Nachtrag: 15.12.2010 Nummer 3

Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage vom 07.12.2010 sowie den nachgereichten Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunen NRW vom 02.12.2010 zur Kenntnis. Die Verwaltung teilt Folgendes mit:

 

Sachverhalt:

 

Nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen ist mit der Verlängerung des Vergabebeschleunigungserlasses vom 03.02.2009 (hier: z. Z. Befristung bis 31.12.2010) zu rechnen.

 

Da auch nach dem 31.12.2010 noch Vergabeverfahren zur vollständigen Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II ohnehin noch der Zeitraum von etwa einem Jahr benötigt wird, schlägt die Verwaltung vor, der Fortführung des sog. Vergabebeschleunigungserlasses vom 03.02.2009 zuzustimmen und zwar im Umfang der Festlegungen des Ratsbeschlusses vom 24.09.2009.


Beschluss:                          (einstimmig)

 

 


Im Falle der Verlängerung der Regelungen des sog. Vergabebeschleunigungserlasses vom 03.02.2009 stimmt der Rat der Fortführung der Vereinfachungen im Vergaberecht und zwar im Umfang der Festlegungen des Ratsbeschlusses vom 24.09.2009 zu.