Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen aus der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 05.02.2015 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Am 19.11.2014 ist das neue INTERREG V-A-Programm Deutschland-Nederland 2014-2020 von der EU-Kommission unterzeichnet worden.

Unterstützt werden mit diesem Programm grenzübergreifende Projekte in folgenden Bereichen:

  • Wirtschaft, Technologie und Innovation,
  • Nachhaltige regionale Entwicklung,
  • Integration und Gesellschaft,
  • Technische Hilfe.

Das Fördergebiet umfasst

  • Teile der deutschen Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und
  • Gebiete der niederländischen Provinzen Friesland, Groningen, Drenthe, Flevoland, Overijssel, Gelderland, Noord-Brabant und Limburg.

Das Programm ist hauptsächlich auf die Gebiete gerichtet, die direkt an der deutsch-niederländischen Grenze liegen.

Die Stadt Wassenberg ist Teil des Deutsch-Niederländischen Naturparks Maas-Schwalm-Nette (D-NL Naturparks MSN) und des Naturparks Schwalm-Nette (NPSN) und somit Bestandteil des Fördergebietes.

Der D-NL Naturparks MSN und der NPSN haben in Zusammenarbeit mit mehreren Kommunen beiderseits der Grenze das Projekt INTERREG V-A „Kulturgeschichte Digital Erleben“ vorbereitet, welches ein Gesamtvolumen von 2,5 Millionen Euro hat, im April 2015 starten und Ende Oktober 2018 abgeschlossen werden soll.

Auf deutscher Seite werden sich neben dem Heinsberger Tourist Service, dem Niederrhein Tourismus, dem LVR und der Marketing Gesellschaft Mönchengladbach auch die Kommunen Wachtendonk, Brüggen, Nettetal, Niederkrüchten und Wegberg inhaltlich mit örtlichen Maßnahmen und mit Eigenmitteln an diesem Projekt beteiligen.

Bei diesem Projekt besteht die Möglichkeit, auch Maßnahmen zur Förderung einzureichen, die eine

·         Erschließung und Verbesserung kulturhistorischer Elemente beinhaltet und den Zielsetzungen einer Optimierung sog. „Points of interest“ entspricht, Kulturgeschichte zugänglich macht und neben einer digitalen Darstellung unserer Natur- und Kulturgeschichte

im Rahmen des Gesamtprojektes das touristische Marketing der Grenzregion als Bestandteil hat.

Dem D-NL Naturparks MSN wurde daraufhin seitens des Fachbereiches Stadtmarketing, Tourismus & Kultur die Projektidee vorgestellt, den Bergfried über Treppenlifte und einen Aufzug insgesamt, aber auch besonders für ältere Menschen,  Behinderte,  Rollstuhlfahrer  etc.  zugänglicher zu machen. Um den kostenmäßigen Umfang abzuschätzen, wurde  ein Angebot einer Fachfirma für Aufzüge und Reha-Technik eingeholt, welches dem Förderantrag beizufügen ist.

Der D-NL Naturparks MSN als Antragsteller für das gesamte Projekt bewertet die vorgestellte Maßnahme äußerst positiv und ist davon überzeugt, dass diese hervorragend zu den Zielen des Projektes INTERREG V-A „Kulturgeschichte Digital Erleben“ passt.

Für eine Teilnahme der Stadt Wassenberg an der INTERREG-Maßnahme ist zunächst ein Grundbeitrag von 25.200,--Euro bereitzustellen. Für die Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Bergfriedes sind auf der Grundlage des Angebotes rd. 160.000,--Euro anzusetzen.

Da diese Maßnahme mit 75% gefördert würde, verbliebe ein Eigenanteil der Stadt von 40.000,--Euro.

Zusammen mit dem Grundbetrag von 25.200,--Euro betragen die Eigenmittel somit 65.200,--Euro.

Der Projektzeitraum umfasst 4 Jahre (2015 – 2018), sodass die Eigenmittel bzw. deren Zahlung über den Zeitraum von 4 Jahren gestreckt werden könnten.

Mit der veranschlagten Maßnahme zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzung des Bergfriedes soll erfolgen:

·         die Anlegung eines Treppenliftes (Plattformliftes) im Aussenbereich am Aufgang vom Heckentheater bis zum Plateau des Turmes mit einer Schienenlänge von bis zu 42 Metern und einer Plattform incl. Klappsitz mit einer Tragkraft von 225 kg,

·         eines Hubliftes über Eck am hinteren Treppenaufgang des Eingangs zum Bergfried mit einer Tragkraft von 225 kg  sowie

·         eines Senkrechtliftes im Gebäude; Tragkraft 385 kg

Die Wartungskosten für alle drei Lifte werden seitens der anbietenden Firma über einen entsprechenden Wartungsvertrag mit ca. 1.500 Euro/Jahr veranschlagt.

