Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 1

Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2010 zur Kenntnis.

 

Stadtverordneter Dohmen stellt fest, dass die Bürgerbefragung noch keine nachhaltige Veränderung ergeben habe. Man müsse im Laufe des Jahres die Thematik nochmals auf den Prüfstand bringen und andere Modelle prüfen.

 

Stadtverordneter Kluth stellt den Antrag, die beitragspflichtige Fläche durch Überfliegung festzustellen, um eine bessere Gebührengerechtigkeit zu erwirken.

 

Stadtkämmerer Darius erklärt, dass für den Fall der Option zur Auswertung von Flugdaten zur Flächenermittlung, der Satzungsentwurf, der als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügt sei, zu beschließen. Sofern die Überfliegung ausgeschlossen werden soll, sei der Satzungsentwurf, der als Anlage 4 der Beschlussvorlage beigefügt sei, zu beschließen.

 

Nach einer kurzen Diskussion über die Vor- und Nachteile der Ermittlung der beitragspflichtigen Fläche durch Überfliegen lässt Bürgermeister Winkens über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.


Beschluss:                          (31 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

 

 


Die der Einladung zur Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 23.11.2010 als Anlage 2 im Entwurf beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 14.12.2007 wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft gesetzt.