Sitzung: 30.09.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/032/2014
Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 16.09.2014 zur
Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Gemäß § 116 Abs. 1
Gemeindeordnung (GO) NRW ist die Stadt Wassenberg verpflichtet, einen
Gesamtabschluss aufzustellen. Die Aufstellung hat gemäß § 116 Abs. 5 GO bis zum
30.09. des Folgejahres zu erfolgen.
Ziel des
Gesamtabschlusses ist es, die gesamte Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt Wassenberg – einschließlich verbundener Unternehmen und
Beteiligungen – dazustellen, um so den Stadtrat und die Verwaltungsführung in
die Lage zu versetzen, ein Urteil darüber abgeben zu können, ob die Stadt Wassenberg
insgesamt in der Lage ist, ihre Aufgaben zu erfüllen.
Hiermit erfolgt nun
die Zuleitung des vorläufigen Gesamtabschlusses der Stadt Wassenberg für das
Haushaltsjahr 2013.
Im Gesamtabschluss
werden alle verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlicher wie auch in
privatrechtlicher Form im Wege der Konsolidierung einbezogen.
Im Rahmen der
Vollkonsolidierung betrifft dies folgende Bereiche:
·
Stadt Wassenberg
(Kernverwaltung)
·
Stadtbetrieb
Wassenberg AöR
·
Entwicklungsgesellschaft
Stadt Wassenberg (ESW) GmbH
Andere Beteiligungen
werden nicht konsolidiert sondern auch im Gesamtabschluss wie im
Einzelabschluss der Kernverwaltung als Finanzanlagen dargestellt, da die Stadt
Wassenberg hier keine einheitliche Leitung oder beherrschende Kontrolle über
diese Einrichtungen ausübt (z.B. KWH GmbH), und diese daher auch nicht als Teil
des “Gesamtkonzerns“ der Stadt Wassenberg anzusehen sind.
Der vorläufige
Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2013 wurde auf Grundlage folgender
Einzelabschlüsse erstellt:
·
Geprüfter
Jahresabschluss 2013 der Stadt Wassenberg
·
Vorläufiger
Jahresabschluss 2013 des Stadtbetriebes Wassenberg AöR
·
Festgestellter
Jahresabschluss 2013 der ESW GmbH
Die Zuleitung des
vorläufigen Gesamtabschlusses 2013 erfolgt in Form der Gesamtergebnis-rechnung
und der Gesamtbilanz, sowie den Übersichten über die Konsolidierung der
Einzelabschlüsse.
Nach einem Gesamtjahresüberschuss im Haushaltsjahr
2012 in Höhe von 1.643.942,26 € weist die vorläufige Gesamtergebnisrechnung des
Haushaltsjahres 2013 nunmehr einen Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von
-532.792,56 € aus.
Die Gründe für das im Jahresvergleich niedrigere
Gesamtergebnis des Jahres 2013 sind vor allem in den erheblichen Einmaleffekten
zu sehen, die das Jahr 2012 begünstigt haben.
Tatsächlich hat sich das Jahresergebnis der
Kernverwaltung um rd. 1,535 Mio. € gegenüber der Planung des Jahres 2013
erheblich verbessert. Auch beim Stadtbetrieb erfolgte eine leichte Verbesserung
gegenüber der Planung in Höhe von rd. 0,043 Mio. €.
Unter Berücksichtigung der Ausgangslage ist die
Ergebnisentwicklung des Jahres 2013 daher insgesamt als positiv zu bezeichnen.
Das Ergebnis des
konsolidierten Gesamtabschlusses in Höhe von rd. -0,533 Mio. € weicht somit
insgesamt um rd. 0,173 Mio. € vom Einzelabschluss der Stadt (rd. -0,360 Mio. €)
ab.
Die Abweichung im
Gesamtabschluss 2013 stellt zwar die bislang größte Abweichung im Vergleich der
bisherigen Gesamtabschlüsse (Vorjahr rd. 0,071 Mio. €) dar, ist jedoch im
Vergleich zum Gesamtvolumen (Gesamterträge rd. 30,955 Mio. €,
Gesamtaufwendungen rd. 31,457 Mio. €) immer noch als geringfügig einzuschätzen.
Die Gesamtbilanzsumme reduziert sich gegenüber der
Schlussbilanz zum 31.12.2012 von zuvor 172.797.558,71
um 2.532.406,57 € bzw. 1,47 % auf nunmehr 170.265.152,14 € zum 31.12.2013.
Die Reduzierung der Bilanzsumme um rd. 2,532 Mio. €
ist zunächst auf die Reduzierung der Liquidität zurückzuführen, die trotz der
Beitreibung von Forderungen auf Grund des hohen Ausgleichs von
Verbindlichkeiten (u.a. durch Sondertilgungen von Investitionskrediten)
gesunken ist. Weiter sinkt die Bilanzsumme auf Grund der Reduzierung der
Instandhaltungs- und sonstigen Rückstellungen sowie der Reduzierung des
Eigenkapitals durch das negative Gesamtjahresergebnis.
Der Entwurf des Gesamtschlusses
der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2013 ist dem vom
Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüfer bereits zugeleitet
worden.
Der geprüfte
Gesamtabschluss mit seinen weiteren erläuternden Anlagen Gesamtanhang, Gesamtlagebericht
und Beteiligungsbericht soll in
seiner Sitzung am 24.11.2014 vom Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden, so
dass die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2013 durch den Rat der Stadt
Wassenberg gemäß § 116 Abs. 1 GO fristgerecht in der Sitzung am 11.12.2014
erfolgen kann.
Es erfolgt keine Wortmeldung.