Bei einer Verwirklichung dieses Projektes besäße die Stadt Wassenberg in Verbindung mit dem kürzlich erfolgten Ausbau des Bergfriedes ein Alleinstellungsmerkmal in der Region, da Vergleichbares hier bisher nicht vorzufinden ist und käme den Zielen des Stadtmarketings i. S. einer Attraktivitätssteigerung  der Stadt auch im Hinblick auf den Tourismus und die Erschließung von Kulturgütern einen großen Schritt näher.

Wie eingangs geschildert, befindet sich das Projekt im Antragsverfahren für eine Förderung der v.g. Maßnahmen. Für dieses Antragsverfahren ist es erforderlich, dass die Stadt Wassenberg die Teilnahme am Projekt bestätigt und die Bereitstellung der entsprechenden Eigenmittel erklärt.

Da der Förderantrag bis Mitte März 2015 wegen der im selben Monat endenden Einreichungsfrist erstellt werden muss, die nächste Ratssitzung aber erst am 19.03.2015 stattfindet, schlägt die Verwaltung auf der Grundlage des § 60 Abs. 1 GO.NRW vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 24.02.2015 beschließt, an dem Projekt INTERREG V-A-Programm Deutschland-Nederland 2014-2020 teilzunehmen und dem D-NL Naturparks MSN zu bestätigen, dass die erforderlichen Eigenmittel von 65.200,--Euro im Falle der Bewilligung bereit gestellt werden.

Anmerkung:

Der Geschäftsführer des D-NL Naturparks MSN, Herr Drs. Leo Reyrink, wird dem Ausschuss in der Sitzung das Projekt erläutern und steht für Fragen zur Verfügung.

Herr Dr. Leo Reyrink erläutert dem Ausschuss das Projekt anhand einer Powerpointpräsentation.

Bürgermeister Winkens bedankt sich bei Herrn Dr. Reyrink für die informativen Ausführungen.

Aus der Mitte des Ausschusses werden Fragen bezüglich der Finanzierung und der Festlegung der Baukosten gestellt, die seitens Herrn Dr. Reyrink beantwortet werden.

Stadtverordnete Dr. Beckers begrüßt die geplante Maßnahme gibt aber zu bedenken, dass der geplante Treppenlift für ein Maximalgewicht von 250 kg ausgerichtet sei. Da würden bereits Probleme entstehen, wenn jemand mit einem Elektrorollstuhl die Liftanlage nutzen wolle. Sie ist der Meinung, dass im Übrigen noch Klärungsbedarf bestehe, z. B. für die auf die Stadt zukommenden Kosten für die Herrichtung der Außenanlage nach der Bauphase. Diese Mehrkosten würden augenscheinlich zu Lasten der Stadt Wassenberg gehen, da der Zuschuss für die Maßnahme festgezurrt sei.

Bürgermeister Winkens sagt in diesem Zusammenhang eine aktuelle Kostenschätzung zu. Bei einer gravierenden Abweichung bestehe ich Möglichkeit zur Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung.

Dr. Reyrink erklärt, dass die endgültige Planung erst nach Genehmigung des Projektes erfolge und die endgültig zu fördernden Kosten dann erst angegeben würden.

Auf konkrete Nachfrage von Stadtkämmerer Darius, ob die derzeit vorliegende Kostenschätzung für die Aufzugsanlagen betraglich noch nachgebessert werden kann, erwidert Dr. Reyrink, dass dies dann bis Ende nächster Woche erfolgen müsse; spätere Kostensteigerungen bei Durchführung der Maßnahme seien nicht mehr förderfähig.

Seitens des Ausschusses wird einvernehmlich erklärt, dass man es sich nicht leisten könne, die Maßnahme abzulehnen. Man solle der Maßnahme zustimmen.

Verwaltungsangestellte Martin gibt zu bedenken, dass der Aufzug nicht nur zur Beförderung von Personen, sondern auch als Lastenaufzug verwenden werden könne. Des Weiteren könnten auch Personen, die die Treppen aufgrund ihrer körperlichen Konstitution nicht mehr hochkommen, den Aufzug nutzen.

Stadtverordneter Schiefke stellt den Antrag, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen. Die Details könnten später besprochen werden.

Sodann lässt Bürgermeister Winkens über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.


Beschluss:          (20 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)


Eilbeschluss nach § 60 Abs. 1 GO.NRW:

Die Stadt Wassenberg beteiligt sich am Projekt INTERREG V-A „Kulturgeschichte digital erleben“ über den Deutsch-Niederländischen  Naturpark Maas-Schwalm-Nette und stellt im Falle der Bewilligung einer Förderung  hierfür die erforderlichen Eigenmittel von insgesamt 65.200,--Euro bereit.