Sitzung: 24.09.2015 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 12.08.2015 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der vorläufige Gesamtabschluss der Stadt Wassenberg
für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW
hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Im Gesamtabschluss werden alle Jahresabschlüsse der verselbstständigten
Aufgabenbereiche in öffentlicher wie auch in privatrechtlicher Form im Wege der
Konsolidierung in den “Gesamtkonzern“ der Stadt Wassenberg einbezogen.
Im Rahmen der
Vollkonsolidierung betrifft dies folgende Bereiche:
·
Stadt Wassenberg (Kernverwaltung)
·
Stadtbetrieb Wassenberg AöR
·
Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg (ESW)
GmbH
Andere Beteiligungen werden nicht konsolidiert sondern
im Gesamtabschluss wie im Einzelabschluss der Kernverwaltung als Finanzanlagen
dargestellt.
Das vorläufige Gesamtjahresergebnis 2014 der Stadt
Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 483.000 €.
Der Jahresüberschuss im konsolidierten Gesamtabschlusses
in Höhe von 483.000 € ist um rd. 205.000 € höher als im Einzelabschluss der Kernverwaltung
(rd. 278.000 €).
Die Erhöhung resultiert aus der Addition des ebenfalls
positiven Jahresergebnisses der ESW GmbH sowie aus verschiedenen
Konsolidierungseffekten, nach denen Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen
Teileinheiten nicht mehr das Gesamtergebnis belasten.
Die Zuleitung
des vorläufigen Gesamtabschlusses besteht aus der Gesamtergebnisrechnung 2014
und der Gesamtbilanz zum 31.12.2014 sowie aus einer Übersicht der vorgenommen
Konsolidierungen.
Der Entwurf des Gesamtschlusses ist dem vom
Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüfer bereits zugeleitet
worden.
Der geprüfte Gesamtabschluss mit seinen weiteren
erläuternden Anlagen Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht
soll im November 2015 vom Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden, so dass
die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2014 durch den Rat der Stadt Wassenberg
gemäß § 116 Abs. 1 GO fristgerecht in seiner Sitzung am 10.12.2015 erfolgen
kann.