Zur  Mitunterzeichnung   der    Sitzungsniederschrift   wird  gemäß   § 26 Abs. 4 i. V. m. § 29 (10) der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wassenberg der Stadtverordnete Dohmen, Karl-Heinz benannt, der hierzu sein Einverständnis erklärt.