Sitzung: 24.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/001/2015
Der Ausschuss nimmt
die Ausführungen der Mitteilungsvorlage vom 02.02.2015 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Inhalt der Mitteilungsvorlage:
Ausgehend von der Zusage in der Ratssitzung am
12.12.2014 bei der Verabschiedung des Haushalts 2015 hat die Verwaltung
nachfolgend – und diese -soweit möglich-
nach Sachthemen gegliedert – die Anträge und Anregungen aus den
Haushaltsreden zugeordnet und zusätzlich
die aus vergangenen Jahren noch offenen Anträge gleichzeitig aufgenommen.
Mit dieser Vorgehensweise liegt nunmehr ein einheitliches Arbeitspapier mit einer
enthaltenen Aufgabenstellung vor. Teilweise werden in dieser Vorlage zum Stand
der Bearbeitung Zwischenergebnisse geliefert.
1.
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
·
Antrag der FDP-Fraktion auf
Erarbeitung eines langfristigen Konzeptes für die Wassenberger Feuerwehr
(Vorlage AN/FB 3/034/2011)
·
Antrag des
CDU-Ortsverbandes Myhl betreffend Feuerwehrgerätehaus Myhl (Vorlage AN/FB
2/032/2014)
·
Forderung CDU-Fraktion bis
30.06.2015, spätestens jedoch bis Erstellung Haushaltsentwurf 2016 (in 09/2015), Vorlage AN/FB 3/039/2014
·
FDP fordert Gesamtkonzept
Feuerwehr und in diesem Zusammenhang im ersten Halbjahr 2015 bereits im Vorfeld
eine Erörterung zwischen Verwaltung, Parteien und der Feuerwehr zwecks Abstimmung
eines mittel- und langfristigen Konzeptes unter Berücksichtigung finanzieller
Aspekte
·
Bürgermeister Winkens
beabsichtigt, gesondert noch das Modell der Gemeinde Roerdalen abzuklären.
Anmerkung:
Die Erstellung einer
Entwurfsfassung des Brandschutzbedarfsplanes setzt vorgezogen eine interne Abstimmung
zwischen Verwaltung (Bürgermeister, federführender Fachbereich 3, beteiligte
Fachbereiche 2 und 5) und der Wehrleitung voraus. Im Zuge der Erstellung der
Entwurfsfassung geht es nicht nur um die Bewertung von Feuerwehrgerätehäusern,
sondern insbesondere auch um eine möglichst optimale Nutzung (dazu zählen
ausdrücklich auch die Fahrzeugstandorte unter dem Gesichtspunkt der
Erreichbarkeit u. ä.) der erworbenen bzw. auch die Überprüfung der zum Erwerb
noch anstehenden Fahrzeuge.
Deshalb setzt die
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zudem unter Beachtung haushaltsrechtlicher
Bestimmungen auf jeden Fall eine Analyse des Bestandes, die Offenlage von
Optimierungspotentialen und die Erstellung belastbarer
Wirtschaftlichkeitsberechnungen als Grundlage für Entscheidungen im Falle
anstehender unabweisbarer Maßnahmen voraus.
Nach Erarbeitung eines
abgestimmten Grundlagenkonzeptes ist im zweiten Schritt dann die notwendige
Abstimmung der Entwurfsfassung des Brandschutzbedarfsplanes zwischen Politik,
Wehrleitung und Verwaltung vorgesehen.
2.
Überarbeitung Schülerbeförderungskonzept
·
Forderung der CDU,
Überarbeitung bis 31.03.2015 (Vorlage AN/FB 1/040/2014)
·
weitere Forderung der CDU,
jährliche Fortschreibung des Schülerbeförderungskonzeptes
Anmerkung:
In einem ersten Schritt ist beabsichtigt, im Monat Februar 2015 ein Gespräch
mit dem Vertragsunternehmen zu führen mit dem Ziel, bis zum Beginn des
Schuljahres 2015/2016 Einsparungen (ohne
Reduzierung bestehender Standards) in einem nennenswerten Umfang zu
erzielen. Angestrebt wird über ein Ergebnis in einer Sitzung in der
Ausschusswoche im April 2015 bzw. in der Ratssitzung 21.05.2015 berichten zu
können.
3.
Erstellung eines bedarfsgerechten und zukunftsweisenden
Sportstättenkonzeptes
·
CDU fordert erforderliche
Leitpläne (gemeint ist eine Anpassung der Bauleitplanung) bis Ende 2016
(Vorlage AN/FB 6/041/2014)
·
SPD beantragt Erstellung
eines Sportstättenkonzeptes für die Stadt Wassenberg (Vorlage AN/FB 6/045/2014)
·
FDP fordert den Entwurf
eines künftigen Nutzungskonzeptes der Sportstätten noch im ersten Halbjahr
2015, um zumindest planungsrechtliche Schritte vor Änderung der
Landesentwicklungsplanung einleiten zu können (Vorlage AN/STK/035/2012)
·
Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen fordert Bedarfsanalyse der Sportstätten
·
FDP erwartet im
Zusammenhang mit der Überprüfung und Konzentration auch Qualitätssteigerungen
(z. B. Kunstrasenplatz)
·
Weitere Forderung der FPD
in diesem Zusammenhang, alle vorhandenen Sportstätten einschl. der dortigen
Immobilien sowie die Kinderspielplätze zwecks Bedarfsanalyse zu betrachten.
