Nachtrag: 17.03.2015
Sitzung: 19.03.2015 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 2
Vorlage: BV/FB6/016/2015/1
Der Rat nimmt die
nachgereichte Beschlussvorlage der Verwaltung vom 17.03.2015 zur Kenntnis.
Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Ergänzend hat sich die Verwaltung
zwischenzeitlich mit dem Naturschutzgebiet „Untere Ruraue“ (N 2.1-1) -Bereich
zwischen der Stadtgrenze im Bereich der Ortschaft Orsbeck bis zur Staatsgrenze
Niederlande- ausführlich befasst.
Unter Hinweis auf entsprechende
Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hat der Kreis Heinsberg im
Entwurf zum Landschaftsplan im Bereich der Naturgebietsdarstellung im
„Rurauenkorridor“ Teilbereiche, die
vorher als Naturschutzgebiet geplant waren, als bisheriges
Landschaftsschutzgebiet belassen, u.a. um den Belangen der bisherigen
landwirtschaftlichen Nutzungen zu entsprechen.
Ferner gilt für diese Bereiche
anzumerken, dass hierbei das sogenannte Umbruchverbot bereits gilt.
Beschluss: (32 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
Die Stadt Wassenberg spricht sich dafür aus, im Bereich des geplanten
Naturschutzgebietes „Untere Rur“ dieses Flächenpotenzial auf das unbedingt
Notwendige zu begrenzen und den übrigen Bereich, wie bisher, lediglich als Landschaftsschutzgebiet
darzustellen, um den Belangen der Landwirtschaft und deren Nutzungen zu
entsprechen.