Sitzung: 19.03.2015 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/005/2015
Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 05.03.2015 zur
Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Wassenberg
für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW
hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Das vorläufige Jahresergebnis 2014 der Stadt
Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 280.000 €.
Gegenüber dem in der Haushaltsplanung 2014
vorgesehenen Fehlbetrag in Höhe von rd. 0,932 Mio. € bedeutet dies eine erhebliche Ergebnisverbesserung um rd. 1,212 Mio. €.
Neben der vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung
und Schlussbilanz ist dem vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im
Rahmen des Finanzcontrollings zum 31.12.2014 beigefügt, in dem die Entwicklung
des Jahresergebnisses 2014 ausführlich erläutert wird.
Die Verbesserung des Jahresergebnisses ist jedoch im
Wesentlichen auf erhöhte Erträge aus Grundstücksverkäufen und aus der Auflösung
von Rückstellungen zurückzuführen, wodurch auch Mehraufwendungen u. a. auf
Grund erhöhter Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen ausgeglichen werden
konnten.
Zeitgleich
mit der Zuleitung an den Rat der Stadt wird der vorläufige Jahresabschluss dem
vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüfer zur örtlichen
Prüfung vorgelegt.
Stadtverordneter Gansweidt fragt nach, was auf Seite 10 mit Kostenerstattungen und Kostenumlagen gemeint sei.
Fachbereichsleiter Winkens sagt zu, die Erklärung nachzureichen.
Anmerkung der Verwaltung:
Bei den zusätzlichen
Kostenerstattungen im Asylbereich handelt es sich um Nachzahlungen für den
Zeitraum November 2003 bis Mai 2005. Diese Kostenerstattungen waren Gegenstand
eines Klageverfahrens der Gemeinden gegen das Land NRW, dem sich die Stadt
Wassenberg im Jahr 2005 angeschlossen hat. Die unterschiedlichen
Rechtsauffassungen gründeten sich in der Frage nach den Übergangsregelungen
nach der Änderung des AsylbLG im Jahr 2005. Nach dem erfolgreichen Abschluss des
Rechtsstreites nunmehr im Jahr 2014 sind insgesamt rd. 27 TEUR an die Stadt
Wassenberg erstattet worden. Hierbei handelt es sich um einen Einmaleffekt.
Weitere Erstattungen werden nicht erfolgen, da die Ansprüche für spätere
Zeiträume gesetzlich abschließend geregelt sind.