·
FDP sieht ebenfalls die
Synergieeffekte im Zuge der Erstellung eines Sportstättenkonzeptes und wünscht
sich hierzu auch den Dialog zwischen Politik und betroffenen Vereinen und
Gruppen.
Anmerkung:
Ziel der Aufgabenstellung ist es für das Stadtgebiet in einem ersten
Schritt den Flächenbedarf zur Realisierung einer modernen und kompakten
Freiluftsportstätte, die heutige Standards an Sportanlagen für den Vereins- und
Schulsport erfüllt und die Sportarten innerhalb des Stadtgebietes abdeckt, zu ermitteln.
Zu diesem Verfahrensschritt zählen gleichzeitig eine Kostenprognose, das
Aufzeigen von Refinanzierungsmöglichkeiten, wie beispielsweise aus einer
Vermarktung freiwerdenden Anlagevermögens bzw. auch die Prüfung alternativer
Umsetzungs-, Bewirtschaftungs- und Betreibermodelle. Abgerundet werden soll
dieser Verfahrensschritt mit einer Anhörung von Schulen und den Vereinen aus
den einzelnen Sportarten.
Anschließend werden die
federführend Zuständigen (Fachbereich 6 und Stadtbetrieb) und die beteiligten
Fachbereiche 2 und 5 dem zuständigen Fachausschuss zur Erörterung das Konzept
vorlegen mit dem Ziel, dass die
notwendigen Flächennutzungsplanänderungen noch vor Ablauf des Jahres 2015
eingeleitet werden können.
Nach Durchführung eines
Flächennutzungsplanänderungsverfahrens ist die konkrete Umsetzung des Konzeptes
der zweite Verfahrensschritt in einem
mittelfristigen Planungszeitraum.
Die Nutzung bzw. eine u. U.
auch gebotene Optimierung einer Nutzung bestehender Sporthallen einschl. einer
Ermittlung des Kostenanteils für die außerschulischen Nutzungen ist eine
gesonderte Aufgabenstellung. Über das Ergebnis und einen ggf. notwendigen
Anpassungsbedarf wird der federführend zuständige Fachbereich 2, ggf. mit
Beteiligung der Fachbereiche 6 und 5 zu gegebener Zeit berichten.
Da aus heutiger Sicht alle
Schulstandorte im Bestand nicht gefährdet sind, begrenzt sich die Aufgabenstellung
auf die vorstehenden Ausführungen, da die Sporthallen an jedem Schulstandort
zwangsläufig erhalten bleiben.
4.
Nassabgrabung
·
CDU fordert die
Wiederaufnahme von Verhandlungen mit der Kirchengemeinde i. S. d. haushaltsrechtlichen
Vorgabe lt. Vorbericht (Vorlage AN/FB 6/043/2014)
·
Die Fraktion „DIE LINKE“
stellt die gleiche Forderung.
Anmerkung:
Die Verwaltung wird im ersten Halbjahr 2015 das Gespräch mit der Kath.
Kirchengemeinde St. Marien suchen. Bei diesem Gespräch gilt es, alle
Beteiligten, Kirchenvorstand mit allen Mitgliedern, Vertreter Bistum,
Abgrabungsunternehmer und Stadt unter Leitung des Bürgermeisters „an einen Tisch
zu bringen“, damit zum einen alle einen einheitlichen Kenntnisstand erlangen
und zum anderen einseitigen und zudem unzutreffenden Informationen – wie in der
Vergangenheit erfolgt – die Grundlage entzogen wird.
5.
Erstellung eines Katasters über veräußerbare oder anderweitig
verwertbare Gebäude, Grundstücke und sonstige Vermögensgegenstände
·
CDU fordert dieses Kataster
bis Ende 2015 (Vorlage AN/FB 6/042/2014)
·
SPD hat eine
gleichlautende, jedoch nicht mit Fristsetzung verbundene Forderung
Anmerkung:
Durch den hierzu federführend zuständigen Fachbereich 6 werden auch
unter Hinzuziehung von Informationen des Stadtbetriebes die notwendigen
Vorarbeiten bis 30.09.2015 zur Erstellung eines Grobentwurfes erfolgen
(beschränkt auf Grundstücke); die Thematik Gebäude bedarf einer gesonderten
Überprüfung in Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen 2, 1 und 5.
6.
Bergfried
·
FDP fordert
Nutzungskonzept, u. a. über einen „runden Tisch“
·
Die SPD-Fraktion verlangt
ein generelles Nutzungskonzept, bei dem tagsüber ein geregelter Zugang für
Bürger und Touristen möglich sein muss und unterstützt gleichzeitig die
Ankündigung des Bürgermeisters zur Einrichtung eines „runden Tisches
Nutzungskonzept Bergfried“.
·
Fraktion Bündnis90/Die Grünen
sehen Bergfried als geeignete Stätte im Zusammenhang mit der Forderung zur
Bündelung kultureller Aktivitäten.
Anmerkung:
Der zur Aufgabenerledigung federführend zuständige Fachbereich 4 hat
bereits mit den ersten Gesprächen zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes
begonnen (Auftaktgespräch im Ratssaal am 29.01.2015) und zudem
Förderungsmöglichkeiten zu einer behindertengerechten Erschließung des
Bergfriedes ausgelotet. Über die weiteren Ergebnisse wird der Fachbereich 4 zu
gegebener Zeit berichten.
