Sitzung: 11.12.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/FB5/088/2014
Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.11.2014 zur Kenntnis.
Der Stadtverordnete Dohmen verliest die Haushaltsrede der CDU-Fraktion. (Anlage 9)
Die CDU-Fraktion beantragen, der Rat möge nach Ende der Haushaltsberatungen folgende Aufgabenstellung an die Verwaltung beschließen:
1. Eine umfassende Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes bis Ende des 2. Quartals 2015, jedoch spätestens zum Erstellungstermin des Haushaltsentwurfes für 2016
AN/FB3/039/2014
2. Überarbeitung des Schülerbeförderungskonzeptes bis Ende des 1. Quartals 2015, damit die finanziellen Auswirkungen noch im Haushaltsjahr 2015 realisiert werden können. Gleichzeitig ist hiermit eine jährliche Fortschreibung des Schülerbeförderungskonzeptes verbunden.
AN/FB1/040/2014
3. Erstellung eines bedarfsgerechten und zukunftsweisenden Sportstättenkonzepts und vorzeitige Einleitung der dazu erforderlichen Leitpläne als mittelfristige Aufgabenstellung bis Ende 2016
AN/FB4/041/2014
4. Aufstellung eines Katasters über veräußerbare oder anderweitig verwertbare Gebäude, Grundstücke und sonstige Vermögensgegenstände bis Ende 2015
AN/FB5/042/2014
5. Wiederaufnahme von Verhandlungen mit der Kirchengemeinde bezüglich der Nassabgrabung und Berücksichtigung der vorgegebenen Planungsprämissen
AN/FB6/043/2014
Im Folgenden verliest der Stadtverordnete Gansweidt die Haushaltsrede der SPD-Fraktion. (Anlage 10)
Die folgenden Anträge werden seitens der SPD-Fraktion gestellt:
1. Antrag auf Erstellung und Fortführung eines Leitbildes/Handlungskonzeptes für die Stadt Wassenberg (Anlage 11)
AN/FB4/044/2014
2. Antrag auf Erstellung und Fortführung eines Leitbildes/Handlungskonzepts für die Stadt Wassenberg (Anlage 12)
AN/FB6/045/2014
Sodann verliest der
Stadtverordnete Seidl die Haushaltsrede der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Anlage 13)
Die Stadtverordnete Dr. Beckers verliest die Haushaltsrede der FDP-Fraktion. (Anlage 14)
Abschließend verliest
der Stadtverordnete Dr. Feix die Haushaltsrede der Fraktion „Die Linke“. (Anlage 15)
Bürgermeister Winkens erklärt, dass vor der Abstimmung zum Haushalt 2015 noch über eine Ergänzung des Stellenplanes im Asylbereich abgestimmt werden müsse.
Hierzu führt Fachbereichsleiterin Görtz aus, dass die Stelle allgemeiner Sozialer Dienst, die im Stellenplan unter Teil A tariflich Beschäftigte Fachbereich 3 mit einem Stellenanteil von 0,13 ausgewiesen ist, auf einen Stellenanteil von 0,26 ausgewiesen werden soll. Hierdurch sei dann die Möglichkeit gegeben, auf die stetig steigende Asylbewerberzahl zeitnah reagieren zu können.
Beschluss: (einstimmig)
Die im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 unter Teil A tariflich
Beschäftigte Fachbereich 3 – Soziale Einrichtung für Wohnungslose,
Asylbewerber, Aussiedler ausgewiesene Stelle mit einem Stellenanteil von 0,13
wird auf einen Stellenanteil von 0,26 erhöht.
Stadtverordneter Dohmen stellt den Antrag, die in der Haushaltsrede der CDU-Fraktion gestellten Anträge vor Beschlussfassung des Haushaltes zu beschließen, dass diese Maßnahmen durchgeführt werden.
Stadtverordneter Gansweidt schlägt vor, die Anträge, die in den Haushaltsreden gestellt wurden, zeitnah in den Ausschüssen zu beraten.
Stadtkämmerer Darius führt aus, dass viele Anträge parteiübergreifend seien. Er schlägt vor, dass die Verwaltung in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung einen Sachstandbericht zu den Anträgen vorlege.
Stadtverordneter Dohmen erklärt sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden und zieht seinen Antrag zurück.
Beschluss: (30 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3
Enthaltungen,)
1.
Die
nachfolgend aufgeführten Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2015
werden beschlossen.
·
Das Gewerbesteueraufkommen wurde unter
Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung und den Orientierungsdaten um
130.000,00 Euro erhöht. Mit dieser Erhöhung war gleichzeitig auf der
Aufwandsseite die Gewerbesteuerumlage um 21.800,00 Euro anzuheben.
·
Das Grundsteuer B-Aufkommen wurde um 19.000,00
Euro erhöht, da im Jahr 2015 eine Vielzahl von Neubewertungen zwischenzeitlich
fertiggestellter Objekte mit entsprechenden Grundsteuermessbeträgen zu erwarten
ist.
·
Der Einkommensteueranteil wurde unter
Berücksichtigung der zwischenzeitlich durch den Bundesgesetzgeber festgesetzten
neuen Schlüsselzahl (gilt für den Zeitraum 2015 – 2017) und dem Ergebnis der
November-Steuerschätzung um 271.300,00 Euro reduziert.
·
Der Umsatzsteueranteil wurde analog der unter
vorstehender Ziffer 3 beschriebenen Vorgehensweise angepasst und im Ergebnis
führt das erwartete Mehraufkommen auf Bundesebene zu einer Erhöhung des Planansatzes
um 42.400,00 Euro.
·
Der Planansatz „Schlüsselzuweisung“ wurde
unter Berücksichtigung des Ergebnisses der zweiten Modellrechnung zum GFG 2015
angepasst und der Planansatz um insgesamt 34.100,00 Euro erhöht.
·
Bei der Kostenstelle 91210100/Sachkonto 448100
wird der Planansatz „Kostenerstattung“ in 2015 um 65.000,00 Euro erhöht, da
aufgrund der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf Verträge mit überörtlichen
Straßenbaulastträgern aus den 70er Jahren nichtig sind mit der Folge, dass
überörtliche Straßenbaulastträger für einen größeren Flächenumfang zur
Kostenerstattung für die Ableitung von Oberflächenwasser herangezogen werden.
Die Überprüfungen und Veranlagungen erfolgen in der zweiten Jahreshälfte 2015
und führen einmalig zu einer höheren Nachforderung und für die Folgejahre wurde
ein konstanter Mehrerlös von jährlich 15.000,00 Euro eingeplant.
·
Der Ansatz der allgemeinen Kreisumlage musste
unter Berücksichtigung der Umlagenforderung des Kreises von 118,5 Mio. Euro um
33.000,00 Euro erhöht werden.
·
Damit das Ergebnis gegenüber der
Entwurfsfassung betragsneutral bleibt, wurde zum Ausgleich der noch
verbleibenden Deckungslücke von 35.600,00 Euro ein pauschaler Abzug bei den
Personalkosten in gleicher Höhe vorgenommen. Dies ist unter Berücksichtigung
der der Personalkostenkalkulation zugrunde liegenden Stellenzahl vertretbar.
Die in dieser
Beschlussvorlage aufgeführten einzelnen Änderungen sind Bestandteil des
Beschlusses.
2. Der Haushaltssatzung
2015
mit ihren
Anlagen wird unter
Berücksichtigung der
Änderungen lt. vorstehender Ziffer 1
zugestimmt.