolgenden Klarstellungen, da es sich bei der derzeitigen
Finanzierung der Flüchtlingskosten um eine „Mogelpackung“,
insbesondere für kleinere kreisangehörige Kommunen, handelt, die im konkreten
Fall die finanzielle Handlungsfähigkeit
der Stadt Wassenberg drastisch einschränken wird, mit daraus entstehenden erheblichen nachteiligen finanziellen Auswirkungen
auf die Bürgerschaft und städtische Einrichtungen, sofern nicht umgehend
das Land NRW -und hier konkret in Person des zuständigen Innenministers- die Finanzierung auf eine sachgerechte Basis umstellt.
Zum besseren
Verständnis der sich besorgniserregend abzeichnenden Entwicklung der
Haushaltssituation der Stadt Wassenberg durch die unzureichende und
insbesondere ungerechte Finanzierung der
Flüchtlingskosten durch das Land NRW werden nachfolgende Passagen aus dem
Bericht der Stadt vom 08.01.2016 an den Städte- und Gemeindebund einschl.
eingearbeiteter Antworten auf gestellte Fragen wiedergegeben.
Haushaltsjahr
2015
Die Stadt Wassenberg (Verteilerschlüssel
0,10123981) hat im Jahre 2015 Geldleistungen nach dem FlüAG (Bund, Land)
von insgesamt rd. 0,823 Mio. Euro erhalten. Die Aufwendungen für die
zugewiesenen Asylbewerber in 2015 belaufen sich auf rd. 2,3 Mio. Euro (u. a.
für unmittelbare Geldleistungen an die Asylbewerber, Unterbringungskosten,
Betreuungsaufwand, Übernahme der Krankheitsleistungen u. ä.). Den ausgewiesenen
Fehlbetrag von rd. 1,47 Mio. Euro (darin enthalten sind noch nicht die zusätzlichen
Belastungen aus den Mehrbedarfen bei der Allgemeinen Kreisumlage und bei der
Jugendamtsumlage) muss die Stadt Wassenberg aus eigenen Mitteln aufbringen.
Dies bedeutet, dass beispielsweise ein Betrag in der Größenordnung von mehr als
50 v. H. des Gesamtaufkommens der Grundsteuer B zusätzlich zum Ausgleich der
ungedeckten Asylbewerberkosten des Jahres 2015 benötigt wird. Die Stadt kann
diesen Betrag zumindest bis Ende 2016 aus Steuermehreinnahmen des Jahres 2015
finanzieren, danach muss wegen der Anrechnung der Steuermehreinnahmen im
Finanzausgleich 2017 (mit der Anrechnung reduzieren sich die für 2017
eingeplanten Schlüsselzuweisungen um rd. 1,0 Mio. Euro) der betragliche
Ausgleich über zusätzliche Erträge oder notfalls über Kassenkredite erfolgen.
Dies ist die rein
haushaltswirtschaftliche Darstellung, ganz abgesehen davon, dass unsere
Unterbringungskapazitäten, die personellen und sächlichen Möglichkeiten mehr
als erschöpft sind und wir pflichtige Aufgaben bereits nicht mehr in dem
gebotenen Umfang erfüllen können, denn zum Jahresende 2015 lebten insgesamt
312 Asylbewerber in städtischen Unterkünften, davon verfügten insgesamt 14
Personen über Duldungen. Die Stadt Wassenberg erhält seit mehr als 12 Monaten
als kleine kreisangehörige Kommune nur Asylbewerberzugänge; in
diesem Zeitraum wurden weder Verfahren abgeschlossen noch Asylbewerber
abgeschoben (erst mit Jahresbeginn 2016 lagen Anerkennungen für insgesamt 12
Personen vor).
Der Versuch, Asylbewerberzuweisungen an
die Kommune zu stoppen, wurde stets mit dem Hinweis begegnet, wonach die
Zuweisung von Flüchtlingen auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes erfolge. Danach sind die Gemeinden verpflichtet,
Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Bezirksregierung Arnsberg weist
in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zuteilung aufgrund eines
allgemeinen Verteilungsschlüssels erfolge, welcher alle Kommunen bemessen nach
ihrer Leistungsfähigkeit gleichsam berücksichtigen würde.
