Sachverhalt:

Aufgrund des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) haben die Städte und Gemeinden das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung beinhaltet nach § 53 Abs. 1 Ziffer 7 LWG NRW auch die Vorlage eines Abwasserbeseitigungskonzeptes.

Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept legt die Stadt der zuständigen Behörde (Bezirksregierung Köln) eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten für die erforderlichen Maßnahmen vor.

 

Die Bezirksregierung Köln achtet bei ihrer Prüfung besonders auf die Herbeiführung des Benehmens mit dem Wasserverband Eifel-Rur, die Aussagen zur Umsetzung des § 61 a LWG NRW (Dichtheitsprüfung) sowie die Dokumentation der Einhaltung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV.Kan).

 

Zudem sind die Richtlinien der Kommunalen Abwasserverordnung vom 05. April 2005 einzuhalten.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept ist jeweils im Abstand von 6 Jahren erneut der zuständigen Behörde vorzulegen. Es ist von dort grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Monaten zu prüfen; wird es nach sechs Monaten nicht beanstandet, kann die Stadt davon ausgehen, dass mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen in dem dafür von der Stadt vorgesehenen zeitlichen Rahmen die Aufgaben nach § 53 Landeswassergesetz erfüllt werden.

 

Die vorhergehende 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Wassenberg wurde im März 2010 der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Die 5. Fortschreibung erfüllte alle Anforderungen; Beanstandungen der zuständigen Bezirksregierung lagen nicht vor. Dieses Konzept wurde für den Zeitraum von 2009 – 2014 (1. Zeitstufe), 2015-2020 (2. Zeitstufe) und für die Zeit nach 2020 (3. Zeitstufe) aufgestellt.

 

Eine Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes musste verordnungskonform im Jahre 2014 verfasst und den zuständigen Behörden vorgelegt werden, um eine aktuelle Fassung zum Jahr 2015 vorliegen zu haben.

 

Eine von der Stadt beantragte Fristverlängerung wurde von der Bezirksregierung Köln gewährt. Die Abgabefrist der 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurde bis Ende Juli 2015 bzw. bis zum 25.09.2015 (Tag nach der Ratssitzung) verlängert.

 

Der Entwurf des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Vorlage abrufbar.

 

Den Fraktionen wird zusätzlich noch jeweils 1 Exemplar in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Darüber hinaus wird Herr Prof. Dr. Nacken in der Sitzung das Abwasserbeseitigungskonzept erläutern.

 

Herr Prof. Dr. Nacken, Aachen, stellt die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Wassenberg ausführlich vor.

 

Nachdem alle Fragen aus der Mitte des Ausschusses umfassend beantwortet wurden, bedankt sich Ausschussvorsitzende Simons bei Herrn Prof. Dr. Nacken für den interessanten und aufschlussreichen Vortrag.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der Vortrag des Herrn Prof. Dr. Nacken ist im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Niederschrift abrufbar.

 


Beschlussvorschlag an den Rat:                   (einstimmig)

Die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Wassenberg wird beschlossen und ist der Bezirksregierung Köln gemäß § 53 Abs. 1 a des Landeswassergesetzes NRW zur Prüfung vorzulegen.