Sitzung: 21.04.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: BV/FB1/021/2015
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 07.04.2015 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Im Rahmen der Weiterentwicklung und Neuausrichtung der
Förderschullandschaft im Kreis Heinsberg hat der Rat der Stadt Wassenberg in
der Sitzung am 19.03.2015 (TOP 14) den Beschluss gefasst
1.
Der Zustimmung der Verbandsmitglieder zur Fassung
eines Beschlusses zur Auflösung des Förderschulzweckverbandes in Heinsberg wird
zugestimmt.
2.
Der Neufassung der Satzung des
Förderschulzweckverbandes, Stand 09.02.2015 wird zugestimmt.
Auf die Beschlussvorlage der Verwaltung
vom 04.03.2015 wird verwiesen. Hierin aufgezeigt wurde das auf Kreisebene
vereinbarte Konzept zur Weiterentwicklung der Förderschullandschaft im Kreis
Heinsberg. Teil des Konzeptes war die Errichtung einer Förderschule an zwei
Standorten im Südkreis mit den Förderschwerpunkten „Lernen, Sprache, Emotionale
und soziale Entwicklung“ (Ziffer 4.). Bei den beiden Standorten handelt es sich
zum einen um die heutige Mercator-Schule in Gangelt sowie die Don-Bosco-Schule
am Standort in Heinsberg.
Mit Verfügung vom 25.03.2015 teilt der
Landrat des Kreises Heinsberg mit, dass der Kreis Heinsberg bereit sei, die Trägerschaft
der Don-Bosco-Schule und der Mercator-Schule zu übernehmen, sollte es zu keiner
Einigung auf der Ebene der Städte und Gemeinden im Südkreis kommen.
Hinsichtlich des Sachverhaltes und der Ausführungen des Landrates verweise ich
auf die in der Anlage beigefügte Verfügung vom 25.03.2015.
Im Ergebnis ist demnach das vereinbarte
Konzept zur Neuausrichtung der Förderschullandschaft (Ziffer 1. – 5.) nur als
Gesamtpaket genehmigungsfähig. Da es bisher zu Ziffer 4. nicht zu einer
abschließenden Umsetzung der beteiligten Städte und Gemeinden gekommen ist,
verweist der Landrat in seiner Verfügung vom 25.03.2015 nunmehr auf seine
Bereitschaft, die Trägerschaft der Don-Bosco-Schule und der Mercator-Schule zu
übernehmen. Als Voraussetzung für eine Übernahme durch den Kreis Heinsberg wird
eine Erweiterung des bestehenden Förderschwerpunktes „Lernen“ um die
Förderschwerpunkte „Sprache“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“
gefordert. Eine diesbezügliche Erweiterung der Förderschwerpunkte erfordert
eine entsprechende Beschlussfassung der Verbandsversammlung des
Förderschulzweckverbandes Heinsberg (für die Don-Bosco-Schule) und in der Folge
eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Fortführung der Schule bis zur
Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Heinsberg zum Schuljahr 2016/2017.
Gem. § 15 Abs. 1 des Gesetzes über
kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 01.10.1979 in der zurzeit geltenden Fassung
(GkG NRW) haben die von der Gemeinde entsandten vertretungsberechtigten
Personen die Interessen ihrer Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse
der jeweiligen kommunalen Vertretungen und ihrer Ausschüsse gebunden.
Mit Blick auf die geplante Umsetzung zum
Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015) ist insbesondere im Interesse der betroffenen
Kinder und Eltern eine zeitnahe verbindliche Regelung erforderlich. Da die
nächste Ratssitzung erst am 21.05.2015 terminiert ist, ist eine
Beschlussfassung im Wege der dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW
geboten. Hiernach entscheidet der Hauptausschuss in Angelegenheiten, die der
Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht
rechtzeitig möglich ist. Die Entscheidung ist dem Rat in der nächsten Sitzung
zur Genehmigung vorzulegen.
Für weitere Fragen zur komplexen
Thematik steht die Verwaltung in der Sitzung gerne zur Verfügung.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Im Wege der
Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 GO NRW stimmt der Haupt- und Finanzausschuss
einer Erweiterung um die Förderschwerpunkte „Sprache“ und „Emotionale und
soziale Entwicklung“ an der Don-Bosco-Schule (Förderschule des
Förderschulzweckverbandes Heinsberg mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“) zum
Schuljahr 2015/2016 zu.