Tatsache ist jedoch, dass gerade die für
die Verteilung zuständige Bezirksregierung Arnsberg, die diese Formulierung uns
mitteilt, war es, die in 2015 die ländlichen Kommunen, zuletzt mit Zuweisungen
an drei Tagen in der Woche, ständig überforderte und im Gegenzug die großen
Städte in NRW mit Quoten teilweise unter 60 % begünstigte und damit die
Situation noch unerträglicher machte; jedes Vertrauen in eine sachgerechte
Zuweisung durch die zuständige Bezirksregierung geht dabei verständlicherweise
verloren. Der Innenminister hat
diese Vorgehensweise der Bezirksregierung Arnsberg ausdrücklich geduldet;
entsprechend gebotene Anordnungen zu einer Gleichbehandlung der Kommunen
entsprechend Quote und Zuweisungsbetrag hat der Innenminister gegenüber der
Bezirksregierung nicht erteilt.
Und in dieser bereits für uns
unhaltbaren Situation, bei der das Land voraussetzt, dass die Kommunen
ausreichenden Wohnraum vorhalten oder jederzeit neuen Wohnraum schaffen bzw.
generieren zu können, erfahren wir dann von den betraglichen Verwerfungen in
den großen Städten, die die Zuweisungsquoten in 2015 weit unterschritten haben.
Dabei handelt es sich um die Städte Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf,
Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Wuppertal, Köln u. a.
Hierbei ist insbesondere die Stadt Duisburg mit einer erfüllten Zuweisungsquote
von 59,09 %, die Stadt Köln mit einer Zuweisungsquote von 60,97 % oder die
Stadt Düsseldorf mit einer Zuweisungsquote von 67,62 % als Negativbeispiel zu nennen.
Es kann nicht sein, dass die restlichen Städte und Gemeinden, insbesondere die
kleinen Kommunen bereits über 100 % erfüllen und die niedrigen Zuweisungsquoten
in den großen Städten akzeptiert werden sollen. Diese ungleiche
Lastenverteilung innerhalb des Landes NRW scheint augenscheinlich politisch
gewollt und kann auch unter Berücksichtigung der aktuellen Berichte in den
Medien als zusätzliche Haushaltskonsolidierung bezeichnet werden, denn im
Ergebnis verzeichnen die großen Städte wegen der geringen Zuweisungsquote (bei
einer gleichzeitig erhaltenen vollen Geldleistung nach dem FlüAG)
Ertragsüberschüsse in 2015, teilweise im mittleren zweistelligen Millionenbereich,
und parallel müssen die kleinen kreisangehörigen Kommunen mit voller Sollerfüllung
bei gleichzeitig unzureichenden Finanzierungsmitteln freiwillige Leistungen
kürzen und Steuern anheben, wenn sie keine anderen Deckungsmöglichkeiten haben.
Nachdem die Landesregierung bereits
sehenden Auges jährlich den großen Städten im Finanzausgleich rd. 500 Mio. Euro
ohne gebotene Anrechnung (wegen der fehlenden Bereitschaft die fiktiven
Hebesätze weiter zu spreizen) belässt, erfolgt nunmehr bei den Geldleistungen
nach dem FlüAG eine erneut sachfremde Umverteilung von Finanzmitteln zu Lasten
des ländlichen Raumes.
Unabhängig
von der Tatsache, dass eine zu niedrige Asylbewerberzahl den Berechnungen
zugrunde gelegt wird – darauf wird unter
2016 noch gesondert eingegangen – ist entscheidend für die finanzielle
Benachteiligung der kreisangehörigen Kommunen die Tatsache, dass das Land NRW
die Finanzzuweisung mit den darin auch enthaltenen Bundesmitteln den Kommunen
völlig losgelöst von der tatsächlich einer Kommune zugewiesenen
Asylbewerberzahl gewährt, und zwar betraglich ermittelt aus der Formel, 90 %
Einwohner und 10 % Fläche. Nur diese unhaltbare Vorgehensweise ermöglichte zum
einen die vorstehend beschriebenen Verwerfungen und bringt die kleinen Kommunen
in haushaltswirtschaftliche Notsituationen mit zusätzlich auszugleichenden
siebenstelligen Defiziten allein in 2015. Der nicht nachvollziehbare Verzicht
auf die einzig richtig gebotene Gewährung einer Kopfpauschale je zugewiesenem
Asylbewerber führt noch zu einem weiteren inakzeptablen Negativbeispiel,
nämlich auch Kommunen, in denen sich eine Landeseinrichtung befindet (derartige
Landeseinrichtungen werden in voller Höhe vom Land finanziert, den Kommunen
entstehen keine Aufwendungen) und denen die Asylbewerberzahl der
Landeseinrichtung auf die rechnerisch ermittelte eigene Quote angerechnet werden,
erhalten ebenfalls die vollen
Finanzierungszuweisungen (wegen der fehlenden Abhängigkeit von der konkret
zugewiesenen Asylbewerberzahl) mit der Folge, dass es Kommunen gibt, denen
aufgrund der großen Landeseinrichtung keine Asylbewerber zugewiesen werden und
die deshalb auch keine eigenen Aufwendungen haben und dennoch eine Zuweisung in
Millionenhöhe beziehen; von diesen inakzeptablen Verwerfungen profitieren auch
einige kleinere Kommunen mit Landeseinrichtungen.
