Sitzung: 20.10.2015 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/067/2015
Sachverhalt:
Mit
Anschreiben vom 15. August 2015 hat ein Vorhabenträger die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Gemarkung Birgelen, Flur
13, Flurstücke 604 bis 607, beantragt. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung
von Baurecht zur Errichtung ein- und zweigeschossiger Wohnhäuser.
Anschreiben
und städtebauliches Konzept sind aus den
beigefügten Anlagen 1 und 2 ersichtlich.
Da
dem Antrag auf Einleitung dieses Satzungsverfahrens ausschließlich ein privates
Interesse des Antragstellers zugrunde liegt, hat der Vorhabenträger bereits im
Vorfeld eine umfassende Kostenübernahmeerklärung unterzeichnet; dies gilt auch
für den Fall, dass das beantragte Verfahren nicht zum angestrebten Erfolg
führen sollte.
Ferner
ist für die konkrete Umsetzung des Verfahrens ein Durchführungsvertrag zwischen
dem Vorhabenträger und der Stadt Wassenberg zu schließen.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Dem vorliegenden Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB) für die Grundstücke Gemarkung Birgelen, Flur 13,
Flurstücke 604 bis 607 wird entsprochen und die gesetzlich vorgeschriebenen
Verfahrensschritte sind durchzuführen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 84 „Nördlich der
Nautikstraße“.