Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 27.08.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Die Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschrift erfolgt gemäß § 29 Abs. 10 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse.

 

Danach wird die Niederschrift vom Ausschussvorsitzenden, von seinem Stellvertreter und dem Schriftführer unterzeichnet. Im Verhinderungsfalle des Stellvertreters unterzeichnet ein Ausschussmitglied seiner Fraktion in alphabetischer Reihenfolge.

 

Anmerkung: Der stellvertretende Ausschussvorsitzende wird unter TOP 3 gewählt.