Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 05.03.2015 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2014 nach 2015 gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (Gem.HVO NRW) zur Kenntnis.

 

Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen des § 22 Gem.HVO NRW die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, im Rahmen der Ermächtigungsübertragung die kontinuierliche und der Aufgabenerfüllung gerecht werdende Bewirtschaftung der Haushaltsmittel auch nach Schluss des Haushaltsjahres zu gewährleisten.

 

Durch die Übertragung wird die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Aufwendungen und/oder Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. Damit wird sowohl das Ergebnis als auch die Liquidität des folgenden Jahres belastet.

Aufgrund des Budgetrechtes des Rates sind diese zusätzlichen Ermächtigungen dem Rat in einer Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.

Die daraus resultierenden Änderungen in der Ergebnis- und Finanzplanung führen in dem vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2015 zu einer Erhöhung der Haushaltspositionen im Bereich der Aufwendungen und Auszahlungen.

Die zahlungswirksame Entlastung im Haushaltsjahr 2014 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung (Reduzierung der Liquiden Mittel) im Haushaltsjahr 2015. Die zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich.

Entsprechend der Vorgabe des Rates wird gem. Anlage 2 nochmals gesondert dargestellt, wie die investiven Ermächtigungsübertragungen von insgesamt 2.476.800 € finanziert sind. Zusätzlich erfolgt zur Information des Rates die Mitteilung, dass im investiven Bereich im Haushaltsjahr 2014  zwei fällig werdende Kredite von insgesamt 73.344,86 € außerplanmäßig getilgt werden konnten.

 

Der Rat nimmt Kenntnis.