Nach
Bekanntwerden dieser Verwerfungen, es ist die Rede von rd. 167 Mio. Euro
Überschüssen bei den großen kreisfreien Städten und rd. 99 Mio. Euro
Unterdeckungen in den kleineren kreisangehörigen Kommunen, beeilte sich der
Innenminister unverzüglich über die Medien klarzustellen, dass es unter den
Kommunen keinen Ausgleich geben werde, z. B. durch Rückforderungen bei den
„verdienenden“ großen Städten und Nachzahlungen an die kleineren Kommunen, da
es dafür keine Rechtsgrundlage gebe. Gleichzeitig stellte der Innenminister
darüber hinaus klar, dass diese Art der Finanzierung der Flüchtlingskosten der
Kommunen auch in 2016 in der beschriebenen unhaltbaren Form und damit weiterhin
losgelöst von der tatsächlich je Kommune zugewiesenen Asylbewerberzahl erfolgen
werde. Zur Begründung für die Beibehaltung des bisherigen und nachvollziehbar
ungeeigneten Finanzierungssystems auch in 2016 (fehlende IT-Voraussetzungen)
müssen als von der Landesregierung ausdrücklich vorgeschoben eingestuft werden,
denn es ließen sich nahezu personenscharf und problemlos auf der Grundlage der
Verteilerstatistik der Bezirksregierung Arnsberg kopfbezogen und nicht nach
einem Schlüssel Einwohner/Fläche sachgerecht die betraglichen Zuweisungen festsetzen.
Aus diesem
Grund und gerade in Kenntnis der Verwerfungen aus 2015, die sich nun in 2016
fortsetzen werden, muss sich der Innenminister des Landes NRW durch sein
tatsächliches Handeln (darunter fallen auch fehlende Anordnungen an die
Bezirksregierung Arnsberg) den Vorwurf gefallen lassen, dass er ganz bewusst
durch die fehlende gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge im Lande und den
damit einhergehenden betraglichen Verwerfungen eine Ungleichbehandlung der
Kommunen billigend in Kauf nimmt. Selbst wenn die fehlenden IT-Voraussetzungen
ein Hemmnis sein sollten, hätte der Innenminister in Kenntnis der Verwerfungen
aus 2015 die Zahlungen in 2016 als Abschlagszahlungen deklarieren und auf der
Grundlage der dann in 2016 geschaffenen IT-Voraussetzungen in 2017 die
Spitzabrechnung des Jahres 2016 vornehmen können. Der durch den Innenminister
erfolgte Hinweis auf zwei mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte
Revisionsklauseln sollen vermutlich zunächst beruhigen. Da diese allerdings
keine Auswirkungen auf die Zahlung in 2015 mehr haben werden, ist eine
Kulanzregelung für die von Mehrbelastungen betroffenen kleineren Kommunen dem
Grunde nach nur über eine politische Entscheidung herbeizuführen; allerdings
aufgrund der Finanzen des Landes NRW faktisch ausgeschlossen.
Haushaltsjahr 2016
Die Stadt Wassenberg muss für 2016, da
der Innenminister die Berechnung und Verteilung der FlüAG-Mittel auf der
Grundlage des bisherigen unhaltbaren und mit den beschriebenen Verwerfungen
behafteten FlüAG-Systems belässt, mit zusätzlichen gravierenden nachteiligen
Haushaltsbelastungen rechnen. Beim FlüAG wird als Prognose zum
Stichtag 01.01.2016 als Grundlage die Zahl von 181.134 Flüchtlingen in NRW zugrunde
gelegt (bereits zum damaligen Zeitpunkt waren den Kommunen in NRW – und zwar
ohne Berücksichtigung der Plätze in Landeseinrichtungen – rd. 236.000
Flüchtlinge zum Jahresende prognostizierte Personen zugewiesen). Die Antwort
auf die sich zwangsläufig ergebende Frage, warum wurde diese Zahl wissentlich
so niedrig angesetzt, hat seine Ausgangslage
beim Bund und wurde vom Land vermutlich zur Schonung des Landeshaushalts
dankenswerter Weise übernommen.
