Sitzung: 24.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/FB4/006/2015
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen aus der Beschlussvorlage der
Verwaltung vom 05.02.2015 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Am 19.11.2014 ist das neue INTERREG
V-A-Programm Deutschland-Nederland 2014-2020 von der EU-Kommission
unterzeichnet worden.
Unterstützt werden mit diesem Programm
grenzübergreifende Projekte in folgenden Bereichen:
- Wirtschaft, Technologie und Innovation,
- Nachhaltige regionale Entwicklung,
- Integration und Gesellschaft,
- Technische Hilfe.
Das Fördergebiet umfasst
- Teile der deutschen Bundesländer Niedersachsen
und Nordrhein-Westfalen und
- Gebiete der niederländischen Provinzen Friesland,
Groningen, Drenthe, Flevoland, Overijssel, Gelderland, Noord-Brabant und
Limburg.
Das Programm ist hauptsächlich auf die
Gebiete gerichtet, die direkt an der deutsch-niederländischen Grenze liegen.
Die Stadt Wassenberg ist Teil des
Deutsch-Niederländischen Naturparks Maas-Schwalm-Nette (D-NL Naturparks MSN)
und des Naturparks Schwalm-Nette (NPSN) und somit Bestandteil des
Fördergebietes.
Der D-NL Naturparks MSN und der NPSN
haben in Zusammenarbeit mit mehreren Kommunen beiderseits der Grenze das
Projekt INTERREG V-A „Kulturgeschichte Digital Erleben“ vorbereitet, welches
ein Gesamtvolumen von 2,5 Millionen Euro hat, im April 2015 starten und Ende
Oktober 2018 abgeschlossen werden soll.
Auf deutscher Seite werden sich neben
dem Heinsberger Tourist Service, dem Niederrhein Tourismus, dem LVR und der
Marketing Gesellschaft Mönchengladbach auch die Kommunen Wachtendonk, Brüggen,
Nettetal, Niederkrüchten und Wegberg inhaltlich mit örtlichen Maßnahmen und mit
Eigenmitteln an diesem Projekt beteiligen.
Bei diesem Projekt besteht die
Möglichkeit, auch Maßnahmen zur Förderung einzureichen, die eine
·
Erschließung
und Verbesserung kulturhistorischer Elemente beinhaltet und den Zielsetzungen einer
Optimierung sog. „Points of interest“ entspricht, Kulturgeschichte zugänglich
macht und neben einer digitalen Darstellung unserer Natur- und Kulturgeschichte
im Rahmen des Gesamtprojektes das
touristische Marketing der Grenzregion als Bestandteil hat.
Dem D-NL Naturparks MSN wurde daraufhin
seitens des Fachbereiches Stadtmarketing, Tourismus & Kultur die
Projektidee vorgestellt, den Bergfried über Treppenlifte und einen Aufzug insgesamt,
aber auch besonders für ältere Menschen,
Behinderte, Rollstuhlfahrer etc.
zugänglicher zu machen. Um den kostenmäßigen Umfang abzuschätzen,
wurde ein Angebot einer Fachfirma für
Aufzüge und Reha-Technik eingeholt, welches dem Förderantrag beizufügen ist.
Der D-NL Naturparks MSN als
Antragsteller für das gesamte Projekt bewertet die vorgestellte Maßnahme
äußerst positiv und ist davon überzeugt, dass diese hervorragend zu den Zielen
des Projektes INTERREG V-A „Kulturgeschichte Digital Erleben“ passt.
Für eine Teilnahme der Stadt Wassenberg
an der INTERREG-Maßnahme ist zunächst ein Grundbeitrag von 25.200,--Euro
bereitzustellen. Für die Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit des
Bergfriedes sind auf der Grundlage des Angebotes rd. 160.000,--Euro anzusetzen.
Da diese Maßnahme mit 75% gefördert
würde, verbliebe ein Eigenanteil der Stadt von 40.000,--Euro.
Zusammen mit dem Grundbetrag von
25.200,--Euro betragen die Eigenmittel somit 65.200,--Euro.
Der Projektzeitraum umfasst 4 Jahre
(2015 – 2018), sodass die Eigenmittel bzw. deren Zahlung über den Zeitraum von
4 Jahren gestreckt werden könnten.
Mit der veranschlagten Maßnahme zur
Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzung des Bergfriedes soll erfolgen:
·
die
Anlegung eines Treppenliftes (Plattformliftes) im Aussenbereich am Aufgang vom
Heckentheater bis zum Plateau des Turmes mit einer Schienenlänge von bis zu 42
Metern und einer Plattform incl. Klappsitz mit einer Tragkraft von 225 kg,
·
eines
Hubliftes über Eck am hinteren Treppenaufgang des Eingangs zum Bergfried mit
einer Tragkraft von 225 kg sowie
·
eines
Senkrechtliftes im Gebäude; Tragkraft 385 kg
Die Wartungskosten für alle drei Lifte
werden seitens der anbietenden Firma über einen entsprechenden Wartungsvertrag
mit ca. 1.500 Euro/Jahr veranschlagt.
