Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 11.11.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Nach Zustimmung der im Bauausschuss am 19.04.2012 vorgestellten Entwurfsplanung fand am 17.09.2012 eine entsprechende Bürgerinformationsveranstaltung statt, über deren Ergebnis (Niederschrift v. 17.09.2012, siehe Anlage 1) der Bauausschuss am 04.10.2012 beraten hat (siehe Anlage 2) , was auch anschließend Beratungsgegenstand im Stadtrat am 25.10.2012 war (siehe Anlage 3).

 

Zwischenzeitlich haben die Eigentümer des Flurstücks 193 im Rahmen der Prüfung eines beantragten Vorbescheids mit dem Bauordnungsamt des Kreises Heinsberg auf der Grundlage eines Immissionsgutachtens einvernehmlich abgestimmt, dass der überwiegende Teil des Flurstücks 193 bauordnungsrechtlich bebaubar ist, sobald die dann parallel zur Ausbaumaßnahme notwendige Anpassung der Klarstellungs-, Abrundungs- und erweiterte Abrundungssatzung für den Stadtteil Birgelen (vor dem Hintergrund der erfolgten immissionsschutzrechtlichen Abstimmung mit dem Kreis Heinsberg nur noch eine Formsache) nach Abwicklung der formalen Beteiligungen genehmigt ist.

Vor dem Hintergrund dieser Abstimmungsergebnisse werden die Grundstückseigentümer aus dem Flurstück 193 die notwendige Grundfläche für den Straßenausbau bereitstellen, so dass dieser Straßenausbau durchgängig vom Elsumer Weg bis zur Lambertusstraße mit einer ausreichenden Fahrbahnbreite mit einseitigem Gehweg hergestellt werden kann.

Die höheren Ausbaukosten für die verbreiterte Verkehrsfläche nach Einbeziehung einer Teilfläche aus dem Flurstück 193 führen allerdings nicht zu einem höheren Beitragssatz/qm.

Nach der überarbeiteten Kalkulation wird sich der in der Bürgerinformationsveranstaltung am 17.09.2012 genannte Beitragssatz von ca. 12,70 € beitragspflichtiger Fläche trotz zwischenzeitlich gestiegener Baukosten auf ca. 12,00 € mindern.

 

Da nunmehr die Voraussetzungen für einen durchgängigen Straßenausbau mit ausreichender Verkehrsfläche nach Übertragung der aus dem Flurstück 193 benötigten Teilfläche vorliegen, soll auf der Grundlage des im Beschlussvorschlag enthaltenen Bauprogramms der Ausbau der Ringstraße (Abschnitte I und II) im Frühjahr 2015 erfolgen.

 

Der Beschluss zur Durchführung eines Satzungsverfahrens für den v. g. Bereich gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB (Baugesetzbuch) zur Änderung der Klarstellungs-, Abrundungs- und erweiterten Abrundungssatzung für die Ortschaft Birgelen soll in der Ratssitzung am 11.12.2014 beschlossen werden.

 

Anmerkung:

Das Bauprogramm des Abschnittes I, Ausbau der „Ringstraße“ von der Lambertusstraße bis zur Straße „Mittlerer Weg“ ist bereits am 04.10.2012 beschlossen worden. Eine Ausführung ist bisher noch nicht erfolgt, da aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Abschnitte I und II gemeinsam ausgeführt werden sollen.

 

 

Herr Weyermanns fragt nach der Straßenbreite des Abschnittes I, Ausbau der Ringstraße, von der Lambertusstraße bis zur Straße „Mittlerer Weg“.

 

Die Verwaltung teilt mit, dass das Bauprogramm des Abschnittes I bereits am 04.10.2012 beschossen worden ist und heute nicht zur Tagesordnung stehe.

Informationen zu diesem Ausbauprogramm werden der Niederschrift beigefügt.

 

Anmerkung: Es wird auf Anlage 2 verwiesen.

 

Sodann ergeht folgender

 


Beschlussvorschlag:          (einstimmig)


Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Zur Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlage im Teilbereich 2 des Ausbauabschnittes II der Ringstraße (vom Wirtschaftsweg bis zur Lambertusstraße) wird ein Abschnitt zur Abrechnung der Erschließungsbeiträge im Wege der Kostenspaltung für die Straßenbeleuchtungsanlage gebildet.

 

2.      Der Ratsbeschluss vom 28.04.1988 über die seinerzeitige Abschnittsbildung wird aufgehoben mit der Folge, dass für den Ausbau der Fahrbahn gemäß Bauprogramm nunmehr ohne weitergehende Abschnittsbildung für alle angrenzenden beitragspflichtigen Grundstücke Erschließungsbeiträge festgesetzt werden können

 

3.      Beschluss des Bauprogramms:

 

Der Straßenausbau erfolgt in bituminöser Bauweise, Fahrbahnbreite ca. 4,80 m.

 

Vom Elsumer Weg kommend rechtsseitig wird durchgängig ein 1,25 m breiter Gehweg mit Flachbord von der Fahrbahn abgesetzt angelegt.

 

Es werden Pflanzbeete zur Verkehrsberuhigung angelegt. Die Lage der Pflanzbeete wird während der Bauphase noch mit den Eigentümern vor Ort einvernehmlich festgelegt.