Ausgangslage ist zunächst der Bund, der
in den Verhandlungen mit den Ländern als Geschäftsgrundlage darauf bestanden
hat, dass die Prognose für die Asylbewerberzahl sowohl für 2015 als auch 2016 auf für beide Jahre insgesamt konstant nur
800.000 Flüchtlinge festgesetzt wird. Hintergrund dieser Festlegung war
ausschließlich die Tatsache, dass der Bund nicht mehr Haushaltsmittel im
Nachtragshaushalt 2015 bereitstellen wollte. Das bedeutet, der Bund hat bereits
zu einem Zeitpunkt als in 2015 die Zahl von mind. 1,0 Mio. Flüchtlinge bekannt
war, die Zahl bundesweit dennoch auf 800.000 Flüchtlinge begrenzt und zwar nicht nur für 2015, sondern diese
Zahl beinhaltete auch bereits die Flüchtlingszahl 2016. Eine völlig
illusorische Festlegung, da zum einen der weitere Flüchtlingszustrom absehbar
war und zum anderen zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 400.000 Anträge sich
unbearbeitet stapelten und weitere einige 100.000 Flüchtlinge den Antrag noch
nicht einmal stellen konnten (aktuell geht selbst das zuständige Bundesamt von
über 700.000 unbearbeiteten Anträgen aus). Gleichzeitig ging der Bund hin und beschränkte
die Bereitschaft zur Gewährung einer Flüchtlingspauschale von in den Medien immer
wieder herausgestellten mtl. 670,00 Euro/Flüchtling allerdings nur auf einen Zeitraum von
fünf Monaten und nur ausgehend von 800.000 Flüchtlingen (diese völlig
realitätsfernen Annahmen sind dem Grunde nach der Bevölkerung nicht bekannt, da
diese wichtigen Details – haushaltsschonend für den Bund – über die Medien
nicht publiziert wurden).
Diese Bund-/Länderfestlegungen nahm das
Land NRW dankend an und machte die vom Bund als Geschäftsgrundlage
festgeschriebene Zahl von 800.000 Flüchtlingen (insgesamt für die Jahre 2015
und 2016) als Grundlage der NRW-Flüchtlingzahl von 181.134 Personen (exakt der
rechnerische Anteil des Landes NRW am Bundesanteil von 800.000 Personen). Dann
ging das Land NRW hin und verkündete medienwirksam, man werde den Kommunen
10.000,00 Euro je Flüchtling in 2016 zur Verfügung stellen (nirgendwo in der politischen
Berichterstattung wurde darauf hingewiesen, dass es sich dabei nur einen
Multiplikator zur Ermittlung eines Haushaltsansatzes handelte). Die Zahl
von 181.134 Flüchtlinge wurde unter Hinzuziehung einer Zahl geduldeter
Asylbewerber von insgesamt 13.200 Personen aufgestockt und die neue
Ausgangszahl von 194.754 Personen ergab dann unter Anwendung des rechnerischen
Einheitssatzes von 10.000,00 Euro den Haushaltsansatz von rd. 1,948 Mrd. Euro
für das Jahr 2016. Aus diesem
Haushaltsansatz erhalten dann die Kommunen in 2016 eine Pauschale nach dem
FlüAG, und zwar erneut -völlig unabhängig von
der tatsächlichen Zuweisungszahl an
Asylbewerber- nach der bereits vorstehend beschriebenen völlig
ungeeigneten Verteilungsformel (90 % nach Einwohner und 10 % nach Fläche); in
diesem Zusammenhang bleibt lediglich der kleine
Hoffnungsschimmer zu der vom Städte- und Gemeindebund mit der Landesregierung
vereinbarten Revisionsklausel, denn auch für den Städte- und Gemeindebund ist
unstrittig, dass sich die NRW-Zahl bereits zwischen 220.000 und 235.000 Flüchtlinge
zum Stichtag 01.01.2016 bewegen wird.
Was die aktuelle
Rechtslage für die Stadt Wassenberg in 2016 bedeutet, belegen die
nachstehenden Ausführungen.
Da die Stadt Wassenberg mit einem
Verteilerschlüssel von 0,10123981 geführt wird,
bedeutet dies, dass der Stadt dem Grunde nach zum Stichtag 01.01.2016 rein
rechnerisch nur aufgerundet 198 Personen hätten zugewiesen werden dürfen
(ausgehend von der vom Land unterstellten Zahl von 181.134 Flüchtlingen).
Tatsächlich sind aber zum Stichtag 01.01.2016 (bzw. am Ende der ersten
Januarwoche) bereits rd. 330 Personen zugewiesen, ganz abgesehen von
weiteren Zugängen (bei gleichzeitig fehlenden Abgängen) wie beispielsweise
bereits vorliegende Folgeankündigungen belegen.
