Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 8

Sachverhalt:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 58 „Alte Bahn“ ist seit dem Jahre 1999 rechtsverbindlich.

 

In seiner Sitzung am 11.12.2014 hat der Rat der Stadt Wassenberg unter Top 7 beschlossen, die Kleinspielfeldfläche auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1381, gelegen im Einmündungsbereich Erkelenzer Straße / Alte Bahn, aufzugeben und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 „Alte Bahn“ zu ändern, damit dieses Grundstück anschließend veräußert werden kann.

 

Die derzeit im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 „Alte Bahn“ festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz wird aufgegeben und es soll dort ein Baufenster festgesetzt werden.

 

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.

 

Ein Übersichtsplan über die Abgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58 „Alte Bahn“ sowie eine Verkleinerung des ursprünglichen Bebauungsplanes und ein Entwurf der Bebauungsplanänderung sind als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

 


 

 


Beschluss des Ausschusses:               (13 Ja-Stimmen, 8 Enthaltungen)

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 58 „Alte Bahn“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 1. vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, die auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1381, festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz aufzugeben und dort ein Baufenster festzusetzen.

 

Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.