Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 11, Enthaltungen: 1

Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.11.2014 zur Kenntnis.


Beschluss:          (23 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

 


  1. Das stadteigene Flurstück 674 (erreichbar über das stadteigene Flurstück 768), im Bebauungsplan als Ortsrandeingrünung ausgewiesen, kann zur Durchführung eines gelegentlichen Straßenfestes einem Antragsteller (der Antrag muss verantwortlichen Veranstalter namentlich ausweisen) unter den üblichen Auflagen für eine befristete Nutzung zur Verfügung gestellt werden; analog gilt diese Regelung auch für das Flurstück 709.

 

2.   Der Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 12, Flurstück 709, wird nicht entsprochen, da in räumlich kurzer Entfernung erreichbar zwei ausreichend bestückte Spielanlagen vorhanden sind. Stattdessen soll das Flurstück 709 im heutigen Zustand als Grünfläche erhalten bleiben, allerdings durch die Anpflanzung einer Anzahl Bäumen (Hochstämme) aufgewertet und zudem als Bewegungs- und Ballspielfläche für Kinder (bis 14 Jahren) ausgewiesen werden.

 

3.   Gleichzeitig wird die Kleinspielfläche auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1381, gelegen im Einmündungsbereich Erkelenzer Straße/Alte Bahn, aufgegeben.

Der Bebauungsplan Nr. 64 „Alte Bahn/Am Wasserwerk“ ist zu diesem Grundstück zu ändern, damit dieses Grundstück anschließend veräußert werden kann.