Weiterhin bedeutet dies, dass die Stadt
Wassenberg in 2016 bei Anwendung des vorgenannten Verteilerschlüssels (Formel
90 % Einwohner und 10 % Fläche), also weiterhin und damit absolut unhaltbar unabhängig
von der tatsächlichen Zahl zugewiesener Asylbewerber – nur dies wäre der einzig richtige Verteilungsmaßstab – aus der
Haushaltsposition des Landes von 1,948 Mrd. Euro eine Zuweisung in Höhe von
insgesamt rd. 1,972 Mio. Euro erhalten wird.
Unterstellt, die Stadt Wassenberg würde
alle weiteren Zuweisungen durch gleichzeitige Abgänge kompensieren können (ist
natürlich völlig illusorisch wie die aktuelle Praxis bereits in den ersten
Januarwochen zeigt), dann würde selbst bei dieser günstigsten Prognose der
Stadt je Asylbewerber nur eine Jahrespauschale von 5.976,00 Euro verbleiben. Unterstellt, die Zahl der zugewiesenen
Asylbewerber würde sich tatsächlich nicht erhöhen und auf durchgängig 330 Personen
stagnieren, dann entstehen der Stadt Aufwendungen von rd. 3,1 Mio. Euro (zzgl.
der noch anfallenden mittelbaren Belastungen aus dem Mehrbedarfen bei der
Allgemeinen Kreisumlage und der Jugendamtsumlage); mithin ein Defizit von rd.
1,15 Mio. Euro. Würde der Stadt die von der Landesregierung medienwirksam
angekündigte Kopfpauschale von 10.000,00 Euro pro Asylbewerber auch tatsächlich
gewährt, also im vorliegenden Fall rd. 3,0 Mio. Euro würde das Defizit (auch
unter Einrechnung des Umlagenmehrbedarfs des Kreises) als zumindest haushaltsverträglich
eingestuft. Verhindert wird dies jedoch durch den sachwidrigen Verteilungsmaßstab
des Landes NRW mit einer Begünstigung der großen kreisfreien Städte (angesichts
der bekannten Verwerfungen aus 2015 kann das Festhalten an diesem
Verteilungsmaßstab nur als vermutlich politisch gewollt bezeichnet werden); es
ist inakzeptabel, dass zur Bewältigung der gleichen Aufgabe die eine Kommune lediglich
über 5.000,00 Euro/Asylbewerber und Jahr verfügt und Defizite über
beispielsweise Steuererhöhungen und drastische Kürzungen freiwilliger
Leistungen bzw. Aufnahme zusätzlicher Kassenkredite ausgleichen muss, während
andere Kommunen aufgrund des ministeriellen Verteilungsmaßstabes und
gleichzeitiger Zulassung unerfüllter Quoten, beispielsweise über 9.000,00 Euro
oder 15.000,00 Euro/Asylbewerber und Jahr verfügen können.
Beteiligung
des Städte- und Gemeindebundes
Nach Bekanntwerden der Verwerfungen und
des Festhaltens des Innenministers an dem sachwidrigen Verteilungsmaßstab auch
in 2016 haben die Beschwerden kleinerer Kommunen, darunter auch die Stadt
Wassenberg mit Schriftsatz vom 08.01.2016, dazu geführt, dass der Städte- und
Gemeindebund den Innenminister mit Schreiben vom 12.01.2016 aufgefordert hat,
die tatsächliche Zuweisungspraxis durch die Bezirksregierung Arnsberg umgehend
zu ändern, da eine solche unterschiedliche Zuweisungspraxis nicht haltbar sei,
zumal durch die fehlende gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge im Lande
gleichzeitig die Verteilung der Finanzmittel die bekanntgewordenen Verwerfungen
verursache. Der Städte- und Gemeindebund hat in diesem Schreiben klargestellt,
dass sich der Verband für den Fall, dass die Zuweisungsquote nicht kurzfristig
bis Ende Januar 2016 angeglichen wird, gezwungen sehe, wegen Wegfall der
Geschäftsgrundlage die Vereinbarung vom 16.12.2015 aufzukündigen.
Mit Schreiben vom 22.01.2016 hat der
Städte- und Gemeindebund berichtet, dass die unterschiedliche
Zuweisungsquoten-Erfüllung im Lande nochmals Gegenstand eines Gesprächs der
kommunalen Spitzenverbände mit Staatssekretär Nebe im MIK am 21.01.2016 gewesen
sei. Staatssekretär Nebe habe daraufhin zugesagt, die Zuweisungspraxis so zu
verändern, dass beginnend ab letzter Januarwoche bis auf Weiteres Zuweisungen
nur in neun kreisfreie Städte erfolgen werden, die ihre Zuweisungsquoten mit
großem Abstand nicht erfüllt haben. Dies bedeute im Ergebnis, dass im Februar
die kreisangehörigen Städte und Gemeinde von Zuweisungen entlastet werden.
