Sitzung: 24.09.2015 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33
Vorlage: BV/FB6/051/2015
Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Niederschrift des Planungs- und Umweltausschusses vom 09.09.2015 zur Kenntnis.
Beschluss: (einstimmig)
A: Vorgebrachte
Anregungen und Bedenken als Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)
- Kreis Heinsberg
a) Amt für Bauen und Wohnen – Untere
Immissionsschutzbehörde –
---------------------------------------------------------------------------------------
Anregung
Aus
immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 „Mühlenstraße“ keine Bedenken, wenn
die nachfolgende Auflage in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes
übernommen wird.
1. Geräuschimmissionen
Die Errichtung
und der Betrieb von Klima-, Kühl- und Lüftungsanlagen, Luft- und Wärmepumpen
sowie Blockheizkraftwerken hat unter Beachtung des „Leitfaden für die
Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“ der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft für
Immissionsschutz –LAI (www.lai-immissionsschutz.de)
zu erfolgen.
Beschluss:
Der
vorgebrachten Anregung des Amtes für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg-
Untere Immissionsschutzbehörde – wird stattgegeben und als textliche Festsetzung
in die 1. Änderung des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgenommen.
C: Die
1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68 „Mühlenstraße“ in der
Ortschaft Birgelen wird gemäß 10 BauGB als Satzung (Baugesetzbuch) beschlossen.