Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 80 A „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Wassenberg ist seit dem 05. Februar 2014 rechtskräftig.

Zwischenzeitlich wird der oben genannte Bereich bereits sehr intensiv bebaut.

Im Rahmen der jetzt laufenden Gebäudeerrichtungen wurde deutlich, dass wegen der unterschiedlichen topographischen Gegebenheiten teilweise Geländeanpassungen erforderlich sind.

Da aus diesen Gegebenheiten sich auch bauordnungsrechtliche Konsequenzen (z. B. Abstandsflächen zum Nachbarn u. a.) ergeben, erfolgte diesbezüglich eine Abstimmung mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg. Die als Beschlussvorschlag unterbreitete Regelung soll als Festsetzung künftig in alle Bebauungspläne aufgenommen werden, um somit die vorbezeichnete Problematik abschließend zu regeln.

Auf den beigefügten Übersichtsplan wird verwiesen.


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

Der Bebauungsplan Nr. 80 A „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 1. Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, dass die nachfolgende textliche Festsetzung für das v. g. Plangebiet aufgenommen wird:

Die Geländeoberfläche der Baugrundstücke (Soll-Geländehöhe) wird festgesetzt als die Höhe der fertig ausgebauten an das Grundstück angrenzende öffentliche Verkehrsfläche (Oberkante Gehweg/Oberkante Verkehrsfläche) in der Mitte der überbaubaren Grundstücksfläche. Die so hergestellte Geländeoberfläche (Soll-Geländehöhe) darf höchstens um 0,20 m aufgeschüttet oder abgegraben werden.

Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gem. den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.