Über die weitere Entwicklung wird im
Rahmen der Fortschreibung dieses Berichtes informiert.
Handlungsbedarf
1.
Zur Finanzierung des Defizits des abgelaufenen
Rechnungsjahres 2015 von rd. 1,5 Mio. Euro muss die Stadt bis Ende 2016 einen
betraglichen Ausgleich zumindest in einer Größenordnung von rd. 1,0 Mio. Euro
erzielen (ausreichend wäre hierzu auch die Einbuchung einer zeitnah fälligen
Forderung, wie beispielsweise der angestrebte Erlös aus der Nassabgrabung).
Lässt sich ein betraglicher Ausgleich in dieser Höhe nicht rechtzeitig realisieren,
ist das Defizit über drastische Kürzungen freiwilliger Leistungen und/oder
Steuererhöhungen über einen mehrjährigen Zeitraum auszugleichen (in diesem Zusammenhang
gilt es dann allerdings auch die Ursachen dafür offenzulegen). Bis Ende 2016
kann die Stadt das Defizit aus 2015 aus erzielten Steuermehreinnahmen
finanzieren. Diese Steuermehreinnahmen werden allerdings im Finanzausgleich
2017 bei der Steuerkraft der Stadt berücksichtigt mit der Folge, dass sich die
Schlüsselzuweisungen in 2017 entgegen der derzeitigen Planung um rd. 1,0 Mio.
Euro reduzieren werden. Sollte die Gegenfinanzierung zu diesem Zeitpunkt nicht
stehen, wird die Stadt zur Vermeidung bzw. zumindest Begrenzung notwendiger
Kassenkreditaufnahmen zusätzlich gezwungen sein, restriktiv nicht
betriebsnotwendiges Vermögen (dazu zählen ausdrücklich auch Objekte) veräußern
müssen.
2.
Für 2016 besteht dringlicher Handlungsbedarf durch die
politischen Verantwortlichen sowohl auf der Bundes- als auch auf der
Landesebene, konkret
·
gilt es realistische Asylbewerberzahlen noch im I.
Quartal 2016 festzulegen und die Bundes- und Landesmittel entsprechend
aufzustocken (der Bund ist letztlich auch verantwortlich für die unzureichende
Bearbeitung der Antragsverfahren).
·
Die Landesregierung muss sicherstellen, dass es für
die tatsächliche Asylbewerberzahl einer Kommune eine einheitliche Kopfpauschale
nach dem FlüAG gibt und die beschriebenen betraglichen Verwerfungen ausgeräumt
werden (dieser Forderung würde die
Landesregierung entsprechen, wenn sie – wie medienwirksam vermittelt – den
Kommunen auch tatsächlich je zugewiesenen Asylbewerber eine Pauschale von
10.000,00 Euro zukommen lässt).
·
Die Verfahren beim zuständigen Bundesamt müssen
drastisch beschleunigt werden und abgelehnte Asylbewerber zügig zurückgeführt
werden (in diesem Punkt sollte es möglichst bundeseinheitliche Regelungen zur
Rückführung geben und die Kommunen einen Anspruch auf den Vollzug haben).
·
Die Dauer von Asylverfahren anders als vom Bund mit
fünf Monaten illusorisch eingeschätzt, deutlich länger dauern (Verfahren für
Marokkaner dauern derzeit nach Aussage der nordrhein-westfälischen
Ministerpräsidentin vom 18.01.2016 rd. 20 Monate), deshalb gilt es auch hier
realistische Verfahrensdauern bei der Bemessung der Höhe der Bundesmittel
anzusetzen und nicht den Kommunen die finanzielle Last einer völlig unterschätzten
Asylpolitik aufzubürden.
·
Die seit Wochen stockende Umsetzung der Beschleunigungsmaßnahmen
nach dem Asylpaket II sind kurzfristig über Bundestag und Zustimmung Bundesrat
in Kraft zu setzen.
·
In NRW ist nach Vorlage des Bundesratsbeschlusses zur
Ausdehnung der Liste der sicheren Länder sicherzustellen, dass Asylbewerber aus
diesen Ländern beispielsweise Marokkaner und Algerier auch tatsächlich bis zum
Abschluss der Verfahren ausnahmslos in Landeseinrichtungen verbleiben.
Ergänzende Hinweise:
1.
