Sitzung: 23.11.2015 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Die
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen war bereits
Beratungsgegenstand der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 22. Januar 2014
(TOP 3.); die damalige Stellungnahme der Stadt Wassenberg vom 03. Februar 2014
als Beteiligung der öffentlichen Stellen ist als Anlage 1 beigefügt.
Zwischenzeitlich
hat die Landesregierung am 28. April 2015, am 23. Juni 2015 und am 22.
September 2015 Änderungen des Entwurfes des neuen Landesentwicklungsplanes
Nordrhein-Westfalen gebilligt und ein zweites Beteiligungsverfahren
beschlossen.
In
diesem zweiten Beteiligungsverfahren für den Landesentwicklungsplan
Nordrhein-Westfalen werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen
berührten öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 ROG beteiligt (siehe
hierzu beigefügtes Schreiben der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 08. Oktober 2015 – Anlage 2 -).
Es
wird die Möglichkeit eingeräumt, sich bis zum 15. Januar 2016 mit einer entsprechenden Stellungnahme in dieses
Verfahren einzubringen.
Zwischenzeitlich
hat sich auch der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen in seinem
Schnellbrief vom 02. November 2015 (Schnellbrief Nr. 249/2015) zur Aufstellung
des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen, bezogen auf die vom
Landeskabinett beschlossene überarbeitete Fassung vom 22.09.2015, geäußert
(Anlage 3).
Ergänzend
wird darauf verwiesen, dass im Schreiben der Staatskanzlei des Landes
Nordrhein-Westfalen zum 08. Oktober 2015 die Wege aufgezeichnet werden, um auf
der Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen die entsprechenden
Verfahrensunterlagen einsehen zu können.
Aus
Sicht der Verwaltung soll mit dieser Mitteilungsvorlage der derzeitige
Sachstand im Verfahren zur Aufstellung des Landesentwicklungsplanes
Nordrhein-Westfalen an die politischen Gremien bekannt gegeben werden.
Die
Verwaltung wird die umfangreichen Unterlagen und Stellungnahmen auswerten und
für die Sitzung des Stadtrates am 10. Dezember 2015 einen entsprechenden
Beschlussvorlag unterbreiten, damit die
städtische Stellungnahme fristgerecht in das Verfahren eingebracht werden kann.