Nachtrag: 30.09.2014

Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 18.09.2014 und den Nachtrag zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

 

Sachverhalt:

Der Rat hat am 21.08.2014 durch Beschlussfassung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wassenberg über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Wassenberg“ vom 10.02.2004 die Mitgliederstärke auf 17 Mitglieder/Vertreter festgelegt.

 

Des Weiteren sollen die vom Rat zu wählenden übrigen Mitglieder nach Möglichkeit dem Haupt- und Finanzausschuss angehören.

 

Da gemäß § 5 Abs. 3 die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrates mit dem Ende der Wahlzeit endet, ist es erforderlich, nunmehr die Besetzung des Verwaltungsrates zu beschließen. Den Vorsitz führt der Bürgermeister.

 

Für die Wahl der Mitglieder/Vertreter gilt § 50 Abs. 4 GO NRW sinngemäß.

 

Auf den als Anlage im Entwurf beigefügten einheitlichen Wahlvorschlag zur Besetzung des Verwaltungsrates wird verwiesen.

 

Ohne Wortmeldung wird der nachgereichte und als Anlage 10 beigefügte einheitliche Wahlvorschlag einstimmig angenommen.