Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.07.2014 wurde beantragt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 52 „Herrschaftliche Heide“ in der Ortschaft Wassenberg für das bestehende Baugrundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 4, Flurstück 1021, in der Form zu ändern, dass das auf diesem Grundstück  festgesetzte Baufenster zum Zwecke der besseren Vermarktung erweitert werde.

 

Es wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen:

a)                   Auszug Flurkarte (Anlage 1),

b)                   Auszug Bebauungsplan (Anlage 2).

 

Aufgrund eines ergänzenden Schreibens des Beteiligten vom 25.04.2015 wurde vorgenannte Angelegenheit in die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates am 21.05.2015 (TOP 16 – Mitteilungen des Bürgermeisters) aufgenommen.

 

Unter Bezug auf das Antwortschreiben der Verwaltung vom 13.05.2015 mit der konkreten Fristsetzung an den Antragsteller, die in diesem Verfahren notwendige Kostenüber-nahmeerklärung  bis zum 30. Juni 2015 unterschrieben nach hier vorzulegen, ist dies durch den Antragsteller bis  zum heutigen Tage nicht erfolgt.

 

Aus diesem Grunde wird der Vorschlag unterbreitet, wie auch dem Antragsteller im Schreiben vom 13.05.2015 ausdrücklich dargelegt wurde, dass nach Fristablauf und weiterhin unvollständigen Unterlagen der Antrag unter Berücksichtigung gleicher und vergleichbarer Sachverhalte durch den zuständigen Ausschuss abzulehnen wäre.

 


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

Dem vorliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Herrschaftliche Heide“ vom 10.07.2014 betreffend das Baugrundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 4, Flurstück 1021, wird nicht entsprochen.