Sitzung: 24.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/073/2015
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes
mitgeteilt:
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke
Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die
Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises
Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 60,05 % an der NEW
AG.
Die NEW AG ist seit dem Jahr 2008 mit
0,98 % an der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG (GSH)
beteiligt. Hieraus resultiert ein prozentualer Anteil der KWH an der GSH von
insgesamt 0,098042434 %
Somit ergeben sich für die einzelnen
KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen der
GSH.
Kommune |
Anteil KWH |
Anteil GSH |
Kreis Heinsberg |
50,250 % |
rd. 0,04927
% |
Stadt Geilenkirchen |
9,250 % |
rd. 0,00907
% |
Stadt Übach-Palenberg |
8,500 % |
rd. 0,00833
% |
Stadt Hückelhoven |
7,750 % |
rd. 0,00760
% |
Stadt Wassenberg |
5,000 % |
rd. 0,00490
% |
Stadt Heinsberg |
4,250 % |
rd. 0,00417
% |
Stadt Erkelenz |
4,125 % |
rd. 0,00404
% |
Gemeinde Gangelt |
3,625 % |
rd. 0,00355
% |
Gemeinde Selfkant |
3,000 % |
rd. 0,00294
% |
Gemeinde Waldfeucht |
3,000 % |
rd. 0,00294
% |
Stadt Wegberg |
1,000 % |
rd. 0,00098
% |
Gemeinde Niederkrüchten |
0,250 % |
rd. 0,00025
% |
zusammen |
100,00 % |
rd. 0,09804
% |
Trotz dieser Minimalstbeteiligungen der
einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei
einer beabsichtigten Veräußerung, wie im vorliegenden Fall:
Die GSH, an der neben der NEW AG die RWE
Generation SE („RWEG“) und 22 weitere Stadtwerke beteiligt sind, soll am
Standort Hamm ein hocheffizientes Steinkohle-Doppelblockkraftwerk mit einer
Gesamtleistung von rund 1.600 MW und einem elektrischen Wirkungsgrad von rund
46 % errichten und betreiben („Projekt GEKKO“).
Während der Errichtung des Kraftwerks
kam es zu einer Vielzahl von Baumängeln, die die Inbetriebnahme der beiden
Kraftwerksblöcke immer wieder verzögerten. Darüber hinaus hat die
Marktentwicklung der letzten Jahre die Wirtschaftlichkeit des Projekts GEKKO
erheblich belastet. Vor diesem Hintergrund haben die an der GSH beteiligten
Stadtwerke vor ca. einem Jahr intensive Gespräche mit RWEG über einen Ausstieg
der Stadtwerke aus dem Projekt GEKKO aufgenommen, die inzwischen abgeschlossen
sind. RWEG ist bereit, die Kommanditanteile der an der GSH beteiligten
Stadtwerke zum 31.12.2015 zu erwerben und so die Beendigung der
gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen der Stadtwerke an der GSH zu
ermöglichen.
Die Stadtwerke können unabhängig
voneinander zwischen zwei Ausstiegsoptionen wählen.
Voraussetzung ist jedoch die Teilnahme aller Stadtwerke am Ausstieg mit den
entsprechenden Gremienbeschlüssen. Beide Optionen sehen vor, die Beteiligung
zum 31.12.2015 zu beenden und die Anteile an der GSH an die RWEG zu veräußern.
Darüber hinaus sollen die bestehenden Stromlieferungsverträge gegen eine Abgeltungszahlung
entweder anteilig (Option A) oder vollständig (Option B) zum 31.12.2015
aufgehoben werden. Die Stadtwerke, die Option B wählen, beenden ihre
Geschäftsbeziehungen vollständig zum 31.12.2015. Die NEW AG beabsichtigt,
Option B auszuwählen.
Die Veräußerung der Kommanditanteile der
NEW AG an RWEG bedarf der Zustimmung der an der NEW AG mittelbar beteiligten
Kommunen.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Der Veräußerung der
Kommanditanteile der NEW AG an der GSH an die RWEG unter Auswahl der Option B
wird zugestimmt.