Stadtverordneter Thissen verweist auf seine E-Mail vom 21.01.2015, die der Niederschrift als Anlage beigefügt war, und bittet um Ergänzung bzw. Änderung der Niederschrift.

 

Stadtkämmerer Darius erklärt, dass die Ausführungen zu TOP 7, Ziffer 3 in der Niederschrift korrekt wiedergegeben wurden.

 

Stadtverordneter Gansweidt teilt mit, dass in der E-Mail auch noch Änderungen zu TOP 11: Bauvorhaben Ringstraße Flurstück 193, aufgeführt wurden.

 

Stadtkämmerer Darius teilt mit, dass er Herrn Thissen diese Ausführungen so bestätigt habe.

 

Stadtverordneter Dohmen hält die Protokollierung für richtig. Er regt an, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass zukünftig nur noch zwei Unterschriften erforderlich seien.

 

Bürgermeister Winkens gibt weiter zu bedenken, dass es sich bei dem Protokoll um ein Ergebnisprotokoll handele. Es könne nicht jede Wortmeldung wiedergegeben werden.

 

Stadtverordneter Thissen verweist auf § 26 Buchstabe j der Geschäftsordnung, wonach die Niederschrift Anfragen der Stadtverordneten enthalten müsse.

 

Bürgermeister Winkens schlägt vor, dass künftig der Schriftführerin mitgeteilt werde, wenn die Anregungen im Protokoll aufgenommen werden sollen.

 

Hiermit erklärt der Rat sich einverstanden.

 

Stadtkämmerer Darius ergänzt, dass zur Vollständigkeit die Textfassung neben der Nennung des Gutachtens auch die Selbstbindungserklärung mit dem darin festgeschriebenen Viehbestand des Landwirtes J. im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 75 Mittlerer Weg enthalten muss. Hierzu verweist er auch noch einmal ausdrücklich auf die im aktuellen Planverfahren durch die Landwirtschaftskammer vorgelegte Stellungnahme, die auch diese Selbstbindungserklärung ausdrücklich berücksichtigt.

 

Sodann lässt Bürgermeister Winkens über die Aufnahme der Anmerkung des Stadtverordneten Thissen zu TOP 11 sowie die Anregung des Stadtkämmerers abstimmen.


Beschluss:          (24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 9 Enthaltungen)


Die folgende Anregung des Stadtverordneten Thissen wird in die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt Wassenberg vom 11.12.2014 aufgenommen:

 

1)   Auf Nachfrage von Herrn Thissen bestätigt Herr Darius, dass sich der Tierbestand, auf dem sich das aktuelle, vom Grundstückseigentümer in Auftrag gegebene, Geruchsgutachten stützt, mit dem Tierbestand des vorausgegangenen, baurechtlich hemmenden Geruchsgutachtens, identisch ist. Mithin ist der zukünftige Bestand des angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebes, in dem seinerzeit geprüften Umfang, gesichert.

 

2)   Die Ergänzung von Stadtkämmerer Darius, wonach ein aktuelles Gutachten ausdrücklich die Selbstbindungserklärung mit dem darin festgeschriebenen Viehbestand des Landwirtes J. im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 75 Mittlerer Weg berücksichtigt.