Nachtrag: 17.03.2015

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 2

Der Rat nimmt die nachgereichte Beschlussvorlage der Verwaltung vom 17.03.2015 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

Sachverhalt:

Ergänzend hat sich die Verwaltung zwischenzeitlich mit dem Naturschutzgebiet „Untere Ruraue“ (N 2.1-1) -Bereich zwischen der Stadtgrenze im Bereich der Ortschaft Orsbeck bis zur Staatsgrenze Niederlande- ausführlich befasst.

Unter Hinweis auf entsprechende Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hat der Kreis Heinsberg im Entwurf zum Landschaftsplan im Bereich der Naturgebietsdarstellung im „Rurauenkorridor“ Teilbereiche,  die vorher als Naturschutzgebiet geplant waren, als bisheriges Landschaftsschutzgebiet belassen, u.a. um den Belangen der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzungen zu entsprechen.

Ferner gilt für diese Bereiche anzumerken, dass hierbei das sogenannte Umbruchverbot bereits gilt.


Beschluss:          (32 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)


Die Stadt Wassenberg spricht sich dafür aus, im Bereich des geplanten Naturschutzgebietes „Untere Rur“ dieses Flächenpotenzial auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen und den übrigen Bereich, wie bisher,  lediglich als Landschaftsschutzgebiet darzustellen, um den Belangen der Landwirtschaft und deren Nutzungen zu entsprechen.