7. Stadtkernsanierung
·
Antrag der CDU-Fraktion zu
einem Sachstandsbericht – Förderung Gewerbeansiedlung Innenstand,
Leerstandsmanagement und Einrichtung eines Gewerbemonitoring (Vorlage AN/FB
6/027/2013)
·
CDU weist auf diese
Aufgabenstellung hin
·
SPD-Fraktion sieht in der
Stadtkernsanierung den Aufgabenschwerpunkt der nächsten Jahre (Forderung zu
einem runden Tisch aus Wirtschaft, Politik und Bürger zur Entwicklung von
Zukunftskonzepten, Koordination nur zentral und kontinuierlich durch
Verwaltung, Kreativität und Ideenreichtum seien gefragt ebenso wie die
Schaffung vernünftiger Rahmenbedingungen, Förderprogramme und Fördertöpfe
ausschöpfen).
·
Weitere Forderung der SPD
in diesem Zusammenhang, eine Leitbildentwicklung (ein Handlungskonzept) für
eine Gesamtkonzeption der Stadt Wassenberg (Vorlage AN/FB 6/044/2014)
·
Fraktion DIE LINKE fordert
eine Konzeption, in welche auch die Ideen, Wünsche und Vorschläge der Bürger
einfließen sollen.
·
Die Bündelung und
Vermarktung von touristischen Angeboten sei schwach und das Kulturangebot
ausbaufähig, wenn man wieder Leben in die Stadt bringen wolle (Forderung der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen).
Anmerkung:
Die Aufgabenstellung zur Stadtkernsanierung ist bekanntermaßen
vielschichtig. Dieses Thema wird die Stadt als Aufgabenschwerpunkt über einen
mehrjährigen Zeitraum begleiten. Die bereits im Vorjahr begonnene Studienarbeit
„Entwicklung Kernstadt Wassenberg“ ist z. Z. noch in Arbeit und Professor
Castro wird das Ergebnis voraussichtlich in der zweiten
Planungsausschusssitzung in 04/2015 vorstellen. Unabhängig davon sollte mit
Vorlage der verbindlichen Zusage zum Bau der B 221n in 2015 verwaltungsintern
eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die sich aus Mitarbeitern der federführend
zuständigen Fachbereiche 4 und 6 zusammensetzt und im Bedarfsfall durch die
Fachbereiche 5 bzw. den Stadtbetrieb bei konkreten Einzelmaßnahmen Zuarbeit
einfordern kann (Vorgehensweise analog zur Realisierung des Waldseeprojektes
kann als Beispiel dienen). Aufgrund der Aufgabenstellung gilt es auch durch
Hinzunahme externer Leistungen unverzüglich u. a. die Planungen zum Rückbau der
Graf-Gerhard-Str., zur Ertüchtigung der Gassen und Hinterhöfe mit
Nutzungsüberlegungen (beispielsweise Einrichten von kleinteiligen Werkstattflächen
für Künstler u. a.) sowie sonstige Stadtkernflächen, des Vorplatzes der
Kreissparkasse u. ä. aufzugreifen (in diesem Zusammenhang darf nicht vergessen
werden, dass die Kanalerneuerung auf der Graf-Gerhard-Str. dringlich ist und
eine Bauzeit von einem Jahr erfordert). Darüber hinaus sind die bereits in
Vorjahren angedachten Einzelmaßnahmen sowie künftige konkret ausgearbeitete
neue Maßnahmen rechtzeitig in einen Förderantrag eingearbeitet werden mit dem
Ziel, dass bereits während der Bauzeit der B 221n mit konkreten Maßnahmen zu
einer konkreten Umgestaltung des Stadtkerns und Aufzeigen auch alternativer
Nutzungen begonnen werden kann.
Als Teil der Aufgabenstellung gilt es parallel auch weitere konkrete
Maßnahmen auszuarbeiten, dazu zählen Entwicklungspotentiale für Leerstände
(evtl. auch über die Ansiedlung einer kulturellen Szene) und deren individuelle
Fördermöglichkeiten ebenso auszuloten wie eine Stärkung der Belange der
Gastronomie oder eine Öffnung für andere Interessen mit regelmäßigen
Veranstaltungen im öffentlichen Raum.
Letztlich müssen alle Überlegungen und Maßnahmen in ein schlüssiges Konzept
passen.
8.
Zukunftskonzept Gebäudemanagement
·
Die FPD fordert unter
Hinweis auf vorjährige Forderungen und den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt
aus 2012 eine eingehende Überprüfung (Verzicht auf Neubauten, ggf.
wirtschaftlich verträgliche Umbauten, Gewährleistung von Multifunktionalität),
Vorlage AN/FB 2/034/2014.
·
Fraktion DIE LINKE
unterstützt diese Forderung
·
Bündnis 90/Die Grünen
fordert Bedarfsanalyse für Schulgebäude und sonstige städtische Gebäude
·
Die Gemeindeprüfungsanstalt
stellt heraus, dass der Schülerrückgang im Grundschulbereich nach Lösungen
verlangt, um den Haushalt zu entlasten.
