Sitzung: 11.12.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/095/2014
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.11.2014 zur
Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat
der Stadt Wassenberg hat am 10. September 2014 beschlossen, mit dem geänderten
Inhalt der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes -konkret bezogen auf die
überlagernde Darstellung der künftigen Bedarfsparkplätze gegenüber der
Sportplatzanlage an der Waldseestraße- die erneute öffentliche Auslegung gemäß
§ 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen; dies erfolgte konkret im
Zeitraum vom 20. Oktober bis 21. November 2014.
Nachfolgende Anregungen und Bedenken
wurden im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung vorgebracht:
Nr. 01 Kreis
Heinsberg vom 18.11.2014 (Anlage 2)
Nr. 02 Landwirtschaftskammer
NRW Kreisstelle Heinsberg – Viersen vom 19.11.2014 (Anlage 3)
Als Anlage 1 ist der Kurzinhalt der
vorgebrachten Anregungen und Bedenken einschließlich der Beschlussvorschläge
der Verwaltung beigefügt.
Ergänzend wird auf die Stellungnahme des
Ing.-Büros Schädlich, Wassenberg, vom 27.11.2014, hinsichtlich „Verkehrsgutachten“
verwiesen (Anlage 4).
Die 54. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist als Anlage 5 beigefügt.
Beschluss: (einstimmig)
a)
Mit
Hinweis auf die beigefügte Auflistung (Anlage 17) als Ergebnis der vorgebrachten
Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneut durchgeführten öffentlichen Auslegung
gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird den aufgelisteten Beschlussvorschlägen
der Verwaltung zugestimmt.
b)
Die
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg wird festgestellt
(Feststellungsbeschluss) und gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der
Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.