Die
Mitunterzeichnung der Niederschrift erfolgt gem. § 26 Abs. 4 Satz 2 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wassenberg durch den
zweiten stv. Bürgermeister, Stadtverordneter Hermann Thissen, der hierzu sein
Einverständnis erklärt.
Beschluss: ( …… )