Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.11.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hat am 10. September 2014 beschlossen, mit dem geänderten Inhalt der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes -konkret bezogen auf die überlagernde Darstellung der künftigen Bedarfsparkplätze gegenüber der Sportplatzanlage an der Waldseestraße- die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen; dies erfolgte konkret im Zeitraum vom 20. Oktober bis 21. November 2014.

 

Nachfolgende Anregungen und Bedenken wurden im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung vorgebracht:

 

Nr. 01    Kreis Heinsberg vom 18.11.2014 (Anlage 2)

Nr. 02    Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle Heinsberg – Viersen vom 19.11.2014 (Anlage 3)

 

Als Anlage 1 ist der Kurzinhalt der vorgebrachten Anregungen und Bedenken einschließlich der Beschlussvorschläge der Verwaltung beigefügt.

 

Ergänzend wird auf die Stellungnahme des Ing.-Büros Schädlich, Wassenberg, vom 27.11.2014, hinsichtlich „Verkehrsgutachten“ verwiesen (Anlage 4).

 

Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes ist als Anlage 5 beigefügt.


Beschluss:          (einstimmig)


a)                  Mit Hinweis auf die beigefügte Auflistung (Anlage 17) als Ergebnis der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneut durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird den aufgelisteten Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt.

 

b)                 Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg wird festgestellt (Feststellungsbeschluss) und gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.