Anmerkung:
Zusätzlich zu den politischen Anträgen sind bei dieser Aufgabenstellung
auch die Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt zu berücksichtigen, z. B. dass der Hausmeisterdienst hinsichtlich der
offensichtlich unterschiedlichen Auslastung einer eingehenden Analyse und
Neuordnung bedarf (beispielsweise Hausmeisterpool), da er noch nicht zeitgemäß
strukturiert sei; Analyse und Neuordnung des Hausmeisterdienstes sei mit dem
Ziel der Effektivitätssteigerung und Aufwandsverringerung vorzunehmen.
Von den federführend zuständigen Fachbereichen 1 und 2 (der Fachbereich
5 kann allenfalls zuarbeiten) sind bei den anstehenden Überlegungen auch die
Ausführungen auf Seite 38 des Vorberichtes zum Haushaltsentwurf 2015 zur
Begrenzung des Gebäudebestandes auf den zur Aufgabenerfüllung notwendigen
Umfang zu berücksichtigen.
9.
Breitbandinitiative der Bundesregierung
·
Die SPD fordert zu prüfen,
ob die Ankündigung der flächendeckenden Breitbandinitiative der Bundesregierung
für die Stadt eine Möglichkeit bietet, dem derzeit stockenden Ausbau in unserer
Stadt wieder Schwung zu verleihen .
Anmerkung:
Das Konzept der Bundesregierung ist noch nicht verabschiedet, so dass
auch derzeit die Kriterien nicht bekannt sind; federführend für diese Aufgabe sollte der Fachbereich 6 sein und über
den zuständigen Ausschuss berichten, sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen.
10.
Einsichtnahme in gestellte Anträge
·
Die FDP fordert, dass
gestellte Anträge gut strukturiert, archiviert und zeitnah bearbeitet werden
und zudem jederzeit Einsicht in den Bearbeitungsstand möglich sein müsse.
Anmerkung:
Die Verwaltung betrachtet das Ratsinformationssystem als ausreichend,
zudem besteht für jeden Stadtverordneten ein Informationsrecht bei der
Verwaltung.
11.
Interkommunale Zusammenarbeit
Die FDP fordert –wie alle Jahre- interkommunale Zusammenarbeit bei der
EDV, der Abfallentsorgung und dem Beschaffungswesen.
Anmerkung:
Dies ist eine bei der FDP „von
oben“ erteilte Vorgabe, jedoch u.
a. wegen der Verschiedenheit der System in der Abfallwirtschaft und zudem
vorhandener langfristiger Verträge so pauschal nicht umsetzbar (zudem gibt es negative
Beispiele aus Regionen, bei dem Kleinunternehmer sich an Ausschreibungen nicht
mehr beteiligen konnten, mit der Folge unwirtschaftlicher
Ausschreibungsergebnisse). Eine derart generelle Forderung ist zudem sicherlich
tlw. auch auf die Bereiche EDV und Beschaffungswesen nicht übertragbar -ohne
dies in einem konkreten Einzelfall ausschließen zu wollen-.
Da aber, wo interkommunale Zusammenarbeit möglich ist, beispielsweise
beim Geräteeinsatz von Baubetriebshöfen, der Beschaffung von Streusalz, der
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners und der Durchführung von
Geräteschulungen für Mitarbeiter u. ä. wird dies bereits zwischen verschiedenen
Städten bzw. auf Kreisebene seit rd. 10 Jahren praktiziert. Dies gilt ebenso
für die gemeinsame Nutzung des GEO-Dateninformationssystems Kreis Heinsberg.
Für diese Art der interkommunalen Zusammenarbeit bedarf es keiner politischen
Anträge.
12.
Stadtmarketing/Kultur
·
Forderungen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
-
Kanutourismus von Orsbeck
bis Roermond zur Attraktivitätssteigerung ausbauen
-
Potential wie
beispielsweise Birgeler Urwald-Wanderweg muss deutlich besser vermarktet werden
-
Kulturelles Angebot,
insbesondere für Jugendliche zu verbessern
-
Es gelte weitere und
qualitativ ansprechende Kulturangebote zu unterbreiten (Voraussetzung sei eine
Bündelung der derzeitigen kulturellen Aktivitäten und eine Zusammenführung der
verschiedenen Vereine und Kulturschaffenden, beispielsweise in einem neu zu
schaffenden Kulturverein oder in einem vergleichbaren Gremium); als
Veranstaltungsorte seien die Begegnungsstätte und der Bergfried für Kleinkunst,
Musik und Ausstellungen geeignet.
-
Ein Etat für Kunst und
Kultur sei einzurichten; dazu gehöre zunächst eine übersichtliche Kostenaufstellung
der Ausgaben für kulturelle Zwecke, welche die Stadt in Form von Personal und
Zuwendungen an Vereine hat
Anmerkung:
Für die Erledigung der Aufgabenstellung ist in der Verwaltung
federführend zuständig der Fachbereich 4. Im Zuge dieser Aufgabenerledigung
sind gleichzeitig auch die Aufwendungen aus der Nutzung, Betreuung,
Bewirtschaftung und Unterhaltung von bereitgestellten Einrichtungen zu
ermitteln.
13.
Bürgerbus
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnet die drei Einkaufzentren in
Wassenberg als für Bürger schwer erreichbar und verweist in diesem Zusammenhang
auf einen Bürgerbus, der die Einkaufzentren von verschiedenen Haltestellen aus,
anfährt.
