Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 04.02.2015 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

 

Sachverhalt:

 

Aus dem Teileinzugsgebiet Myhl wird das Niederschlagswasser in den Myhler Bach geleitet. Dies wurde durch Erlaubnisbescheid des damaligen Kreises Erkelenz vom 14.12.1964 unbefristet genehmigt.

 

Die Bezirksregierung Köln hat jedoch darauf hingewiesen, dass die Einleitungsstelle gemäß Trennerlass des MUNLV NRW (Runderlass des MUNLV NRW vom 26.05.2004 -IV9 031 001 2104) nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, da das Niederschlagswasser unbehandelt in das Gewässer eingeleitet wird und hat deshalb einen 1. Änderungsbescheid zur wasserrechtlichen Erlaubnis vom 14.12.1964 am 27.12.2007 erlassen. Der Kreis Heinsberg hat nunmehr einen 2. Änderungsbescheid am 15.01.2014 und einen 3. Änderungsbescheid am 12.10.2014 erlassen.

 

Aufgrund dieser Bescheide ist die Einleitungsstelle durch den Bau eines Regenklärbeckens vor Einleitung in den Myhler Bach an den Stand der Technik anzupassen.

Damit wird die Einleitung den Anforderungen des Trennerlasses entsprochen.

Diese Maßnahme ist in die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes aufgenommen worden und steht in diesem Jahr zur Ausführung an.

 

In der Ausschusssitzung wird die Baumaßnahme durch Herrn Landschaftsarchitekt Scheller und Herrn Formella, Leiter  Unternehmensbereich III –Tiefbau, vorgestellt.

 

Landschaftsarchitekt Scheller stellt die Baumaßnahme, was den landschaftspflegerischen Aspekt angeht, vor.

Anschließend stellt Herr Formella die technische Situation dar und erläutert die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik.

 

Im Anschluss daran werden einige Verständnisfragen geklärt.

 

Da einige Erläuterungen tiefgreifender sind, wird im in nichtöffentlichen darüber beraten.