Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 04.02.2015
zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Aus dem
Teileinzugsgebiet Myhl wird das Niederschlagswasser in den Myhler Bach
geleitet. Dies wurde durch Erlaubnisbescheid des damaligen Kreises Erkelenz vom
14.12.1964 unbefristet genehmigt.
Die
Bezirksregierung Köln hat jedoch darauf hingewiesen, dass die Einleitungsstelle
gemäß Trennerlass des MUNLV NRW (Runderlass des MUNLV NRW vom 26.05.2004 -IV9
031 001 2104) nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, da das
Niederschlagswasser unbehandelt in das Gewässer eingeleitet wird und hat
deshalb einen 1. Änderungsbescheid zur wasserrechtlichen Erlaubnis vom 14.12.1964
am 27.12.2007 erlassen. Der Kreis Heinsberg hat nunmehr einen 2.
Änderungsbescheid am 15.01.2014 und einen 3. Änderungsbescheid am 12.10.2014
erlassen.
Aufgrund dieser
Bescheide ist die Einleitungsstelle durch den Bau eines Regenklärbeckens vor Einleitung
in den Myhler Bach an den Stand der Technik anzupassen.
Damit wird die
Einleitung den Anforderungen des Trennerlasses entsprochen.
Diese Maßnahme ist
in die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes aufgenommen worden
und steht in diesem Jahr zur Ausführung an.
In der
Ausschusssitzung wird die Baumaßnahme durch Herrn Landschaftsarchitekt Scheller
und Herrn Formella, Leiter
Unternehmensbereich III –Tiefbau, vorgestellt.
Landschaftsarchitekt
Scheller stellt die Baumaßnahme, was den landschaftspflegerischen Aspekt
angeht, vor.
Anschließend stellt
Herr Formella die technische Situation dar und erläutert die Anpassung an den
aktuellen Stand der Technik.
Im Anschluss daran
werden einige Verständnisfragen geklärt.
Da einige
Erläuterungen tiefgreifender sind, wird im in nichtöffentlichen darüber beraten.