Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Ausschussbeschlusses vom 10. September 2014 (TOP 7.) wurden die Verfahrensschritte

a)                   Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie

b)                   Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

durchgeführt; Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Der beigefügte Übersichtsplan (Anlage 1) grenzt das Bebauungsplangebiet Nr. 16 „Stadtzentrum“ ab. Ergänzend wird auf den beigefügten geänderten textlichen Inhalt der Festsetzung des Bebauungsplanes (Anlage 2) verwiesen.

 


Beschluss des Ausschusses:               (20 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

Mit dem Entwurf der 7. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Stadtzentrum“ wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) durchgeführt.