Sitzung: 25.02.2015 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/008/2015
Sachverhalt:
Die
Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstück 640,
beantragt mit Schreiben vom 22.12.2014 (Anlage 1) an den Rat der Stadt
Wassenberg die Ausdehnung der Abrundungssatzung für den v.g. Bereich.
Begründet
wird die beantragte Satzungsänderung für die Ortslagensatzung mit dem Hinweis,
dass seitens der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg ein Antrag auf Vorbescheid
für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Datum vom 15. September 2014
abgelehnt wurde. Die Kreisverwaltung als zuständige Baugenehmigungsbehörde hat
sich jedoch bereit erklärt, dem Antrag auf Vorbescheid zu entsprechen, wenn
seitens der Stadt Wassenberg im Rahmen der dortigen Planungshoheit über ein
Satzungsverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Aus
der Historie dieses Grundstückes bleibt zu berichten, dass für den
ursprünglichen Bereich Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstück 124, bereits am 17.06.2002
ein Vorbescheid erteilt wurde. Bedingt dadurch, dass das ursprünglich 1.348 qm
große Grundstück zwischenzeitlich in die neuen Parzellen 639 + 640 aufgeteilt
wurde, hat der Kreis Heinsberg als zuständige Bauaufsichtsbehörde, wie bereits
vorbeschrieben, für den Bereich des neuen Flurstückes 640 den Vorbescheid nicht
erteilt.
Insbesondere
hat der Kreis seinerzeit die Ablehnung damit begründet, dass kein Planungsrecht
für das Flurstück 640 bestehe.
Dies
soll nunmehr durch die entsprechende und beantragte Ausdehnung der
Abrundungssatzung im Bereich „Auf dem Dörchen“ erreicht werden.
Da
für die beantragte Ausdehnung der Abrundungssatzung kein öffentliche Interesse
besteht, hat die Grundstückseigentümerin am 15.01.2015 eine umfassende
Kostenübernahmeerklärung nach hier vorgelegt.
Ferner
ist der Grundstückseigentümerin bekannt, dass zur abschließenden Baugenehmigung
auch eine ergänzende Erschließung dieses Grundstückes erforderlich ist; hierzu
wäre im späteren Verlauf nach Abschluss des Satzungsverfahrens ein separater
Erschließungsvertrag mit der Grundstückseigentümerin zu schließen.
Aus
Sicht der Verwaltung stellt die beantragte Ausdehnung der Abrundungssatzung in
Verbindung mit einer späteren Bebauung des Flurstückes Gemarkung Birgelen, Flur
13, Flurstück 640, eine sinnvolle Arrondierung in diesem Bereich dar.
Aus
diesem Grunde wird der entsprechende Beschlussvorschlag unterbreitet, die
erforderlichen Verfahrensschritte gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchzuführen.
Auf
den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) sowie den Entwurf der zeichnerischen
Darstellung des Abrundungsbereiches (Anlage 3) wird verwiesen.
Beschluss des Ausschusses: (20 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
Für einen Teilbereich „Auf dem Dörchen“ in der Ortschaft Birgelen
(Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstück 640) -Anlage 3- ist ein
Satzungsverfahren mit den erforderlichen Verfahrensschritten gemäß § 34 Abs. 4
Ziffer 3 BauGB (Baugesetzbuch) -Abrundungssatzung- durchzuführen.