Anmerkung:
Das von der Fraktion genannte Erkelenzer Konzept (ErkaBus) ist
allerdings auf Wassenberg nicht übertragbar, denn zum einen handelt es sich
zunächst um einen einjährigen Versuch und zum anderen wurden zeitgleich in
Erkelenz Buslinien mit einer vergleichbaren Jahres-Kilometerleistung gekürzt,
so dass im Ergebnis dem ÖPNV durch den Erkelenzer Versuch keine Zusatzkosten
entstehen.
Dies ist auf eine kleine Stadt wie Wassenberg ohnehin nicht übertragbar,
allerdings sind auch bereits heute der Bereich Penny/Eiscafé
Kohlen/Dursty/Netto und der Bereich Brabanter Straße mit REWE/dm/Norma u. a. mindestens im Stundentakt mit den
ÖPNV-Linien erreichbar.
14.
Projekt Effelder Waldsee
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnet die
Kosten-/Nutzungsrechnung für das Projekt „Effelder Waldsee“ als bescheiden.
Anmerkung:
Wider besseren Wissens (die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde bei der
internen Haushaltsberatung vom Stadtkämmerer umfassend informiert) verkennt die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass zum einen die Höhe der Planungsaufwendungen
auch verursacht wurde durch die „Eingaben heutiger Kritiker“ und zum anderen
diese Planungsaufwendungen erforderlich waren, dass die Stadt das im Eigentum
stehende rd. 45 ha große Areal auch
tatsächlich für den Nutzungszweck verpachten konnte. Erst mit diesen
Planungsaufwendungen wurde das städtische Eigentum in dem im Bebauungsplan
festgesetzten Umfang gewerblich nutzbar. Somit war auch erst auf dieser
Grundlage es möglich, eine jährliche Pacht in der heutigen Höhe erzielen zu
können.
Neben dem Pachtzins ist viel
wesentlicher, dass es gelungen ist, den
Grundstückswert um ein Vielfaches zu erhöhen und darüber hinaus eine in das
Konzept der Stadt hervorragend passende Infrastruktureinrichtung zu schaffen.
Im Gegensatz zu den Ausführungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen muss auch
künftig Ziel der Stadt sein, die Beschränkungen aus dem im Verfahren
befindlichen Landschaftsplan für dieses Areal auf die unbedingt notwendigen
Eingriffe zu begrenzen.
15.
Kreisumlage
Die Fraktion „DIE LINKE“ will geprüft haben, ob gegen die Höhe der
Kreisumlage eine Klage Erfolg habe.
Anmerkung:
Die Antwort auf diese Frage ist einfach, die Festsetzung der Kreisumlage
ist rechtmäßig, da der Kreistag den vom Gesetzgeber eingeräumten Spielraum
nutzt; eine Reduzierung der Kreisumlage ist nur über entsprechende Beschlüsse
des Kreistages mit dann auch einschneidenden Maßnahmen für den Kreis möglich.
16.
Einsatz kommunaler Gewerbesteuerprüfer
Die Fraktion „DIE LINKE“ bezieht sich auf eine Mitteilung der Stadt
Köln, die beklagt, dass eine Überprüfung von Unternehmen durch das Finanzamt
nur alle 13 Jahre stattfinde, während die Kommunen Nachforderungen jedoch nur
für vier Jahre geltend machen können. Hieraus zieht die Fraktion „DIE LINKE“
die fehlerhafte Schlussfolgerung, dass dies durch den Einsatz kommunaler
Gewerbesteuerprüfer verbessert werden könne. Die Fraktion „DIE LINKE“ verkennt,
dass Betriebsprüfungen ausnahmslos Aufgabe des Landes sind; eine kommunale
Zuständigkeit liegt nicht vor.
17.
Abwasserkonzeption
Die Fraktion „DIE LINKE“ möchte einen Antrag stellen, den Rat
umfangreich über die Ergebnisse der letzten vier – fünf Jahre zu informieren
und darüber hinaus einen Bericht über die Planungen für die nächsten fünf Jahre
erhalten.
Anmerkung:
Im ersten Halbjahr 2015 steht die Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes für die nächsten fünf Jahre an (zu genehmigen
durch die Bezirksregierung) und aus dieser Konzeption sind gleichzeitig die
Maßnahmen der letzten fünf Jahre erkennbar. Da die Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes über Fachausschuss und Rat laufen, erlangt die
Fraktion „DIE LINKE“ automatisch diese Informationen.
18.
Mangel an Sozialwohnungen
Die Fraktion „DIE LINKE“ beklagt den Mangel an Sozialwohnungen und
bezeichnet die Situation in Wassenberg ebenfalls als ernst. Die Fraktion „DIE
LINKE“ möchte dieses Thema nochmals aufgreifen und hinterfragt statistische
Angaben für Wassenberg.
Anmerkung:
Aus Sicht der Verwaltung in Kenntnis der Bautätigkeit – auch in diesem
Bereich – in Wassenberg erscheint zumindest auf den ersten Blick Wassenberg
ausreichend versorgt. Da der Bau von Sozialwohnungen öffentlich gefördert wird,
wird zu einer abschließenden Antwort der zuständige Fachbereich 6 entsprechende
Informationen über die Zahl geförderter Wohnungen in Wassenberg abfragen und
das Ergebnis zu gegebener Zeit mitteilen.
