Sitzung: 09.09.2015 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/052/2015
Sachverhalt:
Der Planungs- und
Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hatte sich bereits in seiner
Sitzung am 23.11.2011 (TOP 3) sehr ausführlich mit der Überplanung und
Neugestaltung des Bereiches entlang der Roermonder Straße zwischen den
Ortschaften Wassenberg und Birgelen befasst.
Zum jetzt konkret betroffenen
Bereich fasste der Ausschuss unter 3 zum v. g. Tagesordnungspunkt den
Mehrheitsbeschluss, einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB
(Baugesetzbuch) aufzustellen, sofern auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses
der Stadt Wassenberg vom 22.05.2001 die ESW GmbH eine Einigung mit den
Grundstückseigentümern erzielt. Der Bebauungsplan sollte laut damaliger
Beschlusslage die Nr. 80 B „Roermonder Straße/Rurtalstraße“ erhalten und
parallel sollte der Flächennutzungsplan im 53. Änderungsverfahren ebenfalls
angepasst werden (Anlage 2).
Nach den zwischenzeitlich
durchgeführten Gesprächen mit den betroffenen Grundstückseigentümern konnte
lediglich für einen Teilbereich eine Einigung zwischen der ESW GmbH und den
Eigentümern erzielt werden. Dies betrifft konkret die im Beschlussvorschlag
unter b) genannten Flurstücke. Da für den übrigen Teilbereich Richtung
Rurtalstraße derzeit keine Einigung erzielt werden konnte, ist neben der
Verkleinerung des Plangebietes auf die vorbenannten Flurstücke auch die
Bezeichnung zu ändern.
In Anlehnung an den
Bebauungsplan 80 A „Roermonder Straße“ sollte es sich jetzt hierbei um die
nördliche Fortsetzung handeln und der Bebauungsplan erhält die neue Bezeichnung
Nr. 80 B „Roermonder Straße“.
Stadtverordneter Thissen bemerkt, dass die Parzelle 275 nicht mit aufgeführt ist.
Fachbereichsleiter Sendke sagt die Ergänzung um die Parzelle 275 zu.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
a)
Umbenennung
des Plangebietes
Der Bebauungsplan Nr. 80 B erhält die neue
Bezeichnung „Roermonder Straße“.
b)
Verkleinerung
des Plangebietes
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 80 B
„Roermonder Straße“ umfasst eine Größe von ca. 3,2 Hektar und bezieht sich konkret auf die Flurstücke Gemarkung Birgelen,
Flur 13, Flurstück 101 teilweise, 116 teilweise, 272, 274, 275, 276 und 615.
Für den v. g. Bereich, der aus der
beigefügten Anlage 1 ersichtlich ist, ist ein qualifizierter Bebauungsplan
gemäß § 30 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) aufzustellen. Parallel ist der
Flächennutzungsplan in diesem Bereich in einem 53. Änderungsverfahren zu
ändern.