Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 10, Enthaltungen: 5

Zu diesem Tagesordnungspunkt erklärt Bürgermeister Winkens einleitend, dass dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine Verwaltungsvorlage beiliegt, da zunächst zu dieser Thematik noch Informationen einzuholen waren. In Kenntnis dieser Infos und einer verwaltungsintern vorgenommenen Abwägung der Vor- und Nachteile ist die Verwaltung einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gesundheitskarte zum jetzigen Zeitpunkt in der Stadt Wassenberg nicht eingeführt werden soll. Die Verwaltung sei mit der von ihr vorgenommenen Prüfung auch der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes nachgekommen, wonach jede Stadt für sich selbst entscheiden müsse, ob die Einführung der Gesundheitskarte für Asylbewerber wirtschaftlich vertretbar ist (eine Ausfertigung des Schnellbriefes Nr. 183/2015 vom 01.09.2015 ist als Anlage 3 beigefügt).

 

Stadtverordneter Seidl bittet den ablehnenden Verwaltungsvorschlag zu begründen. Stadtkämmerer Darius erläutert, dass die Kommunen bereits heute 100 % der anfallenden Krankheitskosten tragen müssen. Bei dieser Sichtweise wird bewusst die ohnehin unzureichende Regelung vernachlässigt, wonach das Land, sofern eine Einzelbehandlung in einem Jahr mehr als 70.000,00 Euro beträgt, die diesen Betrag übersteigenden Kosten auf Antrag im Folgejahr der Kommune erstattet. Führt man die Gesundheitskarte zum jetzigen Zeitpunkt ein, werden die Haushaltsrisiken noch höher, zum einen durch die Rechtsfolgen bei Verlust und Missbrauch der Karte und zum anderen durch die Tatsache, dass von den Kommunen als Aufschlag 8 % (in der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und den 8 großen Krankenkassen ausdrücklich festgeschrieben) des abgerechneten Leistungsvolumens als Verwaltungskostenpauschale an die Krankenkassen zu leisten sind. Im Gegenzug ist die Entlastung der Verwaltung durch den Wegfall der auszustellenden Krankenscheine gering, wie Fachbereichsleiter Steckel ergänzend ausführt.

In der Information zur Möglichkeit der Nutzung der NRW-Gesundheitskarte für Asylbewerber des Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU Landtagsfraktion André Kuper, wird ebenfalls auf diese Risiken hingewiesen (Anlage 2):

  • Mögliche Leistungsausweitung im weiteren Verlauf: Risiko einer Kostensteigerung angesichts des Zuschnittes der Verwaltungskostenpauschale und der faktischen Eröffnung des Zugriffs auf das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Monatliche Abschlagszahlungen an die Krankenkasse von 200 Euro je Flüchtling
  • Die Verwaltungskostenpauschale kann sich deutlich kostenintensiv entwickeln (z.B: Kosten lebensnotwendiger Herz-OP von rd. 120.000 Euro = Verwaltungskostenpauschale 8 % = 9.600 Euro)
  • Der Ausnahmekatalog in Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung ist stark ausgedünnt, wodurch die Flüchtlinge den GKV-Versicherten in der Leistung gleichgestellt werden; allerdings sind die Flüchtlinge nicht zuzahlungsbelastet
  • Anreizfunktion: für mögliche Asylbewerber (“In Deutschland gibt’s eine Karte, mit der man kostenlos zum Arzt geht.”). Bei einer Prognose von 800.000 Asylbewerbern könnte dies ein weiteres Signal sein.
  • Keine Veränderung der Refinanzierung: Die gesamten Behandlungskosten zuzüglich der Verwaltungskostenpauschale (8 % d. Behandlungskosten) der Krankenkasse von mindestens 10 € monatlich je Flüchtling sind nach wie vor von der jeweiligen Stadt zu finanzieren.
    (Ausnahme: Nur sofern eine Einzelbehandlung in einem Jahr mehr als 70.000 Euro beträgt, werden die 70.000 Euro übersteigenden Kosten auf Antrag zum 1.1. des Folgejahres und danach 3 Monate später vom Land an die Kommune erstattet)

 

Aus den dargelegten Gründen soll nach Auffassung der Verwaltung die NRW-Gesundheitskarte für Asylbewerber in der Stadt Wassenberg zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeführt werden.

Demnach ergeht nach Abstimmung folgender Beschluss:

 


Beschluss:          (1 Ja-Stimme, 10 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Beitritt zur Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge wird abgelehnt.