Sitzung: 23.11.2015 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/077/2015
Sachverhalt:
Der
Bebauungsplan Nr. 80 A „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Wassenberg ist seit
dem 05. Februar 2014 rechtskräftig.
Zwischenzeitlich
wird der oben genannte Bereich bereits sehr intensiv bebaut.
Im
Rahmen der jetzt laufenden Gebäudeerrichtungen wurde deutlich, dass wegen der
unterschiedlichen topographischen Gegebenheiten teilweise Geländeanpassungen
erforderlich sind.
Da
aus diesen Gegebenheiten sich auch bauordnungsrechtliche Konsequenzen (z. B. Abstandsflächen
zum Nachbarn u. a.) ergeben, erfolgte diesbezüglich eine Abstimmung mit der
Bauaufsicht des Kreises Heinsberg. Die als Beschlussvorschlag unterbreitete
Regelung soll als Festsetzung künftig in alle Bebauungspläne aufgenommen
werden, um somit die vorbezeichnete Problematik abschließend zu regeln.
Auf
den beigefügten Übersichtsplan wird verwiesen.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Der Bebauungsplan Nr. 80 A „Roermonder Straße“ in der Ortschaft
Wassenberg wird in einem 1. Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, dass die
nachfolgende textliche Festsetzung für das v. g. Plangebiet aufgenommen wird:
Die Geländeoberfläche der Baugrundstücke (Soll-Geländehöhe) wird
festgesetzt als die Höhe der fertig ausgebauten an das Grundstück angrenzende
öffentliche Verkehrsfläche (Oberkante Gehweg/Oberkante Verkehrsfläche) in der
Mitte der überbaubaren Grundstücksfläche. Die so hergestellte Geländeoberfläche
(Soll-Geländehöhe) darf höchstens um 0,20 m aufgeschüttet oder abgegraben
werden.
Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gem. den Bestimmungen des
Baugesetzbuches durchzuführen.