Sitzung: 21.04.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: BV/FB6/020/2015
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 02.04.2015
zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Die Stellplatzablösesatzung der Stadt
Wassenberg ist seit dem 16.11.1990 in Kraft und wurde bereits zweimal geändert,
zuletzt am 26.01.2006.
Eine Überarbeitung der Satzung, vor
allem wegen der Höhe des Geldbetrages zur Ablösung eines Stellplatzes, ist
dringend erforderlich.
Der Geldbetrag zur Ablösung der
Stellplatzpflicht darf nach § 51 Abs. 5 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) 80 vom
Hundert der durchschnittlichen Herstellungskosten von Parkeinrichtungen
einschließlich der Kosten des Grunderwerbs nicht überschreiten. Die Höhe des
Geldbetrags je Stellplatz ist durch Satzung festzulegen.
Der Geldbetrag ist seit dem 16.11.1990
unverändert geblieben und liegt derzeit bei 1.000,00 € (früher 2.000,00 DM) pro
Stellplatz. Dieser Betrag ist mittlerweile unrealistisch und eine Anpassung auf
die aktuellen Kosten überfällig.
Die Herstellung eines Stellplatzes im
Stadtgebiet Wassenberg (Grunderwerb einschließlich Nebenkosten und Baukosten)
beträgt insgesamt 3.800,00 €.
Somit ergibt sich gemäß § 51 Abs. 5 BauO
NRW (80 %) ein Geldbetrag zur Ablösung eines Stellplatzes in Höhe von 3.040,00
€ (gerundet 3.000,00 €).
Im Vergleich dazu haben die
Nachbarstädte deutlich höhere Ablösebeträge festgesetzt (zwischen 3.350,00 €
und 7.700,00 €).
Des Weiteren ist eine Anpassung der
Straßenzüge erforderlich, vor allem die Aufnahme der fehlenden Straßen im
Bereich der Altstadt von Wassenberg.
Die Neufassung der Satzung und die
bisherige Satzung sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die wenigen Änderungen
sind in der Neufassung der Satzung in „fett“ dargestellt.
Stadtverordneter Seidl fragt an, ob die Beträge zweckgebunden seien.
Stadtverordneter Dohmen stellt fest, dass die letzte Anpassung des Ablösebetrages im Jahre 1990 erfolgt sei. Er regt an, die Überprüfung einer möglichen Anpassung in kürzeren Intervallen vorzunehmen.
Stadtkämmerer Darius bestätigt dies. Von den Beträgen werden Stellplätze geschaffen. Allerdings werde die Satzung nur zur Abwicklung begründeter Einzelfälle angewandt. Aus diesem Grund sei gleichzeitig mit der gebotenen betraglichen Anpassung des Ablösebetrages auch eine Aktualisierung der räumlichen Bereiche, gerade vor dem Hintergrund der Nachrangigkeit der Anwendung der Satzung vorgenommen worden. Zur Aussage des Stadtverordneten Dohmen sei anzumerken, dass dies im Grunde genommen zu vernachlässigen sei, da in den letzten 20 Jahren vielleicht 17 Fälle über die Satzung abgegolten wurden.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die Neufassung der Satzung der Stadt Wassenberg über die Festlegung der
Gemeinde-gebietsteile und der Höhe des Geldbetrages zur Ablösung der
Stellplatzpflicht nach § 51 der Landesbauordnung NRW (Stellplatzablösesatzung)
wird beschlossen (Anlage 1).