Sitzung: 30.09.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB2/013/2014/1
Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 18.09.2014 zur
Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 GO
NRW wird der Stadtverordnete Roggen vom Bürgermeister eingeführt und in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner
Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene
Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass der Bürgermeister dem
Anwesenden bittet, sich von seinem Sitz zu erheben und der Stadtverordnete sein
Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach
bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes
und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg
erfüllen werde.
Der Bürgermeister
stellt anschließend fest, dass das Ratsmitglied damit in sein Amt eingeführt ist.
Bürgermeister Winkens bittet die Anwesenden sich
von den Sitzen zu erheben und den Stadtverordneten Willibert Roggen, sein
Einverständnis durch Nachsprechen der folgenden Verpflichtungsformel zu
bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich
meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle
der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“
Bürgermeister Winkens heißt den Stadtverordneten Willibert Roggen im Rat der Stadt Wassenberg herzlich willkommen.