Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der kalkulierte Aufwand für die Abfallentsorgung geht leicht zurück, was insbesondere auf geringere Deponiegebühren zurückzuführen ist. Der Aufwand für die Abfuhr des Sperrmüll erhöht sich gegenüber dem Vorjahr, wobei die Steigerung moderat ausfällt, da das Angebot „Sperrmüll auf Karte“ zur unkomplizierten Anlieferung kleinerer Sperrmüllmengen bei der Deponie Rothenbach sehr gut angenommen wurde. Insgesamt ist das Sperrmüllaufkommen in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

 

Bei den Erlösen wird mit einer Steigerung aus dem Verkauf des Altpapieres gerechnet.

 

Insgesamt führt die Kalkulation zu einer leichten Gebührensenkung.

 

Stadtverordneter Kluth spricht die Senkung der Deponiegebühr 2011 und die damit erhoffte deutliche Senkung der Abfallgebühr 2011 an.

 

Kämmerer Darius erwidert, dass die Senkung der Deponiegebühren und der erwartete Mehrerlös aus der Altpapierverwertung lediglich die Ertragsminderung (76.600,00 €), den in 2010 weitgehend aufgelösten Sonderposten für den Gebührenausgleich (Restbetrag von 8.000,00 € ist Bestandteil der 2011er Kalkulation) und den Mehraufwand bei der Sperrmüllbeseitigung ausgleichen. Die Kalkulationen für die Jahre 2010 und 2011 sind als Anlagen 1 und 2 zu TOP 3 beigefügt.

 

Auf Frage von Stadtverordneten Dohmen, worum es sich bei der Position ILB (32.600,00 €) in der Gebührenbedarfsberechnung handele, erklärt Kämmerer Darius, dies seien Leistungsverrechnungen innerhalb der Verwaltung und sind nach Vorgaben der KGSt berechnet.

 

Anschließend ergeht folgender


Beschlussvorschlag:                   (einstimmig)

 

Die beiliegende Gebühren­bedarfs­berechnung 2011 zur Abfallentsorgung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. Die im Entwurf vorgelegte 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung wird als Satzung über die Abfallentsorgung (Anlage 3) beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft gesetzt.