Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hatte sich bereits in seiner Sitzung am 23.11.2011 (TOP 3) sehr ausführlich mit der Überplanung und Neugestaltung des Bereiches entlang der Roermonder Straße zwischen den Ortschaften Wassenberg und Birgelen befasst.

 

Zum jetzt konkret betroffenen Bereich fasste der Ausschuss unter 3 zum v. g. Tagesordnungspunkt den Mehrheitsbeschluss, einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) aufzustellen, sofern auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses der Stadt Wassenberg vom 22.05.2001 die ESW GmbH eine Einigung mit den Grundstückseigentümern erzielt. Der Bebauungsplan sollte laut damaliger Beschlusslage die Nr. 80 B „Roermonder Straße/Rurtalstraße“ erhalten und parallel sollte der Flächennutzungsplan im 53. Änderungsverfahren ebenfalls angepasst werden (Anlage 2).

 

Nach den zwischenzeitlich durchgeführten Gesprächen mit den betroffenen Grundstückseigentümern konnte lediglich für einen Teilbereich eine Einigung zwischen der ESW GmbH und den Eigentümern erzielt werden. Dies betrifft konkret die im Beschlussvorschlag unter b) genannten Flurstücke. Da für den übrigen Teilbereich Richtung Rurtalstraße derzeit keine Einigung erzielt werden konnte, ist neben der Verkleinerung des Plangebietes auf die vorbenannten Flurstücke auch die Bezeichnung zu ändern.

 

In Anlehnung an den Bebauungsplan 80 A „Roermonder Straße“ sollte es sich jetzt hierbei um die nördliche Fortsetzung handeln und der Bebauungsplan erhält die neue Bezeichnung Nr. 80 B „Roermonder Straße“.

 

Stadtverordneter Thissen bemerkt, dass die Parzelle 275 nicht mit aufgeführt ist.

 

Fachbereichsleiter Sendke sagt die Ergänzung um die Parzelle 275 zu.


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

a)   Umbenennung des Plangebietes

Der Bebauungsplan Nr. 80 B erhält die neue Bezeichnung „Roermonder Straße“.

 

b)   Verkleinerung des Plangebietes

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 80 B „Roermonder Straße“ umfasst eine Größe von ca. 3,2 Hektar und bezieht sich  konkret auf die Flurstücke Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstück 101 teilweise, 116 teilweise, 272, 274, 275, 276 und 615.

 

Für den v. g. Bereich, der aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich ist, ist ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) aufzustellen. Parallel ist der Flächennutzungsplan in diesem Bereich in einem 53. Änderungsverfahren zu ändern.