Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 12.08.2015 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Der vorläufige Gesamtabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.

 

Im Gesamtabschluss werden alle Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlicher wie auch in privatrechtlicher Form im Wege der Konsolidierung in den “Gesamtkonzern“ der Stadt Wassenberg einbezogen.

 

Im Rahmen der Vollkonsolidierung betrifft dies folgende Bereiche:

·         Stadt Wassenberg (Kernverwaltung)

·         Stadtbetrieb Wassenberg AöR

·         Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg (ESW) GmbH

Andere Beteiligungen werden nicht konsolidiert sondern im Gesamtabschluss wie im Einzelabschluss der Kernverwaltung als Finanzanlagen dargestellt.

 

 

Das vorläufige Gesamtjahresergebnis 2014 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 483.000 €.

 

 

Der Jahresüberschuss im konsolidierten Gesamtabschlusses in Höhe von 483.000 € ist um rd. 205.000 € höher als im Einzelabschluss der Kernverwaltung (rd. 278.000 €).

Die Erhöhung resultiert aus der Addition des ebenfalls positiven Jahresergebnisses der ESW GmbH sowie aus verschiedenen Konsolidierungseffekten, nach denen Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Teileinheiten nicht mehr das Gesamtergebnis belasten.

 

Die Zuleitung des vorläufigen Gesamtabschlusses besteht aus der Gesamtergebnisrechnung 2014 und der Gesamtbilanz zum 31.12.2014 sowie aus einer Übersicht der vorgenommen Konsolidierungen.

 

Der Entwurf des Gesamtschlusses ist dem vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüfer bereits zugeleitet worden.

 

Der geprüfte Gesamtabschluss mit seinen weiteren erläuternden Anlagen Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht soll im November 2015 vom Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden, so dass die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2014 durch den Rat der Stadt Wassenberg gemäß § 116 Abs. 1 GO fristgerecht in seiner Sitzung am 10.12.2015 erfolgen kann.