Sitzung: 05.11.2015 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/071/2015
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage vom 22.10.2015 mit Folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die Eintragung des
Priestergrabes auf dem Waldfriedhof Bergstraße in Wassenberg war bereits
Beratungsgegenstand in der Sitzung am 28.11.2013. Eine Eintragung wurde damals
abgelehnt, da im Vorfeld die Sicherstellung einer dauerhaften Pflege des Grabes
zu regeln sei und das Priestergrab eher den „Christlichen Kleindenkmälern“
zuzuordnen ist.
Mit Schreiben vom 09.02.2015
(Anlage 1) beantragt der Förderverein für die Katholische Kirchengemeinde „St.
Mariä Himmelfahrt“ Wassenberg – Oberstadt e.V. das Priestergrab nun in die
Liste der „Christlichen Kleindenkmäler“ einzutragen. Eine Übernahme sämtlicher
Unterhaltungsmaßnamen bzw. Kosten wird zugesichert.
Nach Rücksprache mit dem
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland wurde nochmals der Denkmalwert
zweifelsfrei bestätigt und eine Eintragung in die Denkmalliste der Stadt
befürwortet. Des Weiteren wurde bei einem Ortstermin die Frage der Liste der
„Christlichen Kleindenkmäler“ ausführlich erörtert. Diese Liste stellt eine
Sonderlösung in Wassenberg dar und die in dieser Liste aufgeführten Objekte
haben keine denkmalrechtlichen Auswirkungen. Aus diesem Grund kommt für das
Priestergrab nur eine Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Wassenberg in
Frage.
Beschreibung Priestergrab:
Breit gelagerte, wandartige
Stele, mehrfach gestuft, dunkler Kunststein (?), dat. 1920er Jahre (?),
ältestes Sterbedatum 24.11.1920 (Pfarrer Otto Jansen). In der Mitte Relief mit
dem gefallenen kreuztragenden Christus und darüber kleinen betenden Engeln,
darunter Inschrift „HIER ERWARTET EURE / PRIESTER / IHRE AUFERSTEHUNG“.
Grablage von sieben Pfarrern
von St. Georg und St. Mariä Himmelfahrt (Oberstadt) in Wassenberg, darunter
Ludwig Hecker, erster Pfarrer der nach dem Zweiten Weltkrieg neu entstandenen
Pfarre St. Mariä Himmelfahrt, und Paul Spülbeck, maßgeblich am bedeutenden
Wiederaufbau der Pfarrkirche St. Georg beteiligt.
Bedeutend für Wassenberg als
zentraler Historischer Bestandteil des Waldfriedhofs und Veranschaulichung der
Pfarrgeschichte. Die hier begrabenen und erinnerten Personen repräsentieren ein
wichtiges Stück Ortsgeschichte. Die Erhaltung des Grabmals liegt daher aus
wissenschaftlichen, hier ortsgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.
Beschluss: (einstimmig)
Das
Priestergrab auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1175,
Waldfriedhof Bergstraße wird unter Denkmalschutz gestellt und unter der Nummer
77 in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Wassenberg eingetragen.