Abschließend
erfolgt noch der Hinweis, dass für die Frage der Fraktion „DIE LINKE“ nach Arbeitsbeschaffung
und Jobbörse ausnahmslos die Bundesagentur für Arbeit, konkret das Jobcenter
Hückelhoven, zuständig ist. Die Bundesarbeitsministerin hat dazu entsprechende
Rahmenbedingungen geschaffen, die von den Jobcentern, die auch über die
entsprechenden Fachleute verfügen, umgesetzt werden. Allerdings ist der
Arbeitsmarkt für einen Asylbewerber erst dann zugänglich, wenn sein Asylantrag
abschließend, und zwar positiv, beschieden ist. Die lange Verfahrensdauer ist
ein zentraler Mangel im Gesamtsystem und angesichts der bekannten Zahl
unbearbeiteter Anträge (rd. 770.000) und des weiteren Zustroms von Flüchtlingen
entgegen aller Ankündigungen auch nicht kurzfristig abstellbar.
2.
Die Fortschreibung dieses Berichtes und der Controllingbericht zum Ende
des jeweiligen Quartals liefern den aktuellen Informationsstand zur
Flüchtlingssituation und aus diesem Grund ist ein zusätzlicher Bericht des
Fachbereiches Ordnung und Soziales entbehrlich (dieser Fachbereich liefert ohnehin
Teilangaben zur Fortschreibung dieser Mitteilungsvorlage bzw. ergänzend zum
jeweiligen Controllingbericht).
3.
Auch der Antrag zur Einrichtung eines eigenständigen Fachbereichs „Flüchtlingsangelegenheiten“
ist aufgrund der Erörterungen im Personalausschuss und dem ergänzenden Hinweis
auf die dem Bürgermeister zustehende alleinige Organisationshoheit bereits
erledigt.
15. Bereitstellung von W-LAN
· Die CDU-Fraktion erteilt der
Verwaltung am 10.12.2015 den Prüfauftrag zur Einrichtung von sog. Hot-Spots als
Open W-LAN an touristischen Schwerpunkten im Stadtgebiet (Machbarkeit und
Kosten), AN/FB1/030/2015
· Die SPD-Fraktion regt in der
Sitzung am 10.12.2015 die Bereitstellung eines kostenlosen innerstädtischen
W-LANs an.
Anmerkung:
In einem
ersten Schritt beabsichtigt die Stadt, den Roßtorplatz mit öffentlichem W-LAN
zu versorgen. Der zuständige Fachbereich prüft derzeit die aktuell dafür in
Frage kommenden drei verschiedenen Betriebsmöglichkeiten. Über das Ergebnis
wird zu gegebener Zeit berichtet.
16. Demografischer Wandel
·
Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung am 10.12.2015 die Bearbeitung des
Antrags zum demografischen Wandel eingefordert (AN/FB4/017/2015).
Anmerkung:
Der
Bürgermeister hat entsprechend der Ankündigung in der Sitzung am 10.12.2015 den
zu diesem Punkt vom Kreis erstellten Bericht den Fraktionen zukommen lassen.
17. Gewerbeansiedlung JAGO im interkommunalen
Gewerbegebiet
Hückelhoven/Wassenberg
·
Anfrage der Fraktion „Die Linke“ in der Sitzung am 10.12.2015, warum der
Rat zum Verkauf des Baulands nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen
worden sei.
Anmerkung:
Bei der
Veräußerung des Baulands zu dieser Gewerbeansiedlung handelt es sich zwar um
Teilflächen auf Wassenberger Stadtgebiet, die allerdings nicht im Eigentum der
Stadt waren und somit ergab sich zwangsläufig keine Beteiligung des Rates. Mit der Antwort ist dieser Punkt erledigt.
Aus dem Ausschuss wird sich für die umfangreiche und übersichtlich
aufgebaute Vorlage bedankt und herausgestellt, dass dies eine Erleichterung der
Gremienarbeit bedeute.
Im Folgenden wurden die einzelnen Punkte vorgelesen und von
Bürgermeister Winkens bzw. Stadtkämmerer Darius kurz erläutert.
Zu Nr. 6. - Bergfried
Stadtverordnete Beckers teilt mit, dass sie weiterhin ein
Nutzungskonzept vermisse.
Hierzu führt Bürgermeister Winkens aus, dass erst die Aufzugsanlagen
eingebaut und funktionsfähig sein müssen, ehe man das Nutzungskonzept erstelle.
Zu Nr. 14. - Finanzierung der Flüchtlingskosten
Stadtverordneter Seidl erklärt, dass er grundsätzlich das Ansinnen der
Stadt für richtig befindet. Wenn Gesprächsbedarf bestehe, solle die Verwaltung
sich mit dem zuständigen Ministerium in Verbindung setzen und im Schriftwechsel
Polemik rausnehmen.
