Sitzung: 20.10.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/046/2015
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 16.07.2015 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Die Gebührenabrechnung
‚Abfallwirtschaft‘ 2014 endet im Ergebnis mit einer Zuführung an die
Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 20.162,34 €. Der Bestand des
Sonderpostens für den Gebührenausgleich Abfall steigt damit auf insgesamt
85.808,07 €. Für das Jahr 2015 wurden bereits 33.000,00 € als Entnahme aus dem
Sonderposten vorgesehen; nach derzeitiger Einschätzung der Entwicklung der
Einnahmen und Aufwendungen wird dieser Betrag keinesfalls ausgeschöpft werden. Daher
ist für das Jahr 2016 eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 60.000,00
€ vorgesehen, damit dieser zeitnah zugunsten der Gebührenpflichtigen aufgelöst
wird.
Die
Jahresgebühr 2016 beträgt
bei wöchentlicher
Entsorgung |
(bisher) |
Differenz |
in % |
|
für ein 35 l-Gefäß |
134,00 € |
(148,00 €) |
./. 14,00 € |
9,46 |
für ein 50 l-Gefäß |
176,00 € |
(198,00 €) |
./. 22,00 € |
11,11 |
bei zweiwöchentlicher
Entsorgung |
|
|
|
|
für ein 35 l-Gefäß |
67,00 € |
(74,00 €) |
./. 7,00 € |
9,46 |
für ein 50 l-Gefäß |
88,00 € |
(99,00 €) |
./. 11,00 € |
11,11 |
für ein 1.100 l-Gefäß |
1.937,00 € |
(2.178,00
€) |
./. 241,00
€ |
13,45 |
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die im Entwurf
vorgelegte 9. Änderungssatzung wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2016
in Kraft gesetzt.