Sitzung: 11.12.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/FB5/087/2014
Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.11.2014 zur Kenntnis.
Beschluss: (23 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1
Enthaltung)
- Das stadteigene Flurstück 674 (erreichbar über das stadteigene
Flurstück 768), im Bebauungsplan als Ortsrandeingrünung ausgewiesen, kann
zur Durchführung eines gelegentlichen Straßenfestes einem Antragsteller
(der Antrag muss verantwortlichen Veranstalter namentlich ausweisen) unter
den üblichen Auflagen für eine befristete Nutzung zur Verfügung gestellt
werden; analog gilt diese Regelung auch für das Flurstück 709.
2. Der Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes auf dem Grundstück
Gemarkung Wassenberg, Flur 12, Flurstück 709, wird nicht entsprochen, da in räumlich
kurzer Entfernung erreichbar zwei ausreichend bestückte Spielanlagen vorhanden
sind. Stattdessen soll das Flurstück 709 im heutigen Zustand als Grünfläche
erhalten bleiben, allerdings durch die Anpflanzung einer Anzahl Bäumen
(Hochstämme) aufgewertet und zudem als Bewegungs- und Ballspielfläche für
Kinder (bis 14 Jahren) ausgewiesen werden.
3. Gleichzeitig wird die Kleinspielfläche auf dem Grundstück
Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1381, gelegen im Einmündungsbereich
Erkelenzer Straße/Alte Bahn, aufgegeben.
Der Bebauungsplan Nr. 64 „Alte Bahn/Am
Wasserwerk“ ist zu diesem Grundstück zu ändern, damit dieses Grundstück
anschließend veräußert werden kann.