Sitzung: 22.04.2015 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/033/2015/2
Sachverhalt:
Êrgänzend
zur Beschlussvorlage vom 10.04.2015 war ausgeführt worden, dass unter
Fristwahrung noch Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange bis zum 17. April 2015 vorgebracht werden konnten.
Nachfolgende
Behörden haben ihre Stellungnahmen fristgemäß vorgelegt:
1.
Geologischer
Dienst NRW, Krefeld, vom 26. März 2015 (Anlage 1),
2.
Kreiswasserwerk
Heinsberg, vom 23.03.2015 (Anlage 2),
3.
EBV GmbH,
Hückelhoven, vom 27.03.2015 (Anlage 3),
4.
NEW Netz GmbH,
Geilenkirchen, vom 01.04.2015 (Anlage 4),
5.
RWE Power AG,
Köln, vom 09.04.2015 (Anlage 5),
6.
Kreis Heinsberg
vom 15.04.2015 (Anlage 6),
7.
Landwirtschaftskammer
NRW, Kreisstelle Heinsberg, vom 16.04.2015 (Anlage 7),
8.
Landesbetrieb
Wald und Holz NRW, Hürtgenwald, vom 21.04.2015 (Anlage 8):
Das
mit der Planung beauftragte Ing.-Büro hat die entsprechende Auswertung der
Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange in Abstimmung mit der Verwaltung vorgenommen (Anlage 9).
Die
angepassten Entwürfe zur Begründung (Anlage 10) sowie zur Ergänzungssatzung
einschließlich Zeichenerklärung (Anlage 10) sind beigefügt.
Beschluss des Ausschusses: (20 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
A: Vorgebrachte
Anregungen und Bedenken
Den vorgebrachten Anregungen und Bedenken als Ergebnis der
durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) wird gemäß beigefügter
Auswertung (Anlage 9) entsprochen.
B: Der Entwurf der
Klarstellungs-, Abrundungs- und erweiterten Abrundungssatzung für die Ortschaft
Birgelen –Satzungsverfahren gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB (Baugesetzbuch) -Abrundungssatung- für einen
Teilbereich „Auf dem Dörchen“ wird gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.