Sitzung: 08.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/FB5/040/2015
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 05.06.2015 zur Kenntnis. Darin wird folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wassenberg
hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 beschlossen, auf die seitens der Verwaltung
vorgeschlagene Erhöhung der Hundesteuer ab dem 01.01.2014 zu verzichten und das
Thema Hundesteuer erst in 1 bis 2 Jahren erneut zu erörtern. Daher erfolgt an
dieser Stelle erneut die Vorlage der Verwaltung.
Die Hundesteuer ist eine
örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG. Es handelt sich um
eine besondere Steuer auf den Privatkonsum. Nach der ständigen Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichtes ist für örtliche Aufwandsteuern kennzeichnend,
dass „die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit getroffen werden soll“. In erster Linie soll somit ein
"besonderer Aufwand" besteuert werden, also die Einkommensverwendung
für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen
(hier die Hundehaltung grundsätzlich). Insbesondere soll durch die Höhe der
Hundesteuer die in der Hundehaltung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
des Halters besteuert werden. Da die Steuersätze nunmehr seit 28 Jahren konstant sind, steht in
Wassenberg die Steuer in keinem Verhältnis mehr zu einer wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit.
In ordnungspolitischer Hinsicht verfolgt
die Hundesteuer die Eindämmung der Hundehaltung. Die große Anzahl von Hunden
und die mögliche unkontrollierte Ausbreitung der Hundehaltung rechtfertigen die
Besteuerung zur Eindämmung der Hundehaltung.
Die Steuersätze sind im Kreisvergleich
mit Abstand die niedrigsten:
|
1 Hund |
2 Hunde |
3 und mehr Hunde |
1 Hund lt. Liste |
2 und mehr Hunde lt. Liste je Hund |
Erkelenz |
56,00 € |
98,00 € |
126,00 € |
448,00
€ |
784,00
€ |
Gangelt |
54,00 € |
78,00 € |
96,00 € |
540,00
€ |
780,00
€ |
Geilenkirchen |
60,00 € |
82,00 € |
96,00 € |
300,00
€ |
410,00
€ |
Heinsberg |
60,00 € |
84,00 € |
120,00 € |
552,00
€ |
798,00
€ |
Hückelhoven |
48,00 € |
84,00 € |
120,00 € |
-- |
-- |
Selfkant |
47,00 € |
78,00 € |
94,00 € |
480,00
€ |
680,00
€ |
Übach-Palenberg |
72,00 € |
84,00 € |
96,00 € |
480,00
€ |
720,00
€ |
Waldfeucht |
42,00 € |
72,00 € |
84,00 € |
-- |
-- |
Wegberg |
66,00 € |
98,00 € |
126,00 € |
650,00
€ |
850,00
€ |
|
|
||||
Durchschnitt |
56,11 € |
84,22 € |
106,44 € |
492,86 € |
603,43 € |
|
|
||||
Wassenberg |
30,70 € |
39,90 € |
49,10 € |
-- |
-- |
Die
Verwaltung schlägt vor die Steuersätze wie folgt festzusetzen:
a)
wenn nur ein Hund gehalten wird 66,00 €/Jahr,
b)
wenn zwei Hunde gehalten werden 90,00 € je Hund/Jahr,
c)
wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden 120,00 € je
Hund/Jahr,
Bezogen auf die 28-jährige
Nichtanpassung entspricht die Anhebung der Steuer für den ersten Hund einer
jährlichen Steigerung von 2,68 % und
erreicht damit einen landesdurchschnittlichen Wert.
Im vergangenen Jahr war eine
Hundebestandsaufnahme durch ein beauftragtes Unternehmen durchgeführt worden.
Zu Beginn dieser Aufnahme waren bei der Stadt 2.037 Hunde zur Hundesteuer
angemeldet. Bei der Hundebestandsaufnahme wurden 235 bislang nicht angemeldete
Hunde erfasst. Es wurde vielfach festgestellt, dass ein Hund zur
Hundesteuer angemeldet war, wenn aber ein zweiter oder dritter
Hund in einen Haushalt aufgenommen wurde, die Notwendigkeit einer Anmeldung
nicht gesehen wurde, „man zahlte ja schließlich Hundesteuer“. Die Anzahl der
Haushalte mit 2 Hunden stieg von 272 auf 318, die mit drei Hunden von 36 auf
53.
Das Steueramt der Stadt hat im Rahmen
der Hundebestandsaufnahme auch einige Hundebesitzer angeschrieben, die in
andere Kommunen verzogen waren, aber ihre Hundesteuer immer noch in Wassenberg
zahlten (günstiger Steuersatz). Wenn sich dabei herausstellte, dass der Hund
mit seinen Besitzern verzogen war, wurden diese hier von der Hundesteuer
abgesetzt und eine Mitteilung an die neue Wohnsitzkommune erstellt. So wurde
die Hundesteuerkartei um einige „Karteileichen“ bereinigt.
Die Anzahl der zur Hundesteuer
angemeldeten Hunde beträgt z.Zt. 2.406.
Da Wassenberg in NRW eine der wenigen Kommunen
ist, in die Besteuerung gefährlicher Hunde nicht eingeführt sind, kommt es lt.
