Sitzung: 19.03.2015 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/006/2015
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 05.03.2015 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der
Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2014 nach 2015
gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (Gem.HVO NRW) zur Kenntnis.
Der
Gesetzgeber hat mit den Regelungen des § 22 Gem.HVO NRW die rechtlichen
Möglichkeiten geschaffen, im Rahmen der Ermächtigungsübertragung die
kontinuierliche und der Aufgabenerfüllung gerecht werdende Bewirtschaftung der
Haushaltsmittel auch nach Schluss des Haushaltsjahres zu gewährleisten.
Durch
die Übertragung wird die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden
Haushaltsjahr mehr Aufwendungen und/oder Auszahlungen auszulösen, als im
Haushaltsplan ausgewiesen sind. Damit wird sowohl das Ergebnis als auch die
Liquidität des folgenden Jahres belastet.
Aufgrund
des Budgetrechtes des Rates sind diese zusätzlichen Ermächtigungen dem Rat in
einer Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und den
Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.
Die
daraus resultierenden Änderungen in der Ergebnis- und Finanzplanung führen in
dem vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2015 zu einer Erhöhung der
Haushaltspositionen im Bereich der Aufwendungen und Auszahlungen.
Die
zahlungswirksame Entlastung im Haushaltsjahr 2014 führt zu einer
zahlungswirksamen Belastung (Reduzierung der Liquiden Mittel) im Haushaltsjahr
2015. Die zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine Auswirkungen auf
den Haushaltsausgleich.
Entsprechend der Vorgabe des Rates wird gem. Anlage 2
nochmals gesondert dargestellt, wie die investiven Ermächtigungsübertragungen
von insgesamt 2.476.800 € finanziert sind. Zusätzlich erfolgt zur Information
des Rates die Mitteilung, dass im investiven Bereich im Haushaltsjahr 2014 zwei fällig werdende Kredite von insgesamt
73.344,86 € außerplanmäßig getilgt werden konnten.
Der Rat nimmt Kenntnis.