Sitzung: 30.09.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/065/2014
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 18.09.2014 zur
Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Bereits
in der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 10. September 2014 wurde unter
TOP 7. beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 16 „Stadtzentrum“ in einem 7.
vereinfachten Änderungsverfahren in der Form zu ändern, dass zum Erhalt von
gewerblichen Räumlichkeiten im Erdgeschoss von Gebäuden im festgesetzten
Kerngebiet die bisher entgegen der gesetzlichen Bestimmung in den textlichen
Festsetzungen enthaltene Ausnahmeregelung ersatzlos zu streichen ist.
Um
aber für die Überbrückungsphase bis zur Rechtskraft des 7. vereinfachten
Änderungsverfahrens möglichen Nutzungsänderungen (von gewerblichen
Räumlichkeiten in Wohnraum im Erdgeschossbereich des Kerngebietes) wirksam
entgegenzutreten, ist das Instrument der Veränderungssperre gemäß den §§ 14 und
16 des Baugesetzbuches (BauGB) anzuwenden.
Auf
den im Entwurf beigefügten Satzungstext wird verwiesen.
Eine Aussprache erfolgt nicht.
Beschluss: (einstimmig)
Die als Anlage 12 beigefügte
Satzung der Stadt Wassenberg über eine Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Stadtzentrum“ wird beschlossen.