Zu den Ausführungen des Stadtverordneten Seidl teilt Stadtkämmerer Darius mit, dass das Innenministerium NRW als Ansprechpartner ausscheide, da gerade dieses Ministerium durch fehlende Anordnungen an die unterstellte und einzig für die Verteilung der Asylbewerber in NRW zuständige Bezirksregierung Arnsberg die Ungleichbehandlung der Kommunen und die daraus resultierenden enormen betraglichen Verwerfungen in 2015 zu vertreten habe und zugleich angekündigt habe, dass diese Verfahrensweise in 2016 beibehalten werde; lediglich die Ankündigung des Städte- und Gemeindebundes, die getroffene Vereinbarung mit dem Land NRW aufzukündigen, habe dazu geführt, dass zu Jahresbeginn das Innenministerium die Bezirksregierung in Arnsberg aufgefordert habe, nunmehr verstärkt den kreisfreien Städten, die ihre Quoten im Vorjahr nicht erfüllt haben, Flüchtlinge zuzuweisen.
Stadtkämmerer Darius stellt ausdrücklich heraus, dass sowohl Bund als auch Land in unterschiedlichem Umfang für die unzureichende Finanzierung der Flüchtlingskosten verantwortlich seien, jedoch die betraglichen Verwerfungen innerhalb von NRW ausnahmslos die Landesregierung zu vertreten habe. Bei einer gleichmäßigen Verteilung der Flüchtlinge wäre es nicht zu diesen betraglichen Verwerfungen gekommen und die Landesregierung hätte dafür auch nicht mehr Geld bereitstellen müssen, so dass nur die vom Innenminister gewählte Verfahrensweise zu dem Defizit im Haushalt der Stadt Wassenberg geführt habe. Das Defizit 2014/2015 von rd. 1,4 Mio. Euro muss nach Auffassung des Stadtkämmerers in 2016 durch Sondererträge und/oder nachfolgend Steuererhöhungen und/oder Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen (trifft Vereine und Einrichtungen gleichermaßen) ausgeglichen werden. Aus diesem Grund habe er auch in dem letzten Schriftsatz zusätzlich angeregt, im Rahmen der anstehenden Anhebung der Flüchtlingspauschale für 2016 aus den erhöhten Mitteln zunächst eine Ausgleichszahlung an die in 2015 benachteiligten Kommunen zu leisten.
Stadtkämmerer Darius macht deutlich, dass es nunmehr gilt, für 2016 eine auskömmliche Finanzierung der Flüchtlingskosten zu erreichen. Dies könne zum einen geschehen, indem der Stadt tatsächlich pro Asylbewerber – wie von der Landesregierung angekündigt – auch 10.000,00 Euro als FlüAG-Pauschale gewährt werden oder der Stadt werde die Möglichkeit eingeräumt, rd. 100 Asylbewerber im Wege der Umverteilung abgeben zu können.
Hintergrund dieser Forderung sei
die Tatsache, dass das Land für die Stadt Wassenberg einen Verteilerschlüssel
von 0,10123981 ermittelt habe (90 %
Einwohner/10 % Fläche). Dieser Verteilerschlüssel sei eigentlich Grundlage für
die Bemessung der Asylbewerberzahl, die einer Kommune zur Sollerfüllung
zugewiesen werden könne, beispielsweise ausgehend von 200.000 zu verteilenden
Flüchtlingen hätte die Stadt Wassenberg mit einer Zuweisung von 203 Personen
ihr Soll erfüllt; tatsächlich habe die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt
Wassenberg in 2015 321 Personen (davon
alleine 174 Personen im IV. Quartal) zugewiesen. Die FlüAG-Pauschale werde nach
dem gleichen Schlüssel verteilt, d. h., die Stadt Wassenberg habe eine
FlüAG-Pauschale für lediglich rd. 200 Personen erhalten, tatsächlich sei der
Aufwand jedoch für insgesamt 321 Personen entstanden.
Bürgermeister Winkens verweist auf die in den letzten Tagen umfangreich
gefertigten Schriftsätze der Verwaltung zur tatsächlichen Darstellung der
Thematik und finanzielle Auswirkung u. a. für die Stadt u. a.
Zu Nr. 15. - Bereitstellung von W-LAN
Stadtverordnete Beckers führt aus, dass auch die FDP-Fraktion in den
Jahren 2014 und 2016 das gleiche beantragt habe.
Zu Nr. 16. - Demografischer Wandel
Stadtverordneter Gansweidt erklärt, dass der Antrag der SPD-Fraktion so
zu verstehen sei, dass bei allem, was die Stadt macht, der demografische Wandel
zu berücksichtigen sei. Der Punkt müsse somit auf der Liste verbleiben.