Bei einer Verwirklichung dieses
Projektes besäße die Stadt Wassenberg in Verbindung mit dem kürzlich erfolgten
Ausbau des Bergfriedes ein Alleinstellungsmerkmal in der Region, da Vergleichbares
hier bisher nicht vorzufinden ist und käme den Zielen des Stadtmarketings i. S.
einer Attraktivitätssteigerung der Stadt
auch im Hinblick auf den Tourismus und die Erschließung von Kulturgütern einen
großen Schritt näher.
Wie eingangs geschildert, befindet sich das
Projekt im Antragsverfahren für eine Förderung der v.g. Maßnahmen. Für dieses
Antragsverfahren ist es erforderlich, dass die Stadt Wassenberg die Teilnahme
am Projekt bestätigt und die Bereitstellung der entsprechenden Eigenmittel
erklärt.
Da der Förderantrag bis Mitte März 2015
wegen der im selben Monat endenden Einreichungsfrist erstellt werden muss, die
nächste Ratssitzung aber erst am 19.03.2015 stattfindet, schlägt die Verwaltung
auf der Grundlage des § 60 Abs. 1 GO.NRW vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss
in seiner Sitzung am 24.02.2015 beschließt, an dem Projekt INTERREG
V-A-Programm Deutschland-Nederland 2014-2020 teilzunehmen und dem D-NL
Naturparks MSN zu bestätigen, dass die erforderlichen Eigenmittel von
65.200,--Euro im Falle der Bewilligung bereit gestellt werden.
Anmerkung:
Der Geschäftsführer des D-NL Naturparks
MSN, Herr Drs. Leo Reyrink, wird dem Ausschuss in der Sitzung das Projekt
erläutern und steht für Fragen zur Verfügung.
Herr Dr. Leo Reyrink erläutert dem Ausschuss das Projekt anhand einer Powerpointpräsentation.
Bürgermeister Winkens bedankt sich bei Herrn Dr. Reyrink für die informativen Ausführungen.
Aus der Mitte des Ausschusses werden Fragen bezüglich der Finanzierung und der Festlegung der Baukosten gestellt, die seitens Herrn Dr. Reyrink beantwortet werden.
Stadtverordnete Dr. Beckers begrüßt die geplante Maßnahme gibt aber zu bedenken, dass der geplante Treppenlift für ein Maximalgewicht von 250 kg ausgerichtet sei. Da würden bereits Probleme entstehen, wenn jemand mit einem Elektrorollstuhl die Liftanlage nutzen wolle. Sie ist der Meinung, dass im Übrigen noch Klärungsbedarf bestehe, z. B. für die auf die Stadt zukommenden Kosten für die Herrichtung der Außenanlage nach der Bauphase. Diese Mehrkosten würden augenscheinlich zu Lasten der Stadt Wassenberg gehen, da der Zuschuss für die Maßnahme festgezurrt sei.
Bürgermeister Winkens sagt in diesem Zusammenhang eine aktuelle Kostenschätzung zu. Bei einer gravierenden Abweichung bestehe ich Möglichkeit zur Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung.
Dr. Reyrink erklärt, dass die endgültige Planung erst nach Genehmigung des Projektes erfolge und die endgültig zu fördernden Kosten dann erst angegeben würden.
Auf konkrete Nachfrage von Stadtkämmerer Darius, ob die derzeit vorliegende Kostenschätzung für die Aufzugsanlagen betraglich noch nachgebessert werden kann, erwidert Dr. Reyrink, dass dies dann bis Ende nächster Woche erfolgen müsse; spätere Kostensteigerungen bei Durchführung der Maßnahme seien nicht mehr förderfähig.
Seitens des Ausschusses wird einvernehmlich erklärt, dass man es sich nicht leisten könne, die Maßnahme abzulehnen. Man solle der Maßnahme zustimmen.
Verwaltungsangestellte Martin gibt zu bedenken, dass der Aufzug nicht nur zur Beförderung von Personen, sondern auch als Lastenaufzug verwenden werden könne. Des Weiteren könnten auch Personen, die die Treppen aufgrund ihrer körperlichen Konstitution nicht mehr hochkommen, den Aufzug nutzen.
Stadtverordneter Schiefke stellt den Antrag, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen. Die Details könnten später besprochen werden.
Sodann lässt Bürgermeister Winkens über den
Verwaltungsvorschlag abstimmen.
Beschluss: (20 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
Eilbeschluss nach § 60 Abs. 1 GO.NRW:
Die Stadt Wassenberg beteiligt
sich am Projekt INTERREG V-A „Kulturgeschichte digital erleben“ über den
Deutsch-Niederländischen Naturpark
Maas-Schwalm-Nette und stellt im Falle der Bewilligung einer Förderung hierfür die erforderlichen Eigenmittel von insgesamt
65.200,--Euro bereit.