19.
Stellungnahme IHK
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat aus der Stellungnahme der IHK
(dieser lag noch die erste Fassung des Haushaltsentwurfes zugrunde) den
Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen in die Haushaltsrede übernommen und daraus
den eigenen, allerdings fehlerhaften Schluss gezogen, dass niedrige
Gewerbesteuerhebesätze für die Ansiedlung von Unternehmen nicht ausschlaggebend
sei und es gelte vielmehr die Investorenpflege nachhaltig zu verbessern.
Zu dieser sachlich fehlerhaften Einschätzung ist zunächst klarzustellen,
dass die verabschiedete endgültige Fassung der Haushaltssatzung den
Gewerbesteueransatz gegenüber dem Vorjahr lediglich um 4,36 v. H. verringert
(und nicht 9 v. H.). Auch der Hinweis der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf
die Orientierungsdaten gem. Runderlass des Ministeriums für Inneres und
Kommunales NRW greift hier nicht, denn dies ist lediglich eine
Orientierungshilfe aufgrund einer Fülle statistischer Daten und ausdrücklich
mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass es regionale Abweichungen gibt. Diese
Orientierungsdaten waren für uns noch nie Grundlage der Planung unseres
Gewerbesteueransatzes, denn der Branchenmix in der Stadt Wassenberg lässt eine
Anwendung dieser Orientierungsdaten – wie auch in vielen anderen
kreisangehörigen Kommunen – nicht zu.
An dieser Stelle muss deshalb nochmals herausgestellt werden, dass
niedrige Gewerbesteuerhebesätze zwar ein wichtiger Faktor sind, jedoch für
durchschlagende Gewerbeansiedlungen als entscheidende Faktoren eine möglichst
unmittelbare Anbindung an eine Autobahn, die Verfügbarkeit kostengünstiger
Arbeitskräfte in der Region mit möglichst optimaler ÖPNV-Anbindung an den
Gewerbestandort, die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Dreischichtbetriebes
mit der Zulässigkeit hoher Immissionswerte u. ä., ausschlaggebend sind. Die Stadt
Wassenberg ist infrastrukturell aus gewerblicher Sicht nur unzureichend
erschlossen und mit Ausnahme der hinteren Fläche im Gewerbegebiet Wassenberg/Ratheim
verfügt die Stadt auch über keinerlei Gewerbeflächen für industriell
vergleichbare Ansiedlungen.
Da aufgrund der Vorgaben des Landes weitere Gewerbegebietsausweisungen
in einer Stadt wie Wassenberg ausscheiden (angesichts der riesigen
brachliegenden Gewerbeflächen in NRW, teilweise komplett über Autobahn, Schiene
und Wasserweg erschlossen, auch nachvollziehbar) sind Ansiedlungsmöglichkeiten
überschaubar und zudem ist eine Ansiedlung nicht gleichbedeutend mit der
Erzielung von Gewerbesteuereinnahmen (eine vielfach feststellbare irrige
Annahme). Im Rahmen der städtischen Möglichkeiten und Zuständigkeiten werden
bereits seit Jahren ansiedlungswilligen Unternehmen (reine Lagerhallen bei
subventionierten Grundstückspreisen ausgenommen) die notwendigen Hilfestellungen
ebenso angeboten wie dem im Bestand geführten Gewerbe beispielsweise bei Erweiterungen,
Nutzungsänderungen u. ä. Auch diese
„Investorenpflege“ verhindert allerdings nicht, dass Gewerbebetriebe im Rahmen
ihrer steuerlichen Beratung steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bis hin zur
Vermeidung einer Zahlung von
Gewerbesteuern nutzen (auch ein vorrangiges Ziel von Gewerbetreibenden).
Darüber hinaus erfolgen heute Betriebsansiedlungen von Belang nahezu
ausschließlich über Beratungsgesellschaften, die den Flächenmarkt umfassend
erkunden (beispielsweise Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes NRW,
Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises u. a., über die die Kommunen von
konkreten Nachfragen informiert werden und über die auch die Rückläufe
abgewickelt werden).
Sonstige Anträge
20.
Politische Anträge zu Tiefbaumaßnahmen
·
Antrag des Stadtverordneten
Torsten Lengersdorf auf Ausbau des Gehweges Oberer Weg bis Ossenbrucher Weg zur
Schulwegsicherung (Vorlage AN/FB 6/018/2014)
·
Antrag des
CDU-Ortsverbandes Birgelen zur Fahrbahnertüchtigung der Zufahrt zum Sportplatz
Birgelen (Vorlage AN/SBW/020/2014)
·
Antrag des
CDU-Ortsverbandes Ophoven zur Befestigung des Wirtschaftsweges Feldstraße bis
zum Kindergartengrundstück Steinkirchen
Anmerkung:
Bereits im Vorfeld der Haushaltsberatungen wurden politische Anträge zum
Ausbau des Gehweges Oberer Weg bis Ossenbrucher Weg im Stadtteil Birgelen, die
bituminöse Befestigung des Wirtschaftsweges Feldstraße bis zum
Kindergartengrundstück Steinkirchen und zur Fahrbahnertüchtigung Sportplatzzufahrt
Birgelen eingereicht.
