Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 01.04.2015 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 04.09.2014 (als Anlage der Beschlussvorlage beiliegend) beantragt Stadtverordneter Torsten Lengersdorf auf dem Oberen Weg entlang des Wirtschaftsweges (ab Ende Bebauung) bis Einmündung Ossenbrucher Weg (dort befindet sich die Bushaltestelle), insbesondere zur Nutzung durch Schulkinder, einen Gehweg auszubauen.

 

Der Sachverhalt wurde bereits während der Haushaltsberatungen der Fraktionen erörtert und zuletzt auch in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015 (unter TOP 3) ergänzend erläutert. Entsprechend dem Wunsch aus der Mitte des Ausschusses, auch in Kenntnis des Sachverhaltes, diesen Punkt im Ausschuss nochmals gesondert beraten zu können, wird hiermit entsprochen.

 

Das Ergebnis der Prüfung des Antrages hat ergeben, dass die Herstellung eines Gehweges entlang des Wirtschaftsweges (Teilstück Ende Bebauung Oberer Weg bis Einmündung Ossenbrucher Weg) einschl. Grunderwerb mit brutto rd. 21.000,00 Euro zu kalkulieren ist. Da dieses Wegestück bereits in den Vorjahren mit einer vollständigen Straßenbeleuchtung ausgestattet wurde und damit aus dem Baugebiet heraus ein vollständig ausgeleuchteter und sicherer Schulweg bis zur Wartehalle Ossenbrucher Weg gegeben ist, wird ein derartiger Finanzmitteleinsatz als unverhältnismäßig eingestuft. Die Nutzung der bituminös befestigten Verkehrsfläche dieses zwischen Ossenbrucher Weg und Oberer Weg gelegenen Wirtschaftsweges ist vergleichbar mit der Nutzung einer niveaugleich ausgebauten Verkehrsfläche (Fahrbahn ohne Gehweg), wie sie üblicherweise in den meisten Baugebieten und in vielen Wohnstraßen hergestellt wird.

Zudem haben Überprüfungen an Schultagen in der Zeit von 06.30 Uhr bis 07.30 Uhr ergeben, dass dieses Wirtschaftswegeteilstück bis zum Ossenbrucher Weg nur von einigen wenigen Fahrzeugen befahren wird. Dem Grunde nach ist dieser Schulweg „verkehrssicherer“ als die Nutzung vergleichbarer Wohnstraßen.

 

Stadtverordneter Konarski berichtet, dass sie in Vertretung für den Stadtverordneten Lengersdorf noch die folgenden Argumente für den Ausbau eines Gehweges vortragen wolle:

 

  1. Es gibt drei Zuwege zum Ossenbrucher Weg (Mittlerer Weg, Oberer Weg und Rosenthaler Straße). Auf keinem dieser Wege gibt es einen Fußgängerweg.

 

  1. Auf Grund des zunehmenden Ausbaues der Wohngebiete im Bereich Mittlerer Weg/ Oberer Weg nimmt auch der Verkehr stetig zu.

 

  1. Gerade Mittlerer Weg und Oberer Weg sind sehr schmal. Fährt ein Kleintransporter oder ein SUV (werden immer mehr) an einem Fußgänger vorbei, muss dieser ins Feld bzw. in die Grasnarbe ausweichen.

 

  1. Nicht nur Schulkinder, sondern auch viele Spaziergänger, Eltern mit Kinderwagen sowie Menschen mit Handicap (Rollstuhlfahrer) nutzen diesen Weg. Gerade letztere haben einen erhöhten Platzbedarf.

 

Zu dem Vortrag der Stadtverordneten Konarski erwidert Stadtkämmerer Darius, dass sich aus dem Vortrag über die bereits bekannte Argumentation hinaus keine neuen Gesichtspunkte ergeben, das Baugebiet für Pkw-Verkehre über verschiedene Erschließungszufahrten verfüge, der Wohnbereich an eine weitere fußläufig erreichbare ÖPNV-Haltestelle auf der Rosenthaler Straße angebunden sei, Überprüfungen an Schultagen keine Gefährdungen aufgezeigt haben und dieser Schulweg als mit Wohnstraßen vergleichbar als verkehrssicher eingestuft werden kann und im Ergebnis die Herstellung eines Gehweges entlang dieses für Verkehrsteilnehmer überschaubaren Straßenstückes unverhältnismäßig wäre.


Beschlussvorschlag:          (14 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

 


Dem Antrag, entlang des im Außenbereich gelegenen Teilstücks des Oberen Weges (Wirtschaftswegestück ab Ende Bebauung bis Einmündung Ossenbrucher Weg) einen Gehweg auszubauen, wird nicht entsprochen.