Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33

Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Niederschrift des Planungs- und Umweltausschusses vom 09.09.2015 zur Kenntnis.


Beschluss:          (einstimmig)


A:         Vorgebrachte Anregungen und Bedenken als Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)

 

  1. Kreis Heinsberg

a)      Amt für Bauen und Wohnen – Untere Immissionsschutzbehörde –

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            Anregung

Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 „Mühlenstraße“ keine Bedenken, wenn die nachfolgende Auflage in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen wird.

 

1.      Geräuschimmissionen

Die Errichtung und der Betrieb von Klima-, Kühl- und Lüftungsanlagen, Luft- und Wärmepumpen sowie Blockheizkraftwerken hat unter Beachtung des „Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“ der Bund/  Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz –LAI (www.lai-immissionsschutz.de) zu erfolgen.

 

Beschluss:

Der vorgebrachten Anregung des Amtes für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg- Untere Immissionsschutzbehörde – wird stattgegeben und als textliche Festsetzung in die 1. Änderung des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgenommen.

 

C:         Die 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68 „Mühlenstraße“ in der Ortschaft Birgelen wird gemäß 10 BauGB als Satzung (Baugesetzbuch) beschlossen.