Zu diesen Anträgen erfolgte eine Kalkulation der Baukosten durch den
Unternehmensbereich Tiefbau des Stadtbetriebes auf der Grundlage gängiger
Einheitspreise.
Bereits im Zuge der Haushaltsberatungen mit den Fraktionen wurde unter Beachtung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die weitere Vorgehensweise festgelegt.
Zum Bearbeitungsstand der Anträge wird wie folgt berichtet:
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
1. Die Herstellung eines Gehweges entlang des Wirtschaftsweges (Teilstück
Ende Oberer Weg bis Einmündung Ossenbrucher Weg) wird einschl. Grunderwerb mit
brutto rd. 21.000,00 Euro kalkuliert. Ein derartiger Mitteleinsatz ist für die
begehrte Maßnahme unverhältnismäßig. Dieses Wegestück wurde in den Vorjahren
mit einer vollständigen Straßenbeleuchtung ausgestattet, so dass aus dem
Baugebiet heraus ein vollständig ausgeleuchteter und sicherer Schulweg bis zur
Wartehalle Ossenbrucher Weg gegeben ist. Die Nutzung der bituminös befestigten
Verkehrsfläche dieses zwischen Ossenbrucher Weg und Oberer Weg gelegenen
Wirtschaftsweges ist vergleichbar mit der Nutzung einer niveaugleich
ausgebauten Verkehrsfläche (Fahrbahn ohne Gehweg), wie sie üblicherweise in den
meisten Baugebieten und in vielen Wohnstraßen hergestellt wurde. Auch haben
Überprüfungen an Schultagen in der Zeit von 06.30 Uhr bis 07.30 Uhr ergeben,
dass dieses Wirtschaftswegeteilstück bis zum Ossenbrucher Weg nur von wenigen
Fahrzeugen befahren wird. Dem Grunde nach ist dieser Schulweg
„verkehrssicherer“ als die Nutzung vergleichbarer Wohnstraßen.
2. Zu dem Antrag zur Fahrbahnertüchtigung der Zufahrt zum Sportplatz
Birgelen erfolgt Ende Februar ein Ortstermin mit den Beteiligten und dem
Stadtbetrieb mit dem Ziel, eine wirtschaftliche Lösung bei gleichzeitiger
Regelung der bestehenden Oberflächenwasserproblematik auszuloten. Eine
umfassende Befestigung der Gesamtfläche von rd. 860 qm mit kalkulierten
Ausbaukosten je nach Variante von 38.000,00 Euro bis 65.000,00 Euro zzgl. den Kosten der noch zu lösenden
Oberflächenwasserproblematik sind unverhältnismäßig.
Über das Ergebnis des Ortstermins und einen Lösungsvorschlag wird daher
unmittelbar in der Bauausschusssitzung berichtet.
3. Zu dem Antrag des CDU-Ortsverbandes Ophoven zur Befestigung des
Wirtschaftsweges Feldstraße bis zum Kindergartengrundstück Steinkirchen fand am
02.02.2015 ein Ortstermin mit den Antragstellern statt. Auch hier war Hintergrund
des Ortstermins, dass ein Ausbau dieses rd. 3.300 qm umfassenden
Wirtschaftswegeteilstückes mit brutto 95.000,00 bis 100.000,00 Euro unverhältnismäßig
ist. Bei diesem Ortstermin wurde die Problematik besprochen und einvernehmlich
festgelegt, dass der Stadtbetrieb dem Bauausschuss für die Sitzung am
26.02.2015 den Vorschlag unterbreiten soll, dass der Einmündungsbereich
Feldstraße/Wirtschaftsweg bituminös befestigt wird und die beschriebene
Wegefläche von 3.300 qm als „Pilotprojekt für Unterhaltungsmaßnahmen auf
Hauptwirtschaftswegen“ mit einem bodenstabilisierenden 30 cm – 40 cm Aufbau und
einem verdichteten Feinplanum ausgestattet wird.
21.
Antrag des Herrn Bernd Jaegers bezüglich der Nutzung des Roßtorplatzes
(Vorlage AN/FB 3/013/2012)
Mit den auf dem Roßtorplatz ansässigen Gewerbetreibenden findet im
Frühjahr ein gesondertes Abstimmungsgespräch statt.
22.
Antrag der SPD-Fraktion betreffend Aufnahme des Parkplatzes „Am
Neumarkt“ in ein Parkleitsystem (Vorlage AN/FB 3/033/2013)
Bei der Erstellung des
Parkleitsystems wurde dieser Antrag inhaltlich berücksichtigt. Die Umsetzung
des Parkleitsystems erfolgt im Frühjahr 2015.
23.
Bürgerantrag nach § 24 GO betreffend die Kastrations- und
Kennzeichnungspflicht von Freigängerkatzen (Vorlage AN/FB 3/001/2014)
Da sich die Rechtslage bis
zum heutigen Tag nicht geändert hat und auch zwischenzeitlich die kreisangehörigen
Kommunen einem vom Kreis angedachten Pilotprojekt nicht zugestimmt haben, ist
dieser Antrag entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung durch den
Fachbereich Ordnung und Soziales über eine der nächsten Sitzungen des Haupt-
und Finanzausschusses formal noch abzuwickeln.
24.