Mitteilung des Ordnungsamtes zu einem erhöhten Aufkommen von sog. Listenhunden.
Derzeit sind 23 gefährliche Hunde
gemeldet (die Erfassung der Hunde nach Rassen wird derzeit noch durchgeführt,
die Anzahl daher ist nicht endgültig). Die erhöhte Steuer für gefährliche Hunde
folgt einem Lenkungszweck. Dieser besteht darin, ganz generell und langfristig
im Stadtgebiet solche gefährlichen Hunderassen zurückzudrängen, die aufgrund
ihres Züchtungspotentials in besonderer Weise die Eignung aufweisen, ein
gefährliches Verhalten zu entwickeln. Um den weiteren Zuzug solcher Hunde
einzudämmen, soll auch in Wassenberg eine Differenzierung der Steuer erfolgen.
Danach kommt es für die Besteuerung nicht auf die konkrete Gefährlichkeit, sondern
lediglich darauf an, dass die Hundesteuersatzung für entsprechend dem Gesetz
bestimmte Hunderassen eine solche Gefährlichkeit annimmt.
Die Verwaltung schlägt daher folgende
Steuersätze vor:
wenn
ein gefährlicher Hund gehalten wird 400,00
€ je Hund/Jahr,
wenn
zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 600,00 € je Hund/Jahr.
Wegen der beabsichtigten Steuersätze für
„Listenhunde“ musste zwangsläufig die Änderung zu Ziffer 3. und 6 im
Satzungsentwurf erfolgen.
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung
folgende formalen Änderungen vor:
·
Bei den
Steuerbefreiungstatbeständen wird das Merkmal „GL“ (Gehörlosigkeit) eingefügt,
·
In § 7
Abs. 5 Satz 1 wird der Klammerzusatz berichtigt, da es sich um einen
Zahlendreher handelt,
·
§ 8 wird
aufgehoben, da sich durch die Bürokratieabbaugesetze I und II andere Verfahren
ergeben haben, die über die Verweisung des § 20 KAG NW Anwendung finden.
Die Hundesteuer dient als Einnahme der
allgemeinen Finanzierung der Ausgaben der Stadt (keine Gegenleistung; § 3
Abgabenordnung). Durch die vorgeschlagenen Steuersätze steigt die Einnahme aus
der Hundesteuer im Jahr 2016 auf rd. 200.000,00 €. Dieser Betrag wird im Entwurf
des Haushalts 2016 veranschlagt.
Die CDU-Fraktion befürwortete den Vorschlag der Verwaltung, stellte jedoch den Antrag den Steuersatz gem. § 2 Abs. 1 a) für den ersten Hund von 66,00 EUR auf 54,00 EUR abzusenken. Außerdem wurde beantragt, die Steuersätze gem. § 2 Abs. 1 b) und c) für den zweiten und dritten Hund bei 90,00 EUR und 120,00 EUR zu belassen.
Diesem Antrag wurde mit 15 Stimmen, 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
zugestimmt.
Die SPD-Fraktion beantragte weiterhin, die Steuer für die Haltung von Hunden gem. § 2 Abs. 2 auf Antrag auf den maßgeblichen Steuersatz gem. Abs. 1 a) – c) festzusetzen, wenn nachgewiesen wird, dass eine Verhaltensprüfung vor einem Amtstierarzt erfolgreich mit dem Ergebnis der Befreiung vom Maulkorb- und Leinenzwang abgelegt wurde. Bei Hunden bestimmter Rassen soll die Verhaltensprüfung auch gem. § 10 Abs. 2 LHundG NRW von einer oder einem Sachverständigen oder einer anerkannten Stelle durchgeführt werden können. Die Festsetzung mit dem Steuersatz gem. § 2 Abs. 1 a) bis c) soll auf den ersten auf die Antragstellung folgenden Monat folgen.
Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
Die FDP-Fraktion stellte den Antrag, die Steuersätze für gefährliche Hunde, anstelle der dafür vorgesehenen erhöhten Steuersätze gem. § 2 Buchst. d) und e), in Höhe von 400,00 EUR auf 250,00 EUR für den ersten gefährlichen Hund, und in Höhe von 600,00 EUR auf 400,00 EUR für zwei oder mehr gefährliche Hunde herabzusetzen.
Diesem Antrag wurde mit 19 Stimmen und 2 Gegenstimmen zugestimmt.
Die SPD-Fraktion stellte des Weiteren den Antrag, dass die Regelung gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 neben den schwerbehinderten Personen, auch auf die alleinstehenden Personen ausgeweitet wird.
Dieser Antrag wurde mit 4 Stimmen, 13 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen
abgelehnt.
Beschlussvorschlag: (mehrheitlich beschlossen)
Unter Berücksichtigung der im
Haupt- und Finanzausschuss getroffenen Entscheidungen bezüglich §§ 2 und 3 wird
die im überarbeiteten Entwurf vorgelegte 2. Änderungssatzung zur
Hundesteuersatzung der Stadt Wassenberg vom 01.09.1997 (Anlage 2) beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2016 in
Kraft gesetzt.