Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 30.03.2015 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 18.12.2014 beantragte Herr Arno Busch, wohnhaft Bamberger Straße 3, 12309 Berlin, nach §  24 GO NW folgendes:

 

  1. Im Bürgerinfo sollen die TOPs der nichtöffentlichen Sitzung für jeden Bürger direkt lesbar sein.

 

  1. Kindergartenangelegenheiten sollen zukünftig im öffentlichen Teil beraten werden oder dargelegt werden, warum eine nichtöffentliche Beratung erfolgt. (s. TOP 17. der Ratssitzung vom 11.12.2014, BV/FB3/097/2014)

 

Zu 1.:     Bei Einführung des Ratsinformationssystems im Jahr 2009 wurde verwaltungsintern festgelegt, dass die nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte der Rats- und Ausschusssitzungen im Bürgerinformationssystem nicht dargestellt werden sollen. Z. Z. erscheint hinter diesen Tagesordnungspunkten der Hinweis „gesperrte Information“.

 

                Die Bekanntmachung der Einladung zur Ratssitzung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Wassenberg. Dort werden auch die Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teiles veröffentlicht.

 

                Es bestehen daher keine Bedenken, zukünftig die Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teiles der Ratssitzung informell im Bürgerinformationssystem freizuschalten. Nähere Erläuterungen sowie der Zugriff auf die Verwaltungsvorlagen bleiben weiterhin gesperrt.

 

                Bei den Ausschusseinladungen wird, wie bisher, der nichtöffentliche Teil als „gesperrte Information“ ausgewiesen.

 

Zu 2.:     Bei dem angesprochenen Tagesordnungspunkt wurde eine Vertragsangelegenheit behandelt. Um derartige Nachfragen zukünftig zu vermeiden, wird dies zukünftig ergänzend in der TOP-Bezeichnung mit aufgeführt.

 

Stadtverordneter Gansweidt fragt an, warum die Ausschusssitzungen anders behandelt werden als die Ratssitzungen.

 

Fachbereichsleiter Sieg erklärt, dass die Einladungen der Ratssitzungen gemäß Gemeindeordnung komplett bekanntgemacht werden müssen. Für die Ausschusseinladungen sei eine solche formale Regelung nicht erforderlich, wobei bekanntlich die Ausschusstermine im Bürgerinformationssystem bekannt gegeben werden. Nur die Bezeichnung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Sitzungsteils werden nicht aufgeführt. Bei einer Personalausschusssitzung z. B. könne man zur Wahrung der Nichtöffentlichkeit ohnehin hauptsächlich die Tagesordnungspunkte lediglich mit der Bezeichnung „Personalangelegenheit“ aufführen.

 

Nach einer weiteren Erörterung wird dem Verwaltungsvorschlag, die Thematik nochmals in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu erörtern, entsprochen.