Antrag des Herrn L., Erbengemeinschaft, betreffend Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 52 – Herrschaftliche Heide – Grundstück Gemarkung
Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1021 (Vorlage AN/FB 6/014/2014)
Der Antrag wird vom Fachbereich 6 bearbeitet, eine Beratung im Ausschuss
kann allerdings erst erfolgen, wenn der Antragsteller die Unterlagen vollständig
eingereicht hat.
25.
Antrag des CDU-Ortsverbandes Wassenberg zur Verkehrssituation an der
Querungshilfe auf der Erkelenzer Straße (Vorlage AN/FB 3/022/2014)
Der Antrag wird vom Fachbereich Ordnung und Soziales bearbeitet und dem
Fachausschuss zur Beratung zugeleitet, sobald die notwendigen Abstimmungen mit
dem Landesbetrieb NRW als überörtlichen Straßenbaulastträger und dem
Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg erfolgt sind.
26.
Antrag des CDU-Ortsverbandes Wassenberg zur Bereitstellung angemessener
Räumlichkeiten für die „Bücherkiste“ (Vorlage AN/FB 2/021/2014)
Nach Ausarbeitung des Prüfergebnisses wird der zuständige Fachbereich
Gebäudemanagement diesen Antrag dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung
vorlegen.
27.
Antrag des CDU-Ortsverbandes Effeld zur Änderung der Wegeführung
„Rundwanderweg Effelder Waldsee“ (Vorlage AN/FB 6/031/2014)
Dieser Antrag wird vom zuständigen Fachbereich Planen und Bauen sowie
Liegenschaften dem Fachausschuss zur Beratung vorgelegt, sobald notwendige behördliche
Abstimmungen im Ergebnis vorliegen und auf dieser Basis der Antragsinhalt mit
dem Antragsteller nochmals abgestimmt ist; der Antragsteller ist über die
erforderlichen behördlichen Abstimmungen informiert.
28.
Antrag des CDU-Ortsverbandes Birgelen zum Aufstellen von
Schülerlotsen-Schildern auf der Lambertusstraße (Vorlage AN/FB 3/035/2014)
Dieser Antrag wird vom Fachbereich Ordnung und Soziales bearbeitet. Über
das Ergebnis der notwendigen Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises
Heinsberg wird zu gegebener Zeit berichtet.
29.
Beschwerde und Anregung gem. § 24 Abs. 1 GO NRW des Fördervereins der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg, Löschgruppe Birgelen, zu einer
Übernahme von Kosten anlässlich der Umbaumaßnahme Feuerwehrgerätehaus Birgelen
(Vorlage AN/FB 2/036/2014)
Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung wird der zuständige
Fachbereich Gebäudemanagement diesen Punkt dem Haupt- und Finanzausschuss in
einer der nächsten Sitzungen mit einem entsprechenden Verwaltungsvorschlag
zuleiten.
30.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung eines
„Hot-Spot“ am Ossenbrucher Weg (Vorlage AN/FB 3/038/2014)
Der zuständige Fachbereich Ordnung und Soziales klärt z. Z. die
rechtlichen Voraussetzungen und wird einen entsprechenden Verwaltungsvorschlag
dem zuständigen Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung zuleiten, sofern es
sich bei der Umsetzung nicht um einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung
handeln sollte.
31.
Antrag der CDU-Fraktion zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung außerhalb
des Ortsteiles Rosenthal (Vorlage
AN/SBW/024/2013)
Zu dem Ergebnis dieses Antrags wurde in der Vergangenheit bereits
mündlich berichtet. Danach bezieht sich dieser Antrag auf ein außerhalb der
Ortslage gelegenes Straßenstück zwischen Rosenthaler Str. 152 und der
Einmündung Ossenbrucher Weg. Bei der Errichtung von Beleuchtungsanlagen außerhalb
von Ortslagen fehlt es zum einen regelmäßig an der Verlegung eines Erdkabels
und zum anderen ist die Richtlinie RPS 2009 – Richtlinien für den passiven
Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (Leitplanke) – zu beachten.
Im konkreten Fall wurden die Kosten für die Errichtung von lediglich 2
Straßenleuchten in diesem Abschnitt inkl. Erdkabel (aufgrund des Baumbewuchses
müsste zudem alle 15 m eine Rohrpressung unter dem Baumbestand durchgeführt
werden, um das Beleuchtungskabel fachgerecht verlegen zu können) und die
Maßnahmen aus der Beachtung der Richtlinie RPS 2009 mit rd. brutto 26.000,00
Euro beziffert.
Antragsinhalt und Kostenumfang sind unter Berücksichtigung der
einschlägigen Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung unverhältnismäßig.
Bürgermeister
Winkens fragt, ob die Liste aus Sicht des Ausschusses vollständig sei oder ob
die Liste noch zu ergänzen sei.
Seitens des
Ausschuss wird mehrfach der Verwaltung Dank ausgesprochen, für das umfangreiche
Schriftstück.
Seitens der
Verwaltung wird auf Wunsch des Ausschusses zugesagt, dass vor den Haushaltsberatungen
für den Haushalt 2016 eine aktualisierte Aufstellung vorgelegt werde.
Schulsozialarbeit
Im Folgenden verliest Bürgermeister Winkens einen Aktenvermerk zur Schulsozialarbeit (Anlage 1).