Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Mit Anschreiben vom 15. August 2015 hat ein Vorhabenträger die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstücke 604 bis 607, beantragt. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung ein- und zweigeschossiger Wohnhäuser.

 

Anschreiben und städtebauliches Konzept  sind aus den beigefügten Anlagen 1 und 2 ersichtlich.

 

Da dem Antrag auf Einleitung dieses Satzungsverfahrens ausschließlich ein privates Interesse des Antragstellers zugrunde liegt, hat der Vorhabenträger bereits im Vorfeld eine umfassende Kostenübernahmeerklärung unterzeichnet; dies gilt auch für den Fall, dass das beantragte Verfahren nicht zum angestrebten Erfolg führen sollte.

 

Ferner ist für die konkrete Umsetzung des Verfahrens ein Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Wassenberg zu schließen.

 

 


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

Dem vorliegenden Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) für die Grundstücke Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstücke 604 bis 607 wird entsprochen und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte sind durchzuführen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 84 „Nördlich der Nautikstraße“.