Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 2, Enthaltungen: 3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.11.2014 zur Kenntnis.

 

Der Stadtverordnete Dohmen verliest die Haushaltsrede der CDU-Fraktion. (Anlage 9)

 

Die CDU-Fraktion beantragen, der Rat möge nach Ende der Haushaltsberatungen folgende Aufgabenstellung an die Verwaltung beschließen:

 

1.      Eine umfassende Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes bis Ende des 2. Quartals 2015, jedoch spätestens zum Erstellungstermin des Haushaltsentwurfes für 2016

AN/FB3/039/2014

 

2.      Überarbeitung des Schülerbeförderungskonzeptes bis Ende des 1. Quartals 2015, damit die finanziellen Auswirkungen noch im Haushaltsjahr 2015 realisiert werden können. Gleichzeitig ist hiermit eine jährliche Fortschreibung des Schülerbeförderungskonzeptes verbunden.

AN/FB1/040/2014

 

3.      Erstellung eines bedarfsgerechten und zukunftsweisenden Sportstättenkonzepts und vorzeitige Einleitung der dazu erforderlichen Leitpläne als mittelfristige Aufgabenstellung bis Ende 2016

AN/FB4/041/2014

 

4.      Aufstellung eines Katasters über veräußerbare oder anderweitig verwertbare Gebäude, Grundstücke und sonstige Vermögensgegenstände bis Ende 2015

AN/FB5/042/2014

 

5.      Wiederaufnahme von Verhandlungen mit der Kirchengemeinde bezüglich der Nassabgrabung und Berücksichtigung der vorgegebenen Planungsprämissen

AN/FB6/043/2014

 

Im Folgenden verliest der Stadtverordnete Gansweidt die Haushaltsrede der SPD-Fraktion. (Anlage 10)

 

Die folgenden Anträge werden seitens der SPD-Fraktion gestellt:

 

1. Antrag auf Erstellung und Fortführung eines Leitbildes/Handlungskonzeptes für die Stadt Wassenberg (Anlage 11)

    AN/FB4/044/2014

 

2. Antrag auf Erstellung und Fortführung eines Leitbildes/Handlungskonzepts für die Stadt Wassenberg (Anlage 12)

    AN/FB6/045/2014

 

Sodann verliest der Stadtverordnete Seidl die Haushaltsrede der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Anlage 13)

 

Die Stadtverordnete Dr. Beckers verliest die Haushaltsrede der FDP-Fraktion. (Anlage 14)

 

Abschließend verliest der Stadtverordnete Dr. Feix die Haushaltsrede der Fraktion „Die Linke“. (Anlage 15)

 

Bürgermeister Winkens erklärt, dass vor der Abstimmung zum Haushalt 2015 noch über eine Ergänzung des Stellenplanes im Asylbereich abgestimmt werden müsse.

 

Hierzu führt Fachbereichsleiterin Görtz aus, dass die Stelle allgemeiner Sozialer Dienst, die im Stellenplan unter Teil A tariflich Beschäftigte Fachbereich 3 mit einem Stellenanteil von 0,13 ausgewiesen ist, auf einen Stellenanteil von 0,26 ausgewiesen werden soll. Hierdurch sei dann die Möglichkeit gegeben, auf die stetig steigende Asylbewerberzahl zeitnah reagieren zu können.

 

Beschluss:       (einstimmig)

 

Die im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 unter Teil A tariflich Beschäftigte Fachbereich 3 – Soziale Einrichtung für Wohnungslose, Asylbewerber, Aussiedler ausgewiesene Stelle mit einem Stellenanteil von 0,13 wird auf einen Stellenanteil von 0,26 erhöht.

 

Stadtverordneter Dohmen stellt den Antrag, die in der Haushaltsrede der CDU-Fraktion gestellten Anträge vor Beschlussfassung des Haushaltes zu beschließen, dass diese Maßnahmen durchgeführt werden.

 

Stadtverordneter Gansweidt schlägt vor, die Anträge, die in den Haushaltsreden gestellt wurden, zeitnah in den Ausschüssen zu beraten.

 

Stadtkämmerer Darius führt aus, dass viele Anträge parteiübergreifend seien. Er schlägt vor, dass die Verwaltung in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung einen Sachstandbericht zu den Anträgen vorlege.

 

Stadtverordneter Dohmen erklärt sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden und zieht seinen Antrag zurück.


Beschluss:          (30 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen,)

 

 


1.        Die nachfolgend aufgeführten Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2015 werden beschlossen.

 

·      Das Gewerbesteueraufkommen wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung und den Orientierungsdaten um 130.000,00 Euro erhöht. Mit dieser Erhöhung war gleichzeitig auf der Aufwandsseite die Gewerbesteuerumlage um 21.800,00 Euro anzuheben.

 

·      Das Grundsteuer B-Aufkommen wurde um 19.000,00 Euro erhöht, da im Jahr 2015 eine Vielzahl von Neubewertungen zwischenzeitlich fertiggestellter Objekte mit entsprechenden Grundsteuermessbeträgen zu erwarten ist.

 

·      Der Einkommensteueranteil wurde unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich durch den Bundesgesetzgeber festgesetzten neuen Schlüsselzahl (gilt für den Zeitraum 2015 – 2017) und dem Ergebnis der November-Steuerschätzung um 271.300,00 Euro reduziert.

 

·      Der Umsatzsteueranteil wurde analog der unter vorstehender Ziffer 3 beschriebenen Vorgehensweise angepasst und im Ergebnis führt das erwartete Mehraufkommen auf Bundesebene zu einer Erhöhung des Planansatzes um 42.400,00 Euro.

 

·      Der Planansatz „Schlüsselzuweisung“ wurde unter Berücksichtigung des Ergebnisses der zweiten Modellrechnung zum GFG 2015 angepasst und der Planansatz um insgesamt 34.100,00 Euro erhöht.

 

·      Bei der Kostenstelle 91210100/Sachkonto 448100 wird der Planansatz „Kostenerstattung“ in 2015 um 65.000,00 Euro erhöht, da aufgrund der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf Verträge mit überörtlichen Straßenbaulastträgern aus den 70er Jahren nichtig sind mit der Folge, dass überörtliche Straßenbaulastträger für einen größeren Flächenumfang zur Kostenerstattung für die Ableitung von Oberflächenwasser herangezogen werden. Die Überprüfungen und Veranlagungen erfolgen in der zweiten Jahreshälfte 2015 und führen einmalig zu einer höheren Nachforderung und für die Folgejahre wurde ein konstanter Mehrerlös von jährlich 15.000,00 Euro eingeplant.

 

·      Der Ansatz der allgemeinen Kreisumlage musste unter Berücksichtigung der Umlagenforderung des Kreises von 118,5 Mio. Euro um 33.000,00 Euro erhöht werden.

 

·      Damit das Ergebnis gegenüber der Entwurfsfassung betragsneutral bleibt, wurde zum Ausgleich der noch verbleibenden Deckungslücke von 35.600,00 Euro ein pauschaler Abzug bei den Personalkosten in gleicher Höhe vorgenommen. Dies ist unter Berücksichtigung der der Personalkostenkalkulation zugrunde liegenden Stellenzahl vertretbar.

 

Die in dieser Beschlussvorlage aufgeführten einzelnen Änderungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.   Der   Haushaltssatzung    2015    mit    ihren  Anlagen  wird  unter  Berücksichtigung  der

      Änderungen lt. vorstehender Ziffer 1 zugestimmt.