Zur Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschrift wird in Abwesenheit des stv. Ausschussvorsitzenden das Ausschussmitglied Göbels, Marko, gemäß § 29 Abs. 10 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wassenberg bestimmt, der hierzu sein Einverständnis erklärt.